Befangenheitsantrag gegen Verfassungsrichter Stephan Harbarth gestellt

von Vera Lengsfeld

Die Organisatorin der Demo für alle Hedwig Beverforde und ihre Mitstreiter haben eine Klage gegen den Wechsel des CDU-Bundestagsabgeordneten Harbarth ins Verfassungsgericht eingereicht. Sie befürchten, dass die nötige Unabhängigkeit des Gerichts durch politische Einflussnahme verloren geht.

Pressemitteilung vom 9. Januar 2019

NetzDG-Klage Beverfoerde u. Mitstreiter: Befangenheitsantrag
gegen Verfassungsrichter Stephan Harbarth gestellt

Magdeburg – Nachdem vor sechs Wochen überraschend der CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Stephan Harbarth direkt aus dem Bundestag ins Bundesverfassungsgericht gewechselt war, wo er seither als Richter dem Ersten Senat vorsitzt, sahen Hedwig v. Beverfoerde und ihre Mitstreiter sich in ihrem Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) genötigt, Ende 2018 einen weiteren Befangenheitsantrag, diesmal gegen Richter Harbarth, einzureichen.

Der Befangenheitsantrag wurde notwendig und wird im Wesentlichen damit begründet, dass der heutige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Harbarth als ehemaliger Bundestagsabgeordneter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz das von den Beschwerdeführern angefochtene Netzwerkdurchsetzungsgesetz maßgeblich mit formuliert hat. Harbarth hat das NetzDG auch nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch bis kurz vor seinem Amtsantritt als Bundesverfassungsrichter politisch vehement verteidigt. Vor diesem Hintergrund ist es aus objektiver Sicht nicht anzunehmen, dass Prof. Dr. Harbarth das von ihm als Politiker mitverfasste Netzwerkdurchsetzungsgesetz unter verfassungsrechtlichen Aspekten völlig ergebnisoffen und neutral bewerten kann.

Die Beschwerdeführer hatten im November 2018 über ihren Anwalt Dr. Uwe Lipinski aus Heidelberg beim BVerfG einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das NetzDG gestellt sowie einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin Susanne Baer. Wann über den Eilantrag der Beschwerdeführer entschieden werden wird, ist weiterhin offen. Die Beschwerdeführer hoffen jedoch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Eilantrag noch in diesem Monat.

Medienvertreter können sich für etwaige Rückfragen an Hedwig v. Beverfoerde (0172 / 8880198) oder an die Anwaltskanzlei Dr. Lipinski/Heidelberg (06221 / 6500584) wenden.


V.i.S.d.P.:
Hedwig v. Beverfoerde
Koordinatorin DEMO FÜR ALLE
Münchenhofstr. 33
39124 Magdeburg
kontakt@demofueralle.de
Tel.: +49 (0) 172 / 8880198
www.demofueralle.de

(Visited 56 times, 1 visits today)
Befangenheitsantrag gegen Verfassungsrichter Stephan Harbarth gestellt
8 Stimmen, 4.75 durchschnittliche Bewertung (95% Ergebnis)

4 Kommentare

  1. Hatten wir das nicht schon einmal:

    Im 3. Reich mussten die Richter in der Partei sein.

    Heute sind von 18 Verfassungsrichtern genau 18 in einer Partei.

     

  2. Wenn ich meinen Beruf kündigen würde, dürfte ich 3 Jahre nicht in dem Selbigen für ein anderes Unternehmen arbeiten ohne mich strafbar zu machen. Ob Befangenheit, Interessenvertretung oder Geheimnisverrat: In der Politik scheint das alles keine Rolle zu spielen. Völlig egal. Hurra!

    Warum sitzen wir eigentlich noch hier? Warum werden wir nicht alle Politiker?
    Nur mal so aus Spaß gedacht…das wäre doch die Lösung!
    Außer der Kontonummer braucht man auch nicht viel wissen.

  3. Wenn das so weitergeht, sitzen in Zukunft dann vielleicht Schäuble, Claudia Roth, K. Kipping, Kubicki, Oppermann und Lindner im Bundesverfassungsgericht. Ist ja mittlerweile alles wie in der Muppet-Show, oder?

    Aber nun mal im ernst: Natürlich werden da nur die "passenden" Personen hingesetzt. Deswegen machen Klagen auch keinen Sinn mehr. Der Rechtsstaat für die Deutschen ist tot. Es sei denn, es handelt sich nur um Kinkerlitzchen.

Schreibe einen Kommentar zu Max Antworten abbrechen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*