Berateraffäre: Von der Leyen löscht Handydaten – Warum die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln darf

von Thomas Röper (anti-spiegel)

Es ist merkwürdig still um die Berateraffäre, dabei hat das Verteidigungsministerium den Bericht über die vom Handy Ursula von der Leyens gelöschten Nachrichten vorgelegt. Aber die Medien sind daran nicht allzu interessiert.

Im Dezember ist bekannt geworden, dass von Uschis Handy alle Nachrichten gelöscht worden sind, die zur Aufklärung der Berateraffäre hätten beitragen können. Im Dezember haben die Medien groß berichtet, die Grünen waren ganz sauer deswegen und haben sogar eine Strafanzeige gestellt. Das Verteidigungsministerium hat Aufklärung versprochen und bis 16. Januar einen Bericht angekündigt. Die Frist ist vorbei und niemand interessiert sich mehr dafür, auch die Grünen sind anscheinend nicht mehr so sauer.

Es gab nur einen Artikel im Spiegel und eigentlich müssten die Grünen weiter ganz doll sauer sein, denn die Nachrichten von einem Telefon wurden nicht etwa versehentlich vom Ministerium gelöscht, wie es zunächst hieß, sondern Uschi selbst hat alles gelöscht, bevor sie das Handy zurückgegeben hat. Der Spiegel schrieb nun über den Untersuchungsausschuss:

„Dort versucht ein Untersuchungsausschuss zu klären, wie unter von der Leyen hochdotierte Verträge mit externen Beratern rechtswidrig vergeben wurden und ob die frühere Ministerin damit etwas zu tun hatte. In dem Bericht kommt von der Leyen nicht gut weg. So schildert das Ministerium detailreich, dass es dem Untersuchungsausschuss für die Aufklärung von Entscheidungsprozessen keinerlei SMS der früheren Ministerin als Beweismittel zur Verfügung stellen kann. Demnach seien Nachrichten eines Blackberry-Diensthandys von der Leyens durch die Unachtsamkeit eines Sachbearbeiters im August 2019 gelöscht worden. Auf einem zweiten Telefon habe von der Leyen selbst alle Nachrichten vernichtet.“

Wir halten fest: Dass die Verträge rechtswidrig vergeben wurden, ist unstrittig. Es geht nur noch darum, wie es dazu kommen konnte. Das Verteidigungsministerium hat also gegen geltendes Recht verstoßen und gegen von der Leyen wurden schon vor einem Jahr Strafanzeigen unter anderem wegen Untreue gestellt, Folgen hatte das aber keine. Und im Dezember gab es noch eine weitere Strafanzeige.

Eigenntlich müsste nun der Staatsanwalt ermitteln, denn es geht um den Anfangsverdacht von Straftaten. Aber im Rechtsstaat Deutschland darf der Staatsanwalt in diesem Fall nicht ermitteln.

Das liegt an den Paragrafen 146 und 147 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Dort steht nämlich geschrieben, dass der Justizminister dem Staatsanwalt untersagen darf, in bestimmten Fällen zu ermitteln. Und das ist so ein Fall.





Da wird dann stattdessen ein Untersuchungsausschuss einberufen, in dem Politiker sitzen und keine professionellen Ermittler und der tagt dann jahrelang und schreibt am Ende einen Bericht. Nur Konsequenzen hat das keine. Niemand wird für Straftaten zur Verantwortung gezogen, niemand muss einen entstandenen Schaden ersetzen, nichts passiert. Die Untersuchungsausschüsse sind nur ein Instrument, das dem dummen Bürger das Gefühl geben soll, es geschehe etwas. Dabei ist das Gegenteil der Fall, alles wird verschleiert, dafür dürfen sich ein paar Politiker vor den Mikrofonen furchtbar aufregen und sogar Strafanzeigen stellen, die direkt in den Mülleimer wandern.

Sie glauben mir nicht? Dann nennen Sie mir doch mal einen einzigen Untersuchungsausschuss, der zur Bestrafung von Politikern und zur Erstattung entstandener Schäden geführt hat.

Deutschland ist kein Rechtsstaat mit einer unabhängigen Justiz, die Staatsanwälte müssen den Anweisungen ihres Ministers folgen und so kommen bestimmte Fälle nie vor ein Gericht. Das ist nicht meine „krude Verschwörungstheorie“, das hat der Europäische Gerichtshof höchstrichterlich letztes Jahr festgestellt. Die Details zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes finden Sie hier und welche Folgen diese Paragrafen in er Praxis haben, habe ich hier an Beispielen aus dem wahren Leben aufgezeigt.

Wir halten fest: Unter Ursula von der Leyen sind Millionenaufträge an Berater illegal vergeben worden. Die Beweismittel (Handydaten) wurden vom Ministerium und von Uschi selbst gelöscht, obwohl bekannt war, dass der Untersuchungsausschuss die Daten sehen wollte. Und niemand wurde oder wird bestraft. Dass McKinsey einen Großteil der Aufträge illegal bekommen hat und dass ausgerechnet Uschi von der Leyens Sohn David bei McKinsey einen guten Job in San Francisco bekommen hat, weckt bei den „Qualitätsmedien“ auch kein Interesse.


Bis Ende Januar können Sie mein neues Buch vorbestellen und bekommen dann ein von mir Hand signiertes Exemplar zugeschickt. Das Buch ist eine Sammlung der dreistesten „Ausrutscher“ der „Qualitätsmedien“ im Jahre 2019 und zeigt in komprimierter Form, wie und mit welchen Mitteln die Medien die Öffentlichkeit in Deutschland beeinflussen wollen. Von „Berichterstattung“ kann man da nur schwer sprechen. Über den Link kommen Sie zur Buchbeschreibung.

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