Es ist ja hinlänglich bekannt, dass die deutsche Gerichtsbarkeit die Menschenrechte in der BRD mit Füßen tritt. Selbst ehemalige Richter prangern das deutsche Rechtssystem an, das schon seit geraumer Zeit den Boden eines demokratischen Rechtsstaat verlassen hat.
Immer mehr Bürger gelangen zu einer ähnlichen Auffassung – ganz besonders wenn es um die Eintreibung der GEZ-Zwangsgebühren geht, bei der sich der nicht rechtsfähige Beitragsservice möglicherweise käuflicher Erfüllungsgehilfen bedient, die die rechtlichen Voraussetzungen missachten und mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen haben.
von Rheinlaender (photoposter)
wegen der dramatischen Entwicklung von Zwangsvollstreckungen und der wachsenden Gefahr von sozialen Unruhen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland, wurde bereits am 12.Juli.2015 mein folgender Beitrag auf MMNEWS erstveröffentlicht. Auslöser ist ein Überfall auf eine wehrlose Frau in Lünen http://www.mmnews.de/index.php/etc/48217-gez-ueberfall
Rechtsbeugung bis zum BGH
ein am 11.Juni.2015 eiligst herbei geführter „BGH-Beschluss“ kennzeichnet die Infiltration der (bundes)deutschen Justiz, einschliesslich Staatsanwaltschaften, denen ein Korsett angelegt wurde, anders kann man sich die mitunter sehr schlampigen Ermittlungen nicht mehr erklären. Wer seit 2014 und 2015 die absurden Urteilsbegründungen aufmerksam verfolgt und aktuell feststellen muss, dass diverse Ermittlungsbeamte in Anlehnung an den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag widerwillig mit Scheuklappen ihre Arbeit verrichten, kommt einem der Verdacht sehr nahe, dass per Knopfdruck verdeckter Personen alles getan wird, eine totalitäre Staatsvereinbarung gegen alle rechtsstaatliche (An)Klagen mit fragwürdigen Methoden zu verteidigen, die mit denen der Staatssicherheit der DDR vergleichbar sind! Wie lange geht dieser mittlerweile offenkundige Missbrauch der Justiz noch gut?
„Richterin am BGH Dr. Schwonke ist in Urlaub und daher gehindert zu unterschreiben“
öffentliche Anklage gegen den öffentlich-rechtlichen Terror
Der Sittenverfall in der Politik und einiger vereidigter Amtspersonen hat in der Bundesrepublik Deutschland erschreckende Dimensionen erreicht, wo man sich als einfacher Bürger fragen muss, wofür haben wir denn überhaupt noch ein Grundgesetz mit einer demokratischen Rechtsordnung, wenn diese verbrieften Garantien für Menschenwürde, Recht und Freiheit von selbstverliebten Volksvertretern, nimmersatten Intendanten sowie skrupellösen Funktionären permanent mit Füssen getreten werden?
Ferienzeit in NRW, dennoch befinden sich derzeit NRW-Bürger in einer Endzeitstimmung: sie sind einem systematischen Vollstreckungsterror der öffentlich-rechtlichen Hand ausgesetzt, welche die Daumenschrauben für Verweigerer der Rundfunk-Zwangsabgabe mehr und mehr angezogen werden.
Das gewaltsame Eindringen Mitte Juni 2015 in eine Wohnung einer Frau in Lünen markiert die Aggressivität und Rücksichtslosigkeit von Amtshilfepersonen, die die Menschenwürde verspotten und wo Hausfriedensbruch zum Gewohnheitsrecht wird. Ein noch nicht mal rechtskräftig unterschriebener Gerichtsbeschluss einer Amtsrichterin ist die sog. Legitimation, gewaltsam in Wohnungen von unbescholtenen Bürgern einzudringen zu dürfen, das ist Stasi-Terror einer längst untergegangenen sozialistischen Diktatur.
Das Drama für die Lünener Bürgerin ist damit noch nicht zu Ende, denn mit grosser Wahrscheinlich droht ihr wegen Beweismittel, die sie während des Überfalls auf ihre Wohnung angefertigt hat, weiterer Ärger, denn eine beweiskräftige Dokumentation der fragwürdigen Vollstreckung kann alle Tatbeteiligten Straftaten sicher überführen.
Der öffentlich-rechtliche Vollstreckungsterror kennzeichnet die desolate Lage einer Republik, in der die vorsätzlich falsche Anwendung von Recht Mittel zum Zweck ist, ein marodes, parasitäres, öffentlich-rechtliches Konglomerat auch mit roher Gewalt am Leben zu erhalten.
Kriminalisierung der Bürger
Keinen Ladendiebstahl während der Pubertät, keine Verkehrsdelikte, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, der ein oder andere unbescholtene Bürger verliert in diesem Jahr endgültig den Glauben an den bundesdeutschen Rechtsstaat, wenn von Kommunen eingesetzte Gerichtsvollzieher meist ohne Beamtenstatus aufgrund von löchrigen Festsetzungsbescheiden eine vermeintliche Beitragsschuld mit allen Mitteln eintreiben wollen.
Das Drohpotential, was manche Konsorten unter den Vollziehern zur Einschüchterung einsetzen, ist mit Druckmitteln einer Schutzgelderpresser Mafia durchaus vergleichbar und das im angeblich amtlichen Auftrag, was zweifelsfrei als Betrug zu bewerten ist.
Der öffentlich-rechtliche Vollstreckungsterror kennzeichnet die desolate Lage einer Republik, in der die vorsätzlich falsche Anwendung von Recht Mittel zum Zweck ist, ein marodes, parasitäres, öffentlich-rechtliches Konglomerat auch mit roher Gewalt am Leben zu erhalten.
Die Ungerechtigkeit des öffentlich-rechtlichen Systems besteht vor allem darin, dass einkommensarme Haushalte sowie Menschen ohne feste EInkommen, die durch das Raster der Befreiungskonditionen des ARD-ZDF-DR-Beitragsservice fallen, für Verschwendungsorgien einer Koalition aus Filz und Lobby rechtswidrig zahlungspflichtig herangezogen werden. Es ist mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbar, wie Menschen in diesem Land, die ihre laut GG und Verfassung verbrieften Grundrechte einfordern und unlautere Methoden einer Beitragspflicht ablehnen, von öffentlich-rechtlicher Hand zunehmend drangsaliert und kriminalisiert werden. Das ist nicht ungefährlich!
Der grosse Gabentisch: der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Mir liegen sowohl der vom Beitragsservice zugesandte aktuelle Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als auch das Gutachten der sog. Schäuble Broschüre des BMF (Aufgaben und Finanzierung des ÖR-Rundfunks) zum Vergleich vor. Zwei Manuskripte, die offensichtlich im Widerspruch zueinander stehen. Seit Inkrafttretens des ÖR-Regelwerks zum 01.Januar.2013 hagelte es von Verbänden und Bürgerinitiativen viel Kritik, alle Bedenken vor allem im Hinblick der sozialen Verträglichkeit und unverhältnismässig hohen Belastungen für Unternehmen werden seither von den Nutzniessern dieser „Staatsvereinbarung“ zu Lasten Dritter hochnäsig abgeschmettert.
Klagen aussichtslos
Die gleichgeschaltete Gerichtsbarkeit untermauert die Chancenlosikeit klagender Bürger und Unternehmen. Wen wundert es, wenn die Länder-Judikative für den vermeintlich juristisch wasserdichten Rundfunkbeitragsstaasvertrag in fragwürdiger in Case Law Manier als Rückversicherung dient. Es wird sich zeigen, ob solch ein fragiles, isoliertes, juristisches Glanzwerk überlebensfähig ist, denn nach den Regeln einer freien Marktordnung sowie des Wettbewerbsrechts ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein autokratisches Machwerk ohnegleichen und verstösst gegen die Prinzipien einer sozialen Marktwirtschaft.
Dagegen wird beim Durchblättern der Schäuble Broschüre schnell klar, dass eine längst überfällige Reform und Entschlackung eines masslos überfetteten ARD-ZDF-Konglomerats nicht mehr zu vermeiden ist. Die Empfehlunegn der Gutachter widersprechen allerdings den Interessen, die den Selbstbedienungsfond und gesicherte Reputation eines Polit-Klüngels unbedingt aufrecht erhalten wollen.
Allein schon die Einleitung im durchaus sehr informativen Gutachten, hier interpretiert wiedergegeben – die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der aktuellen Form ist im Internetzeitalter verblasst, ist eine schallende Ohrfeige gegen die Urheber und Nutzniesser dieses rechtswidrigen Staatsvertrages. Vereidigte Ministerpräsidenten haben mit der Teilnahme an der Neuregelung des Staatsvertrages einen Meineid auf GG und Verfassung geleistet.
Steuerschuld für Rundfunk-Beitragspflichtige?
Ein vermeintlich säumiger Rundfunkbeitrag wird auf verschiedenen Wegen eingetrieben, in NRW sind es die kommunalen Stadtkassen, die im Auftrag des WDR die Drecksarbeit leisten, der RBB lässt in seinem Revier dort ansässige Finanzämter vollstrecken, das ist insofern beachtenswert, da ein Potsdamer Richter im August 2014 im sog. Massenklageabweise-Verfahren mit hohlen Phrasen sehr unangenehm aufgefallen war. Vor allem mit der Bemerkung, der Runkfunkbeitrag ist keine Steuer, legte sich dieser überhebliche Herr schon vor der eigentlichen Urteilsverkündung fest. Merkwürdig nach diesem „Feststellungsverfahren“ ist die Tatsache, dass Finanzämter im Auftrag des RBB bemüht werden, „Rundfunksteuern“ zu vollstrecken, wo im Gegensatz zum Beitragsservice diese echte Behörde ausschliesslich für Steuerschulden zuständig ist?! Möglicherweise wird auch hier gegen Landesrecht verstossen!
Zusammenfassung
Was der ehemalige Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck und andere Konsorten als sozial gerechte, aufkommensneutrale Haushaltsabgabe verkauft haben, entpuppt sich im Laufe der Zeit als ein rücksichtsloser Korruptionssumpf, mit dem Potential, den sozialen Frieden in der Bundesrepublik massiv zu gefährden, der sogar aus dem Lot geraten könnte!
Einen staatlichen Selbstbedienungsfond den Bürgern als rechtsverbindlichen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufs Auge drücken zu wollen, dokumentiert die masslose Arroganz und den gesellschaftlichen Realitätsverlust selbstgefälliger Genossen und Funktionäre, die, man muss es schon annehmen, diese Republik gegen die Wand fahren lassen.
Die Summe an Straftaten, die wegen der rücksichtslosen Durchsetzung der Rundfunkabgabe begangen werden, gefähren den Fortbestand eines intakten Rechtssystems, wo Art 20 GG keine Ausnahmen duldet! Offizialdelikte verpflichten zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die sich nicht nur auf die Handlanger des schmutzigen Vollstreckungsterrors begrenzen dürfen.
Amtspersonen, die das Gebot zur Rechtstreue missachten, sind übrigens nach § 63 BBG durchhaftbar. Zum Anderen werden kartellrechtliche Probleme wegen der Internet-Expansion des ÖR-Machtmonopols offenbarer. Eine Wettbewerbsbehinderung durch das öffentlich-rechtliche Konglomerat ist insofern begründet, weil frische, kleine Player im Medienwettbewerb wegen der Rundfunkabgabe benachteiligt oder chancenlos sind. In der Schäuble Broschüre ist das empfohlene Subskriptionsmodell eine faire Alternative, Medienangebote ohne Zwangsabgaben zu finanzieren.
Übrigens, im Frühherbst sind wieder Kommunalwahlen in NRW, sprechen Sie die Volksvertreter, vor allem die von der SPD auf Wahlkampfveranstaltungen ruhig mal auf das an, was öffentlich-rechtliche Grundversorger lieber verschweigen. Sie haben ein Recht dazu!
Hier das Gutachten des BMF:
Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung
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