Artikel 20 des „Grundgesetzes für die BRD GmbH“

Von Michael Winkler

20/4 (28.9.2011)

Artikel 20 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Gegenstand dieses Textes ist der Absatz 4 des Artikels, der ein Recht auf Widerstand einräumt. Die Absätze 1 bis 3 sind unter einer Art Ewigkeitsvorbehalt, sie dürfen in ihrem ursprünglichen Bestand und Sinngehalt nicht verändert werden. Für Absatz 4, der 1968 im Rahmen der Notstandsgesetze eingefügt worden ist, gilt dieser Bestandsschutz nicht.

Beginnen wir eine Ebene höher, bei dem, was in der ersten Zeile in Anführungszeichen steht. Oder besser, was dort nicht steht: „Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland“. Die scheinbare Kleinigkeit, der Unterschied zwischen „der“ und „für die“, wird gerne übersehen. Begeben wir uns auf die Ebene einer Wohngemeinschaft, wird dieser Unterschied offensichtlicher. Eine „Ordnung der Wohngemeinschaft“ ist etwas, über das sich die Mitglieder der Wohngemeinschaft selbst geeinigt haben. Nächtelange Diskussionen, bei Rotwein, Zigaretten und Hagebuttentee, so könnte sie entstanden sein, die Ordnung DER Wohngemeinschaft. Jedes Neumitglied wird darauf verpflichtet, gegebenenfalls kann es sich einbringen und in neuen verdiskutierten Nächten diese Ordnung nachbessern.

Eine Ordnung für die Wohngemeinschaft wurde von außen erstellt. Der Hauswirt vermietet an eine Gruppe von Leuten, die er auf diese Ordnung verpflichtet hat. Es gibt keine Diskussion, sondern nur eine Unterwerfung durch Unterschrift, entweder die Gruppe mietet und akzeptiert, oder sie läßt es bleiben. Und jedes Neumitglied der Wohngemeinschaft steht vor der gleichen Wahl.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde an Stelle einer Verfassung von den Siegermächten für den Zusammenschluß der drei westlichen Besatzungszonen beschlossen, wobei die Ausformulierung den Besiegten überlassen wurde, allerdings einem handverlesenen Gremium, das genau wußte, was seinen Herren genehm war und was nicht. Der Artikel 146, der eine Verfassung ankündigt, die sich das deutsche Volk dereinst wiedervereinigt und in Freiheit selbst geben soll, verrät eindeutig, daß dieses Grundgesetz nur ein Provisorium ist, das nur solange gelten soll, bis Deutschland wieder frei und souverän geworden ist.

Da heute immer noch das Grundgesetz in Kraft ist, zeigt dies, daß Deutschland eben noch nicht frei, vereinigt und souverän ist, ganz egal, was uns die Politik einzureden versucht. Nach dem 2+4-Vertrag, mit dem die vierte Besatzungszone an die drei Westzonen angeschlossen wurde, ist das alliierte Besatzungsrecht ausdrücklich in Kraft geblieben. Wir sind also noch immer kein freies Land, sondern nach 66 Jahren noch immer besetzt. Der parlamentarische Rat hat damals, 1948, Besatzungsrecht in eine Modalität der Fremdbestimmung umgegossen, die noch heute dem deutschen Volk eine selbstbestimmte Verfassung vorenthält.

Absatz 1

Demokratischer und sozialer Bundesstaat… Es klingt nichtssagend, eine schöne Floskel, und bietet doch den entscheidenden Ansatzpunkt für den Absatz 4. Ein Bundesstaat ist in kleinere Einheiten untergliedert, die Bundesländer. Hier leben das Heilige Römische Reich Deutscher Nation und der Deutsche Bund fort, in dem die einzelnen Regionen Eigenständigkeit im Reichs- bzw. Bundesverband besessen hatten. Das Deutsche Reich war niemals ein Zentralstaat, ganz im Gegensatz zu Frankreich, England und anderen europäischen Nachbarn. Das Extrem war übrigens Spanien, bei dem alle Vorgänge im Weltreich zentral in Madrid entschieden wurden. Die Effizienz einer Verwaltung in Lima, die per Segelschiff und reitenden Boten Vorgänge um die halbe Welt zur Entscheidung schicken mußte, kann sich bestimmt jeder vorstellen.


Die bundesstaatliche Ordnung, wonach Entscheidungen möglichst ortsnah getroffen werden, hat durchaus Nachteile, weil der Zentralstaat vergleichsweise machtlos ist. Insgesamt gewinnt ein so organisierter Staat jedoch an Effizienz. Die militärische Auftragstaktik, bei der die strategische Führung die Ziele setzt und der Feldwebel vor Ort entscheidet, wie das Teilziel in seinem Abschnitt am besten erreicht wird, ist nichts weiter als eine Umsetzung dieser bundesstaatlichen Ordnung.

Die beiden anderen Begriffe, demokratisch und sozial, sind durch Politikergeschwätz derart abgenutzt, daß kaum noch jemand über ihren Sinn nachdenkt. In einer Demokratie herrscht das Volk, keine gottgegebene Obrigkeit. Die Beamten sind nicht nur Diener des Staates, sondern auch Angestellte des Volkes, was in voller Konsequenz nur ganz wenigen Menschen in diesem Lande bewußt ist.

Wo „demokratisch“ unterinterpretiert wird, wird „sozial“ überinterpretiert. Ein sozialer Staat ist dazu da, jenen zu helfen, die sich nicht selbst helfen können. Er bietet den Benachteiligten Chancengleichheit. Statt dessen werden in diesem Staat massenhaft Leute in der sozialen Hängematte alimentiert, ja, es geht sogar so weit, daß wir alle Mühseligen und Beladenen ins Land holen, als Weltsozialstelle. Dieser Staat hilft nicht, er erdrückt. Ein Sozialstaat, der eine Rundum-Versorgung gewährt, lähmt jegliche Eigeninitiative. Und sollte diese Eigeninitiative doch aufkommen, so wird damit der Staat betrogen. Der zugewanderte Hartz-IV-Empfänger mit der 100.000-Euro-Limousine ist leider nicht nur ein Klischee, sondern eine Spezies, die man in der freien Wildbahn durchaus antrifft.

Absatz 2

Das Grundgesetz gewährt viele Rechte, um sie gleich danach einzuschränken. Üblicherweise werden solche Grundrechte unter Gesetzesvorbehalt gestellt, so bedarf es eines einfachen Bundesgesetzes, um aus der grundgesetzlichen Meinungsfreiheit einen orwellianischen Meinungskontrollstaat abzuleiten. In Absatz 2 wird zunächst dem Volk alle Macht eingeräumt, um sie schon im nächsten Satz fundamental einzuschränken. Das Volk darf wählen und angeblich sogar abstimmen, doch es darf nicht wählen, wen es wählen will, und es darf nicht abstimmen, worüber es abstimmen möchte. Eine Abstimmung, ein Volksentscheid, wird im Grundgesetz den Deutschen nirgendwo zugebilligt, mit der Ausnahme des Artikels 146, der für die ferne Zukunft eine Verfassung ankündigt.

Außerdem spricht dieser Absatz von Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung, durch welche „das Volk“ diese Macht ausüben soll. Das impliziert eine Volkskammer, eine Volkspolizei und ein Volksgerichtshof, Bezeichnungen, die uns durchaus geläufig sind, allerdings nicht als Aushängeschild eines demokratischen Staatswesens. Das Volk ist von den Entscheidungsprozessen des Bundestages ausgeschlossen, denn es gibt kein imperatives Mandat, keinen Auftrag des Volkes an seine Vertreter. Einmal gewählt, dürfen diese Damen und Herren tun, was ihnen beliebt, offiziell nur ihrem Gewissen, tatsächlich dem Willen ihrer Partei unterworfen.

In der zweiten Kammer, dem Bundesrat, gibt es das imperative Mandat, doch das Volk ist davon ausgeschlossen. Nicht das Volk, sondern die Regierungen der Länder entsenden die Bundesratsmitglieder, und diese sind nicht zur individuellen Stimmabgabe berechtigt, sondern sie dürfen nur als Block entscheiden, was ihnen die Landesregierung und ihre Partei vorschreiben.

Die volksfremde Polizei dient hin und wieder als Freund und Helfer, viel öfter aber als „Mein Freund, dir helf ich!“ Sie steht zwischen Volk und Obrigkeit, als schlechtbezahlte Erfüllungs- und Vollstreckungsgehilfen von Politikerlaunen. Auf der einen Seite mit Macht ausgestattet, ihre Mitmenschen zu drangsalieren und zu schikanieren, auf der anderen Seite Watschenmänner und Sparopfer. Die furchterregende, knüppelschwingende Staatsmacht, die auf dem Schloßplatz von Stuttgart Schulkinder und Rentner niederwalzt, ist nur ein Aspekt. Bei Castor-Transporten und gegen randalierende „Antifaschisten“ sind diese Beamten nur Prügelknaben, die erleben müssen, wie die politische Führung die Angreifer gegen diese Beamte aufhetzt. Gegen unsere geschätzten Zuwanderer müssen Polizisten sogar um ihre körperliche Unversehrtheit, wenn nicht gar um ihr Leben fürchten, während sie beim geringsten Fehler von Presse und Politik auseinandergenommen werden.

Kein Wunder, daß diese Polizei nicht mehr im Volk verankert ist. Darauf reagiert diese Polizei mit einem Korpsgeist, weil dem einzelnen Polizisten nur der Kollege bleibt, der seine Sorgen und Nöte versteht. Ein Kollege, der zugleich ein Konkurrent um die nächste Beförderung ist…

In Gerichten hat das Volk nicht viel zu suchen, von der Alibi-Funktion der Schöffen einmal abgesehen. Über Staatsanwälte und Richter hat das Volk keinerlei Macht, schon gar nicht die grandiose Staatsgewalt, die von ihm ausgehen soll. Parteien und Politiker legen die Regeln fest. Justizministerien legen fest, wer eingestellt wird, Justizministerien entscheiden, wer befördert und versetzt wird. Abgehobene Demokraten bestimmen über das, was nie eine Demokratie gewesen ist.

Absatz 3

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Klingt gut und ist vollkommen wertlos. Das Grundgesetz, das als diese verfassungsmäßige Ordnung angesehen wird, kann jederzeit geändert werden. Die Zweidrittel-Mehrheit, die dazu in Bundestag und Bundesrat erforderlich ist, wurde bislang immer erreicht. In einer großen Koalition ist die Regierung allein stark genug dazu, in kleinen Koalitionen wird die Änderung mit der Opposition abgesprochen. Das Grundgesetz ist von vorneherein darauf angelegt, ständig verändert und angepaßt zu werden, denn sonst wäre ein Bestandsschutz für bestimmte Artikel nicht erforderlich.

An die nach verfassungsmäßiger Ordnung erstellten Gesetze sind Polizei und Justiz gebunden, eine absolute Selbstverständlichkeit. Wie Recht und Gesetze ausgelegt werden, entspricht der alltäglichen Gewohnheit. Ganz nach politischer Großwetterlage werden Nachsicht und Milde geübt, um an anderer Stelle mit erbarmungsloser Härte durchzugreifen. In der Frühzeit der Westzonen-Republik wurden nach Recht und Gesetz Kommunisten gehetzt, heute, in der Spätzeit des Besatzungskonstrukts, gibt es den „Kampf gegen Rechts“, der in Wirklichkeit hinauszögern soll, daß Deutschland wieder deutsch wird.

Wer in der Spätzeit des zweiten Weltkrieges noch ohne Augenmaß für das Künftige Recht gesprochen hat, nach damaliger Gesetzeslage, wurde später als „furchtbarer Jurist“ bezeichnet, was durchaus zum Ende von Karrieren geführt hat. Die „furchtbaren Juristen“ sind heute wieder tätig, sie sprechen Unrecht, selbst wenn sie sich buchstabengenau an die Gesetze halten.

Absatz 4

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Dieser Absatz ist unklar und ein Gummiparagraph. Ist hier von der berühmten „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ die Rede? Von Leuten, die nicht „auf dem Boden des Grundgesetzes“ stehen? Da ich nicht über Leute sprechen will, die ich nicht kenne, nehme ich mich selbst als Beispiel. Ich bezeichne mich als national-liberalen Monarchisten, der liebend gerne das Deutsche Reich von 1871 wieder hätte. Ich stehe damit nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, vor allem deswegen nicht, weil ich kein Grundgesetz für, sondern eine Verfassung von Deutschland wünsche.

Als Beamter wäre ich damit nicht tragbar, doch meine Freiheit der Weltanschauung wird sogar vom Grundgesetz gewährleistet – als eines der wenigen Grundrechte, das NICHT unter Gesetzesvorbehalt eingeschränkt wird. Ich bewege mich also im Rahmen des Grundgesetzes, auch wenn ich dieses ersetzt wissen will. Das Reich von 1871 enthielt den Deutschen Bund, deshalb will ich den Bundesstaat nicht abschaffen. Ich will mehr Demokratie als uns heute gewährt wird, und obwohl ich den sozialindustriellen Sektor stark beschneiden würde, habe ich keine Einwände gegen den Sozialstaat. Die Ordnung Sinne des Artikels 20 Absatz 1 will ich folglich nicht beseitigen.

Mit 20/2 habe ich mehr Schwierigkeiten. Die Staatsgewalt, die vom Volk ausgeht, ist mit einer Monarchie jedoch vereinbar; eine moderne Monarchie ist keine absolute Erbmonarchie, der Monarch kann durchaus auf Zeit vom Volk gewählt werden. Das Volk darf weiterhin wählen, und es wird durch Abstimmungen sogar stärker eingebunden als bisher. Wenn die Justiz nach meiner Vorstellung gewählt wird, bleibt die Rechtsprechung als besonderes Organ erhalten, es steht sogar stärker unter Kontrolle des Volkes als bisher. Die Polizei und damit die vollziehende Gewalt will ich ebenfalls beibehalten, also habe ich Artikel 20 Absatz 2 ebenfalls bestanden.

20/3 mit seiner Gesetzgebung und den an diese Gesetze gebundenen vollziehenden und rechtsprechenden Organen würde ich ebenfalls in meine Verfassung übernehmen. Damit gibt 20/4 keinen Anlaß, gegen einen Dissidenten wie mich Widerstand zu leisten.

Das Recht auf Widerstand gegen die Obrigkeit wurde erst 1968 ins Grundgesetz geschrieben. Das Paradebeispiel für den Widerstand ist der 20. Juli 1944. Unabhängig, ob Sie die Wahrheit oder die Guido-Knopp-Fassung der Ereignisse betrachten, zeigt dies das Dilemma der Widerständler auf. Solange der Widerstand nicht gewonnen hat, wird er bekämpft, unterdrückt und beseitigt. Freislers Volksgerichtshof hat Recht gesprochen, davon waren die meisten Zuschauer an diesen Verhandlungen überzeugt, zumindest hätten sie es damals so gesagt. Ob der „furchtbare Jurist“ Filbinger oder die ganze DDR-Justiz – sie alle waren von Recht und Gesetz und ihrer staatsbürgerlichen Pflicht so überzeugt, wie es heute die Staatsanwälte und Richter der BRD sind.

Gegen Richter und Politiker, die von der Rechtmäßigkeit ihres Handelns überzeugt sind, gibt es keine andere Abhilfe als Widerstand. Wie sollte eine andere Abhilfe denn aussehen? Natürlich kann man den selbstgerechten Herrschaften schreiben, nur hätte das keinen Sinn. Wenn Sie überhaupt eine Antwort bekommen, dann nur jene, daß Sie alles völlig falsch sehen und natürlich alles in bester Ordnung sei. Es ist schließlich diese beste Ordnung, die jenen Herrschaften Macht, Dienstwagen und Gehalt sichert, als kann sie gar nicht falsch sein. Sie sind damit immer im Unrecht.

Auch wenn heutige Richter nicht so herumbrüllen wie Freisler, unterscheidet sich deren grundsätzliche Reaktion nicht. Wenn Sie mit Artikel 20 Absatz 4 argumentieren, hat ein Richter nur die Wahl, das abzulehnen, denn andernfalls würde er jene staatliche Ordnung in Frage stellen, die ihn auf seinen Posten gesetzt hat und sein Gehalt bezahlt. Das Recht auf Widerstand wird also niemals von einem bestehenden System anerkannt, sondern ausschließlich für die Zukunft nach Überwindung eines Unrechtsregimes als Begründung der eigenen Handlungsweise herangezogen.

Erwarten Sie also nicht, daß Sie bei der Tagesschau, in einer Hofpostille des Pressekartells oder gar im Rahmen einer Dummquatsch-Runde aufgefordert werden, nach Artikel 20 Absatz 4 Widerstand zu leisten. Es ist Ihre private Entscheidung, und Sie stellen sich damit gegen das mächtigste Gebilde, mit dem Sie in Ihrem Leben konfrontiert werden. Zwar ist nur Gott allein allmächtig, der Staat kommt dieser Allmacht jedoch ziemlich nahe.

Sind die Voraussetzungen zum Widerstand gegeben?

Absatz 20/1 schreibt den demokratischen und sozialen Bundesstaat vor. Was aber ist mit einer Regierung, die immer mehr Rechte – auch Hoheitsrechte – an die EU abtritt? Der Artikel 23 in seiner Neufassung vom 21. Dezember 1992 im Vorfeld des Maastricht-Vertrags bestimmt, daß die BRD-Regierung mehr und mehr Rechte aus der Hand gibt. Zwar ist dort von „dem Grundgesetz vergleichbaren Regelungen“ die Rede, doch so, wie das Grundgesetz geändert werden kann, können auch die europäischen Regelungen geändert werden. Damit ist es möglich, den 20/1 auszuhebeln, ohne nationale Mitsprache. Dies ist ein Versuch, die in 20/4 geschützte Ordnung zu beseitigen.

Wie viel bleibt von der Demokratie übrig, der Herrschaft durch Mehrheitsbeschluß, wenn immer mehr Minderheitenrechte eingeführt werden? Frauenquoten, Schwulenrechte, Integrationshilfen für Ausländer, Schutz religiöser Minderheiten – jedes Sonderrecht einer herausgehobenen Gruppe schränkt die Rechte der Allgemeinheit ein und richtet sich damit gegen die Demokratie. Ein überbordender Sozialstaat, der allen helfen möchte, blutet finanziell aus, bis er keinem mehr helfen kann. Damit ist der Sozialstaat insgesamt gefährdet. Demokratie und soziale Absicherung sind folglich gefährdet, 20/1 wird von der Regierung und dem aktuellen Zeitgeist gänzlich in Frage gestellt.

Wie viel Staatsgewalt geht nach 20/2 wirklich noch vom Volk aus? Merkel und Müntefering haben es ganz klar ausgedrückt, daß keine Partei auf das festgelegt ist, was sie vor den Wahlen versprochen hat. Die Wahlen, mit denen das Volk die Staatsgewalt ausüben soll, entscheiden gerade mal über Gesichter, denn die Wahlprogramme der Parteien sind völlig unverbindlich. Koalitionsprogramme oder die „normative Kraft des Faktischen“ bestimmen, was die gewählten Politiker wirklich tun, nicht der Wille des Volkes.

Die wirkliche Staatsgewalt wird dem Volk von seinen Vertretern vorenthalten. Das wäre vielleicht noch tragbar, wenn das Volk aus seiner Mitte befähigte Vertreter wählen könnte. Was tatsächlich gewählt wird, sind Parteifunktionäre, die vollständig auf Parteikurs getrimmt wurden, bevor sie überhaupt auch nur in die Nähe eines Platzes auf den Wahlplakaten gelangen. Abstimmungen auf Bundesebene sind nirgendwo vorgesehen, dieses Mittel der Ausübung der Staatsgewalt ist dem Volk völlig versagt.

Die Polizei wird nicht mehr als Nachbar und Mitmensch verstanden, sondern eher als Raubritter in Uniform gesehen. Der Schutzpolizist, der in seinem Stadtviertel bekannt ist, der Dorfgendarm, der ganz selbstverständlich mit am Stammtisch sitzt, ist heute die große Ausnahme. Polizisten sind Teil eines Staatsapparates, dem sie Gesichter verleihen. Bei Problemen des Alltags, wie geklaute Autokennzeichen, sind sie hilflos. Im Auffinden von Betrügern tun sie sich schwer, dafür kassieren Steuerbeamte gnadenlos Umsatzsteuern von ehrlichen Leuten, denen Betrüger dieses Geld gar nicht bezahlt haben.

Unverständliche Urteile erschüttern das Vertrauen der Bürger in Recht und Gesetz, Beamte, die rabiat gegen Schwächere, aber unterwürfig gegen die „Großkopferten“ und deren Schützlinge vorgehen, erschüttern das Vertrauen in den Staat. Ich sehe deshalb 20/2 ebenfalls verletzt.

Bleibt noch 20/3. Ist die Gesetzgebung wirklich an eine verfassungsmäßige Ordnung gebunden, die willkürlich geändert werden kann? Parteienmacht hat sich längst über das Grundgesetz erhoben, hier werden schon lange keine Gesetze mehr an die Verfassung angepaßt, sondern das Grundgesetz nach Bedarf korrigiert. Beamte und Justiz halten sich durchaus an Recht und Gesetz, doch Recht und Gesetz waren schon immer und sind auch heute Auslegungssache. Wer als Bürger sein Recht sucht, begibt sich in Gottes Hand, mit ungewissem Ausgang.

Die Achtung vor der Verfassung wird zwar in Sonntagsreden gefordert, sie ist trotzdem nirgendwo mehr vorhanden. Vor drei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht das Bundeswahlrecht für nicht grundgesetzgemäß erklärt. Die Damen und Herren Abgeordneten, allen voran die Tunix-Kanzlerin, haben diesen Spruch wohlwollend ignoriert. Sollten überraschend Neuwahlen erforderlich werden, können sie höchstens mit heißer Nadel stricken, doch wahrscheinlich wird eine illegale Wahl durchgeführt.

Die Ordnung des 20/3 wird nicht mehr eingehalten, sie ist von denen, die dazu verpflichtet wären, sie zu schützen, verraten worden. Das Recht auf Widerstand nach 20/4 ist vollumfänglich gegeben.

Was folgt nun daraus? Es würde sicher ein gefeierter Akt des Widerstands, im Bundeskabinett eine Bombe zu legen, keine zu schwache, wie Stauffenberg, sondern eine richtig große, weil der Saal auch viel größer ist als die Wolfsschanze. Andererseits ist Gewalt nicht nötig und auch nicht ratsam. Zwar diskutieren Staatsrechtler darüber, ob im Rahmen von 20/4 Gewalt erlaubt sei, doch solange Sie Ihre Handlungen mit 20/4 begründen müssen, nützt Ihnen das wenig.

Artikel 20 Absatz 4 ist ein Placebo, weil das Regime sich immer im Recht sehen wird. Die Verstöße gegen die ersten drei Absätze des Artikels 20 sind offensichtlich, doch das Regime verhindert, daß sie offenkundig werden. Das würde bedeuten, daß das Regime sich selbst ins Unrecht setzt und damit keine andere Möglichkeit hätte, als entweder sich selbst oder das Grundgesetz abzuschaffen. Ist das Regime abgeschafft, sind Sie ein Held des Widerstands, ob Sie sich auf 20/4 berufen oder nicht.

Von aktivem Widerstand nach 20/4 rate ich ab. Passiver Widerstand ist ein ausreichend wirksames Mittel, um Regime zu stürzen. Mahatma Gandhi hat damit das britische Kolonialregime über Indien besiegt, zu einer Zeit, in der sich die Briten als Sieger des 2. Weltkriegs wieder in der Rolle einer Weltmacht gesehen haben.

Widerstand beginnt im Kleinen, mit der Weitergabe von Texten, mit Eigenschutz. Jeder Euro auf der Bank stützt das System, jede Gold- und Silbermünze unter Ihrer Matratze verschafft Ihnen Unabhängigkeit und sichert Ihr Vermögen vor den Manipulationen der Hochfinanz. Was Sie auf Papier besitzen, ist für den Staat sichtbar, was Sie damit gewinnen, wird zur Steuerbeute des Staates.

Gehen Sie wählen, auch wenn diese Wahlen letztlich eine Farce sind. Kreuzen Sie kleine Parteien an, denn jede Stimme für die Kleinen mindert die Wahlkampfentschädigung für die Großen. Und wenn Sie NPD ankreuzen, können Sie sich sogar über die dummen Gesichter der Volldemokraten freuen. Informieren Sie sich im Internet, jenseits des Schwarzen Kanals, der das Evangelium nach Guido Knopp verkündet. Es ist ganz einfach, Wahrheiten zu finden, die Ihnen das Regime vorenthalten möchte.

Sie müssen auf dem Radar des Regimes nicht auftauchen, doch wenn Sie das vorhaben, sichern Sie sich ab. Verschlüsselte Dateisysteme sind einfach zu installieren, und schon greift das Unrechtsregime ins Leere, wenn es versucht, Ihre Rechner auszuwerten. Haben Sie gute Datensicherungen, können Sie schnell weiterarbeiten, trotz solcher lästigen Störungen.

Denken Sie daran, Sie kämpfen gegen den ganz großen Bullen. Doch dieser Bulle ist angeschlagen, von Krankheit zerfressen. Die Finanzmärkte haben Merkeldeutschland das Mark ausgesaugt, der Niedergang der EU wird zum Niedergang des Regimes. Fliegen, vor allem Stechmücken, können einen solchen Bullen zu Fall bringen, indem sie ihm genügend Blut abzapfen. Sogar ein einziger Mückenstich, mit den richtigen Krankheitserregern, kann den Bullen töten – ein Viertelgramm Fliege gegen eine Tonne Stier.

20/4 gibt Ihnen das Recht zum Widerstand, er erlegt Ihnen nicht die Pflicht dazu auf. Ob Sie Ihr Recht wahrnehmen, ist Ihre eigene Entscheidung. Das Recht verfällt nicht, Sie können es jederzeit ausüben. Orden und Anerkennung werden Sie leider nicht erhalten, aber immerhin die Befriedigung, Ihren Teil zu einer besseren Welt beigetragen zu haben.

PS. Auch wenn der Titel verlockend klingt, er hat nichts mit dem 20. April und einem dort Geborenen zu tun. Es ist ein reiner Zufall, daß 20/4 den Deutschen ein Recht auf Widerstand gewährt. 

Quelle: http://www.michaelwinkler.de/Pranger/Pranger.html

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