Artikel 146 Grundgesetz: Unsere Politiker handeln gegen geltendes Recht

Die Politiker entziehen dem deutschen Volk das Recht eine Verfassung zu erstellen und über diese per Volksentscheid abzustimmen.

Art 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

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