ARD/ZDF: Wir dürfen Dich ausrauben

Was haben die öffentlichen Rundfunkanstalten (ÖR) und Regierungen gemeinsam? Sie dürfen uns ausrauben! Die Regierungen mit Steuern und die ÖR mit Zwangsgebühren, um deren Intendanten und  Mitarbeitern mit hohen Sonderrenten zu bereichern. Dürfen die ÖR das wirklich?

Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (kurz Rundfunkstaatsvertrag oder RStV) ist im Recht der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsvertrag zwischen allen sechzehn deutschen Bundesländern, der bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schafft.

Im RstV haben sich die Regierungen und Parlamente der Bundesländer nur auf einheitliche Regeln für die Erhebung der Zwangsbeiträge geeinigt. Es gibt aber kein Gesetz (wie z.B. das Einkommenssteuergesetz), das die Bürger verpflichtet, überhaupt Rundfunkbeiträge zu zahlen. Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen hat keine Rechtsgrundlage. Wer zahlt, zahlt freiwillig!

Eine Zwangsvollstreckung der Rundfunkbeiträge seitens einer städtischen Vollstreckungsbehörde mit richterlichem Beschluss (s. LG Tübingen – Beschluss oder hier) ist mir bislang nicht bekannt.

„Woher stammt eigentlich das Recht, andere ausrauben zu dürfen? Eine bestimmte Gruppe von Menschen nimmt dieses Recht für sich in Anspruch und Larken Rose untersucht in diesem Video, wie es dazu gekommen ist. Er verfolgt dieses angebliche Recht bis zu seinen Ursprüngen zurück und versucht, selbst auf die exakt gleiche Weise zum Recht zu kommen, andere ausrauben zu dürfen, wie es Staat, Regierung und deren unzähligen Krakenarme getan haben. Das Ergebnis ist eine Situation, die 99,999% der Bürger ziemlich absurd sein dürfte, obwohl sie diese Situation in Verbindung mit Staat, Regierung, Politik, Bürokratie, Polizei und Militär für das Normalste der Welt halten. Aber seht selbst.

Voluntaristen bevorzugen Verträge gegenüber Gesetzen. Ein Grund dafür ist, dass jeder Vertrag wieder spurlos verschwindet, wenn er nicht mehr notwendig ist, weil er erfüllt ist oder gekündigt wurde. Ein weiterer ist, dass für Verträge die freiwillige Zustimmung aller Vertragsparteien notwendig ist. Ein Gesetz kann hingegen einfach zu Lasten Dritter beschlossen werden — ein Verfahren, das im Zivilrecht aus gutem Grund unzulässig ist. Ein dritter Grund ist, dass hinter jedem Gesetz die Drohung mit Enteignung oder Gefängnis steht, während die Konsequenzen für das Nichteinhalten von Verträgen individuell vertraglich vereinbart werden können.“

Übersetzung des Videos: Peter Müller

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Der Beitragsservice droht auch mit Enteignung (Konto- und Einkommenspfändung) und mit Gefängnis. Und die Masse zahlt stets brav an ihre Räuber statt sie in die Wüste zu jagen, um nur in Ruhe gelassen zu werden. Die Mafia geht mit den gleichen Methoden vor, nur deren Zwangsgebühren heißen Schutzgelder!

In diesem Zusammenhang noch zwei wichtige Aufklärungsvideos:

Video 1

Video 2

Wem diese Infos noch nicht ausreichen, der sollte hier reinschauen. Machen Sie endlich Schluss mit dem abGEZocke. Der erste Schritt ist, die Einzugsermächtigung zu widerrufen.

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