Beelzebub´s Triumph – Eine Tragödie in mehreren Akten (III)

von Susanne Kablitz

„Niemand besitzt ein natürliches Recht, als Geldverleiher tätig zu werden, außer demjenigen, der Geld zum Verleihen besitzt.“ Thomas Jefferson (1743-1826) 3. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika

Wie wir im zweiten Akt gesehen haben, erhält jede Zentralbank ihre exponierte Stellung durch das staatliche Monopol zur Ausgabe von Banknoten oder nach heutigem Standard – zum Schaffen von Bits und Bytes in einem Computer.

Im Gegensatz zu den Privatbanken, die Einlagen gewähren, hat jede Zentralbank das absolute Alleinstellungsmerkmal der „Geldschöpfung“. Die Finanzierung der Staaten ist eine der zentralen Funktionen der Zentralbanken – eine unheilvolle Verbindung, die den finanziell niemals satten Staat mit dem nach Privilegien dürstenden Bankgewerbe verbindet. Eine Verbindung, die unter Hinzuziehung der Geschäftsbanken und einem auf Sonderinteressen ausgelegtem, kartellartigem Konzernwesen den letzten Resten freier Marktwirtschaft die Luft abschnürt.

Aber das alleinige Recht zur „Ausgabe von Banknoten“ ist nun nicht die einzige Zutat in der giftigen Suppe, die uns Tag für Tag vorgesetzt wird. Das Hinzufügen gesundheitsschädlicher Substanzen ist jedoch so überaus fein dosiert, dass wir die todbringende Wirkung für unsere finanzielle Zukunft nur in kleinen Schritten zu spüren bekommen. Wie aber bei vielen Verabreichungen mit nicht für den Organismus zuträglichen Inhaltsstoffen nimmt die schädliche Wirkung zum Ende hin exponentiell zu.

Und hier sind wir schon bei unserem nächsten Schwerpunkt – der Diskussion um „gute“ und um „schlechte Zinsen“. Zunächst einmal ist jedoch wichtig zu wissen, wie das sogenannte „Fractional Reserve Banking System“ oder auch „Wie mache ich aus Nichts einen Haufen voller Geld“? funktioniert.

Die Zentralbank als „Bank der Banken“, bei der alle anderen Banken eines Landes Kunden sind, hat zu diesen eine ganz besondere Beziehung. Durch das „Fractional Reserve Banking System“ oder zu Deutsch Mindestreservesystem (MRS), ist es den Geschäftsbanken möglich, gegen eine Einlage von derzeit 1 % bei der Zentralbank, einen fast 100-fachen Mehrertrag mit deren Kunden, also den Endverbrauchern, zu „erzaubern“.

Wenn also ein Verbraucher einen Kredit bei seiner Bank beantragt, dann ist die Bank nicht darauf angewiesen, den gesparten Betrag eines anderen Verbrauchers hierfür zu nutzen, sondern hat durch das Mindestreservesystem weitaus attraktivere und vor allem gewinnbringendere Möglichkeiten. Durch die Einlage von beispielsweise 100 € eines Kunden, kann die Bank nahezu 10.000 € an einen anderen Kunden als Kredit vergeben. Ist das nicht phantastisch? Und es wird noch viel besser! Zumindest für die Banken!

Wir rekapitulieren: Zwei Mechanismen erschaffen „Geld aus der Luft“ auch „Fiat Money“ genannt – zum einen die Monetisierung von Schulden und zum anderen durch die Möglichkeit, weitaus mehr Kredit auszugeben als Einlagen, also Sparbeträge, vorhanden sind. Wenn wir diese Mechanismen kennen, wie moralisch ist dann ein Zins, der auf diese aus der Luft geschöpften Papiergeldmassen erhoben wird?

Wenn ich mir die derzeitigen Diskussionen anhöre, stelle ich fest, dass diese Frage nur sehr selten gestellt wird. Sehr häufig allerdings wird die Diskussion geführt, ob der Zins und der daraus möglicherweise entstehende Zinseszins grundsätzlich ein schädliches Konstrukt ist und abgeschafft gehört.

In § 488 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) finden wir die rechtliche Grundlage zum Zins. Damit ist schon einmal klar gestellt, dass es juristisch einwandfrei ist, wenn wir, sofern wir anderen Kapital zur Verfügung stellen, dafür einen Zins verlangen dürfen. Juristisch einwandfrei, aber auch moralisch?

Sofern wir uns so ganz realistisch betrachten, sind wir durchaus Lebewesen, die in vielen Bereichen hilfsbereit sind. In der Regel hört diese Hilfsbereitschaft jedoch außerhalb unseres engsten Familien- und Freundeskreis irgendwann auf und wir beginnen uns zu fragen, was wir davon haben, wenn wir jemandem helfen. Dies ist vollkommen normal – wollten wir nämlich immer für alle den Weltfrieden retten, bliebe für unsere eigenen Bedürfnisse und Wünsche kein Platz mehr.

Also setzen wir Prioritäten und diese vor allem im finanziellen Bereich. Grundsätzlich sind wir nur in wenigen Fällen bereit, jemandem Geld zu leihen, den wir nicht gut kennen. Geld, welches man sich durch den eigenen Verzicht zusammengespart hat, ist ein wichtiges Gut, dient es als größerer Betrag oftmals der persönlichen Absicherung. Verleihen wir daher dieses für uns wichtige Absicherungsmodul, so wollen wir für die Zeit der „Abwesenheit“ oder auch für das Risiko, unser Geld nicht zurückzuerhalten, eine Wiedergutmachung. Das kann eine Prämie oder eine Gebühr sein, normalerweise bezeichnet man dies heute als Zins.

Zinsen werden in meiner Wahrnehmung fast schon feindlich betrachtet, für alles Unheil dieser Welt verantwortlich. Natürlich ist es für denjenigen, der sich das Geld ausgeliehen hat, eine erhöhte Aufwendung, den geliehenen Betrag und den Zins zurückzuzahlen, auf der anderen Seite hat er zu einem deutlich früheren Zeitpunkt über Geld verfügen können, als ihm das aus eigener Kraft möglich gewesen wäre. Wenn er ein kluger Darlehensnehmer ist und das geliehene Geld sinnvoll investiert und nicht nur konsumiert, ist es ihm unter normalen marktwirtschaftlichen Gegebenheiten möglich, sowohl den Darlehensbetrag als auch den Zins zum vereinbarten Zeitpunkt an den Geldverleiher zurückzuzahlen.

Lebt man unter diesen Bedingungen nun auf Kosten desjenigen, dem man seine Ersparnisse leiht und für den zeitweisen Verzicht oder sogar für das Risiko des Verlustes einen Ausgleich verlangt? Sollten wir uns sogar schämen, wenn wir für einen solchen Leihvorgang eine Entschädigung erwarten?

Wie steht´s denn um den Zinseszins, den „Teufel“ in Geldgestalt. Auch hier hilft ein Blick in das BGB. In § 248 Abs. 1 BGB ist eindeutig geregelt, dass die Erhebung eines Zinseszinses gesetzlich verboten ist. So was! Nun, da muss aber schnell Abhilfe geschaffen werden! Also hat der Gesetzgeber zum Schutz des Bankgewerbes mal ganz hurtig § 248 Abs. 2 Satz 1 geschaffen, wonach „Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften im Voraus vereinbaren können, das erhobene Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen gelten sollen.“

Wir halten weiterhin fest, dass der Zins in § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB eine lineare Funktion, der Zinseszins in § 248 Abs. 2 BGB dagegen eine exponentielle Funktion ist und sich hieraus enorme Konsequenzen ergeben können. Wenn wir jetzt noch zu der ohnehin bevorzugten Stellung des Bankgewerbes im Rahmen der Erhebung von Zinseszinsen erschwerend noch die fast unendlichen Möglichkeiten der Schöpfung des Geldes, das ich ganz bewusst Falschgeld bezeichne, weil es keine echte Deckung mehr besitzt, hinzuziehe, dann muss man feststellen, dass hier ein unfassbarer Weltgeldbetrug stattfindet.

Ein Zins, und hier gilt jede Höhe des Zinses, der auf Geld gezahlt wird, das „aus dem Nichts“ geschaffen wird, ist Wucher. Jeder Zins – auch wenn er noch so klein ist.

Aber das Problem ist nicht der Zins an sich, sondern das als Basis dienende Kreditgeld. Hier geschieht das wahre Verbrechen. Die enorme Ausweitung der Schulden durch das herrschende Geldsystem und damit auch die Zins- und Zinseszinszahlungen, die die Regierungen besonders betreffen, da sie ihre Schulden nie zurückzahlen, sondern immer nur „umschulden“ und verlängern, führt dazu, dass wir aus dem Schlamassel, wenn überhaupt, nur mit schwersten Verletzungen wieder herauskommen.

Eine solche Verschuldensorgie wäre in einem warengedecktem System niemals möglich. Somit wären auch die enormen Zins- und Zinseszinszahlungen niemals möglich!

Die Menschen wissen in den meisten Fällen nichts von den Mechanismen, die sie ausbeuten und gegeneinander aufbringen. Reich gegen Arm, Inländer gegen Ausländer, Hübsch gegen Hässlich, Steuerzahler gegen Steuersünder – alle werden gegeneinander aufgehetzt und so lässt man die Menschen ihre Irrtümer freiwillig begehen, weil sie nicht erkennen, welche Institutionen ihnen den größten Schaden zufügen.

Der Systemfehler ist nicht der Zins, der Zins ist ein wichtiges Entscheidungskriterium bei Investitionen – ihn abzuschaffen oder sogar nur zu manipulieren ist ein großer Fehler wie wir gerade anschaulich präsentiert bekommen.

Den Zinseszins abzuschaffen, der ausschließlich Geschäfte in Verbindung mit den Banken begünstigt, würde lediglich eine Gesetzesänderung erforderlich machen. Aber dies wird nicht passieren. Der eigentlich sinnvolle Zins wird auch weiterhin im Sinne unserer Wirtschaftsklempner „geregelt“, damit er eben nicht mehr sinnvoll ist und der Zinseszins ist viel zu attraktiv, um sich gegenseitig zu Sklaven der Schuldzahlungen zu machen. Schulden sind ein hervorragendes Mittel der Erpressung und der Zinseszins erhöht in hilfreicher Weise den „Druck“. Unter „Druck“ arbeitet man einfach viel effektiver!

Warum sollte auch nur eine einzige Regierung auf dieses hervorragende Mittel zur „Meinungsbildung“ und „Entscheidungshilfe“ verzichten. Das wäre doch nun wirklich zu dumm!

Der Zins ist nicht der Systemfehler, auch wenn das einige immer und ständig wiederholen. Der Systemfehler ist unser ungedecktes Falschgeld!

Quelle: Susanne Kablitz

 

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