Beschluss aus Karlsruhe stützt Sensationsurteil aus Weimar, Rechtsbeugungsvorwurf ohne Grundlage

Der Senat für Familiensachen am Oberlandesgericht Karlsruhe hat einen Beschluss (AZ 20 WF 70/21) gefaßt, der aufzeigt, dass der Rechtsbeugungsvorwurf gegenüber dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar ohne Rechtsgrundlage erhoben worden ist. Das OLG Karlsruhe hat mitgeteilt, dass das Familiengericht bei einer Anregung gem. § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemässem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten. Es kann die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern.

Der Beschluss des OLG Karlsruhe erging aufgrund der Beschwerde einer Mutter, die in einer Pforzheimer Schule wegen der schulinternen Anordnung von Corona-Massnahmen das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet sah.

Das Familiengericht in Pforzheim hatte das Verfahren…

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