Besatzungskosten gemäß Grundgesetz Artikel 120 müssen neu geregelt werden

von WiKa (qpress)

Besatzungskosten gemäß Grundgesetz Artikel 120 müssen neu geregelt werdenDeutsch-Absurdistan: Derweil ändert sich insbesondere die Geschäftspolitik der USA fast täglich. Da kann man sich nicht mehr so sehr darauf verlassen, dass das, was gestern noch als stabil galt, auch heute noch so steht. Das hängt stark von den jeweils neusten Erkenntnissen des US-Präsidenten ab. Donald Trump ist bekannt für schwankende Stimmungslagen, an die sich der Planet erst noch gewöhnen muss. Das ändert selbstverständlich nichts an der grundsoliden Freundschaft zwischen den USA und Deutschland. Ergänzend entwickelt er gerade eine neue Form des „staatlichen Business“. Die zugehörigen Anforderungen geben den Geschäftspartnern allerdings noch große Rätsel auf.

Aktuell geht es um die Kosten für die US-Militärpräsenz in anderen Ländern. Vermutlich ist ihm der warme Dank für die Anwesenheit des Weltpolizisten in vielen Ländern nicht mehr genug. Die US-Truppen erwirtschaften einfach nicht genug. Das ganze sieht derzeit nach einem nachhaltigen Verlustgeschäft aus. Besatzungskosten gemäß Grundgesetz Artikel 120 müssen neu geregelt werdenDaran will Donald Trump zurecht etwas ändern. Wer wollte das nicht verstehen. In der freien Wirtschaft reagieren Konzerne meist mit der Schließung unrentabler Betriebsteile. Das wäre in diesem Fall eine begrüßenswerte und beglückende Maßnahme zum Erhalt des Weltfriedens, nur eben nicht für die USA. Sie kollidierte dann mit dem Macht- und Vorherrschaftsanspruch der imperialen USA. Die wiederum sieht ihre militärische Präsenz in aller Herren Länder als unmittelbaren Ausdruck ihrer persönlichen Freiheit … andere Länder nach eigenem Gusto unterdrücken zu dürfen.

Costs plus 50 …

… unter diesem Motto möchte Trump seine Truppenteile jetzt monetarisieren. Damit es nicht so auffällt, wird hier etwas vorsichtiger getitelt: Europäer sollen für Stationierung von US-Truppen zahlen[Abendblatt]. Für die Europäer, außer für die Deutschen, mag das ein echter Affront sein, wenn Trump die realen Kosten der Besatzung plus 50 Prozent Gewinnaufschlag realisieren möchte. Besatzungskosten gemäß Grundgesetz Artikel 120 müssen neu geregelt werdenIn Deutschland zuckt darob niemand mehr mit der Wimper.

Selbiges ist schließlich seit Anbeginn der Bananenrepublik im Grundgesetz verankert und wird regelmäßig als harter Ausdruck unserer Souveränität von der Politik gefeiert. Das Grundgesetz, ehemals Besatzungsstatut, erhielten wir mit freundlicher Genehmigung der Besatzer und verehren es deshalb auch gerne als „Verfassung“. Darauf weist rudimentär noch der Artikel 146 hin, den wir irgendwann nach der Wende einmal im Traum oder in einem Anfall geistiger Umnachtung umgesetzt haben müssen und hernach vergaßen diesen aus unserer „guten Verfassung“ zu streichen. Hier zunächst aber der Artikel 120(1) des Grundgesetzes, der die Monetarisierung der Besatzung regelt:

Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.

Endlich Klarheit schaffen

Damit sollten sich jetzt die gröbsten Fragen zu dem Themenkomplex bereits erledigt haben. Ein weiterer Feindsender macht jedoch auf interessante Details zu dieser Regelung aufmerksam. „Costs plus 50“ – USA wollen Deutschland und Japan für US-Truppen zahlen lassen [RT-Deustch]. Darin wird Bloomberg zitiert, die genauer wissen, dass insbesondere Deutschland bislang einen sehr großzügigen Rabatt, von bis zu 75 Prozent auf die Besatzungskosten bekam. Diese Vorteile nebst der Vetternwirtschaft könnten nunmehr ein Ende finden. Anders als bei anderen Ländern müssten die USA mit Deutschland gar nicht lange verhandeln. Rabatt streichen und 50 Prozent aufschlagen und schon ist der Keks gegessen. Wozu gibt es schließlich das Grundgesetz?

Besatzungskosten gemäß Grundgesetz Artikel 120 müssen neu geregelt werdenWie sich das genau bei den anderen, gerade erst zwangsbefreundeten Ländern gestalten soll, in denen die USA auch ihre „Selbstschutzfunktion“ wahrnehmen, wie beispielsweise Afghanistan, Irak, Libyen oder zum Teil auch Syrien, das ist derzeit noch nicht ganz geklärt. Vielfach gestaltet sich allein die Berechnung der Besatzungskosten schon akademisch. Es ist ausgesprochen schwierig, da in diesen Ländern oftmals eine seltsame Gemengelage vorherrscht. Nicht nur die amerikanische Freiheit, nebst bombenlastiger Demokratie sind es, die es dort zu schützen gilt. Vielfach müssen auch sehr viele Rohstoffe vor dem Zugriff der lokaler Regierungen in diesen Ländern beschützt werden. Das alles kostet richtig extra und Trump, als guter „Deal-Maker“ weiß sehr genau darum.

Vielleicht doch besser russische Truppen?

Angesichts der hier skizzierten Aussichten erscheint es sinnvoll, die Besatzung Deutschlands einmal neu auszuschreiben. Womöglich können die Russen oder auch die Chinesen selbiges sehr viel kostengünstiger leisten als die überteuerten Amis, die es jetzt offenbar auf Wucherpreise ankommen lassen. Die Russen haben sogar noch Ortskenntnis und könnten neben dem ohnehin günstigeren Angebot auch noch größere Rabatte gewähren. Alles in allem sind wir gefordert hier selbst ganz souverän etwas zu unternehmen und uns nicht ständig nur die Preise diktieren zu lassen.

Besatzungskosten gemäß Grundgesetz Artikel 120 müssen neu geregelt werdenZumindest ist der Artikel 120, des weiter oben zitierten Grundgesetzes, dringend zu überarbeiten und der neuen Marktlage anzupassen. Ähnlich wie die alle 4 Jahre stattfindenden Scheinwahlen, sollte man zumindest einen Turnus festlegen, in dem die Besatzung und die Deckelung der Kosten dafür generell neu auszuschreiben sind. Die bisherige Dauervergabe an die USA ist nicht zielführend. Was hindert uns eigentlich daran, hierfür mal einen privaten Anbieter zu verpflichten? Academi (ehemals Blackwater) wäre so eine Firma, der man das zutrauen darf. Einer echten Freundschaft zu den USA täte das keinen Abbruch.

Aber warum nicht auch selbst mitspielen? Hätte „Flintenuschi“ (die von den Laien) mal richtig gute Berater unter ihren Geldsaugern gehabt, wären wir vielleicht schon viel weiter. Denn nach einer Privatisierung der Bundeswehr und Überführung in eine AG oder GmbH, könnte sich also auch die Bundeswehr an einer internationalen Ausschreibung zur Besatzung der BRD gemäß Grundgesetz beteiligen. Warum sind die Deutschen eigentlich immer wieder viel zu blöd, so offenkundige Geschäftsmodelle gewinnträchtig umzusetzen. Es kann einfach nicht angehen, dass die Welt den Untergang des Planeten Erde ausschließlich den Amis zur kommerziellen Verwertung überlässt.

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3 Kommentare

  1. Man muß mal vor die Zeit Trump zurückgehen, als noch das innige Gespann Merkel/Obama, oder Schröder/Bush zugange waren. Seitdem wurde die BW kontinuierlich runtergewirtschaftet. Nicht nur materiell, sondern auch durch die Aussetzung der Wehrpflicht. Trump möchte aber jetzt, dass wir wieder in unsere eigene Armee/Nato investieren. Das läuft aber mit Merkel und v.d.Leyen nicht so richtig (Deep state order?). Bleibt die Frage, warum Trump das überhaupt will? Denn Russland als Feind gegen Europa/Deutschland kommt, glaube ich, nicht unbedingt in frage. Auch nicht wegen dem guten Draht zu Putin. Allerdings eine Europaarmee und einen europäischen Superstaat möchte Trump wohl auch nicht. Und da sein Anliegen mit Merkel nicht so funktioniert, wie er sich das vorstellt, brummt er ihr die Kosten für den „militärischen Schutz“ der BRD ganz auf und natürlich noch 50% obendrauf. Angeblich soll er Merkel ja einen Friedensvertrag angeboten haben, als sie bei ihm war. Merkel hat das aber angeblich abgelehnt. Könnte es sein, dass Trump raus will aus der BRD, es aber als Besatzer ohne Friedensvertrag nicht kann, weil die BRD unter dem „Schutz“ der Alliierten steht? Kann man ein besetztes Land einfach schutzlos sich selbst überlassen? Zwingt man durch die Abwirtschaftung der BW die USA dadurch hier zu bleiben, als Willen des Deep State, welcher ja bekanntlich ganz anders plant/geplant hat als Trump? Wer weiß schon, was hinter den Kulissen vor sich geht.

  2. Um wirklich Widerstand zu provozieren, sollte man die Besatzungskosten auch eplizit als solche ausweisen! Ich plädiere für einen Befreiungsbeitrag! Einzuziehen im Verbund mit der GEZ und einem ebenfalls zu schaffenden Regierungsbeitrag! Da weiß man dann auch, gegen was sich zu kämpfen lohnt!

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