Angela die Gesetzlose

Tageskommentar 09. 07. 2013: fortunato,
Angela die Gesetzlose

von fortunato (fortunanetz)

Edward Snowden führt in seinem neuesten Interview aus, er wolle nicht in einer Welt leben, in der jede seiner Handlungen von ihm fremden Menschen beobachtet, begutachtet und beurteilt werden. Aus diesem Grund habe er den Schritt in die Öffentlichkeit gewagt und ist bereit die Konsequenzen dafür auch zu tragen. Frau Merkel erklärt zeitgleich dazu, sie habe von den Überwachungsaktivitäten nichts gewusst! Wollen wir doch einmal sehen, wohin uns ihre Unwissenheit führt.

Die von Snowden offen gelegten Aktivitäten der NSA und des britischen Geheimdienstes zeigen auf, dass jede Email, jede Suchanfrage im Web, insbesondere auf Google, jede private Aktivität auf Facebook oder Twitter, systematisch durch die genannten Dienste erfasst und gesammelt werden. Ähnlich wie bei Mobiltelefonen lassen sich auf diese Art und Weise Informationen über fast alle Lebensbereiche sammeln und dank moderner Technik auch schnell zusammenführen. Aus Emails und Online Communities kann man Daten über die privaten Netzwerke finden und erkennen, wie jemand denkt und fühlt. Eine Überwachung des Brief- und Telefonverkehrs weltweit komplettiert diese Profile.

Was dann mit diesen Informationen geschieht, bleibt im Dunkeln, ebenso wie die Personen im Dunkeln bleiben, die die Informationen auswerten. Es gibt noch nicht einmal eine Kontrolle, ob die Auswertungen überhaupt objektiv ablaufen. Aber das was hier gesammelt wird, wird bis zu 70 Jahre lang gespeichert.

Um aufzuzeigen, wie schwerwiegend das hier beschriebene Verfahren im schlimmsten Fall wirken kann, zeigen historische Beispiele. In der stalinistischen Sowjetunion kam es zu den berüchtigten Schauprozessen, bei denen politisch unliebsame Personen in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung abgeurteilt wurden. In der Vorbereitung der Prozesse wurden Personen aus dem Umkreis des Angeklagten verhaftet, verhört und falls notwendig auch gefoltert. Dabei wurde auch darauf geachtet, dass die Verhörten sich gegenseitig belasteten und damit ein enormer Druck auf die ‚Zeugen‘ aufgebaut. Diese versuchten oft, auch ganz ohne Folter, ihre eigene Haut zu retten, indem sie zu Protokoll gaben, was die Ankläger wissen wollten. Diese Aussagen mussten die Verhörten dann vor Gericht öffentlich bestätigen und damit wurde der Angeklagte dann mit vielen ‚Aussagen‘ konfrontiert. In dieser Situation ist es dann gänzlich unmöglich, sich selbst zu entlasten. Am Ende kam es dann natürlich zur Verurteilung.

Die derzeitige Totalüberwachung, wie sie jetzt zum Vorschein kommt, hat durchaus das Zeug dazu, in der beschriebenen Weise innerhalb der nächsten 70 Jahre(!) so irgendwann verwendet zu werden. Nehmen wir an, sie haben einen Freund oder eine Freundin irgendwann einmal übel vor den Kopf gestoßen, enttäuscht oder gar geschädigt. Das schreit natürlich nach Rache! In einer der Mails findet sich ein Hinweis auf ihre ‚Tat‘. Sie sind schuldig, ein ‚Arschloch‘ zu sein. Das ist kein Straftatbestand aber eine gute Ausgangsbasis für die Ankläger. Ihr Freund oder ihre Freundin werden unter anderem zu ihnen befragt und in der Befragung gibt er/sie ihnen Saueres. Dabei erwähnt er/sie auch andere Vorfälle von anderen Menschen, die zum Beispiel in den Bereich möglicher Straftaten gehen. Nun werden auch diese ihnen bekannten Personen befragt und der Druck steigt. Und am Ende dieses Prozesses stehen sie vor einer ganzen Reihe von Aussagen, die sie alle in irgendeiner Art belasten. Und da die Anzahl der Aussagen entsprechend groß ist, werden sie einen sehr schweren Stand haben.

Der Abhörskandal, der weltweit die Kontrolle von Internet-Aktivitäten, Emails, Postverkehr und Telefonaten zum Gegenstand hat, hat großen Wirbel ausgelöst. Leider hat er noch nicht genügend Wirbel ausgelöst. Denn die Reaktionen der Politik in Deutschland wird der wahren Bedeutung der aktuellen Entwicklung nicht gerecht und viele Bürger haben noch nicht verstanden, was diese Entwicklung tatsächlich zum Inhalt hat:

Die Abhörskandale betreffen Gesetze der BRD, die hier verletzt werden.

Die BRD hat die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen unterschrieben. Im Artikel 12 ist festgelegt, dass die Wohnung, das Privatleben, die Familie und der Schriftverkehrs geschützt sind. Dieser Schutz ist ein Menschenrecht. Da die BRD unterschrieben hat, ist sie gehalten, diesen Schutz gegenüber seinen Bürgern auch zu gewährleisten.

Aus diesem Grund wird auch im Grundgesetz festgehalten (Art. 10) , dass es ein Post- und Briefgeheimnis gibt. Dieses Gesetz kann man nach der aktuellen Lage in die Tonne treten. Es gilt nicht mehr. Die Deutsche Post liefert Postdaten an die USA und das sicherlich mit Wissen der Bundesregierung.

Weiterhin gibt es die Unschuldsvermutung im Gefahrenabwehrbereich. Das bedeutet, es darf kein Generalverdacht gegen jedermann ausgesprochen werden. Die obigen Rechte (Schutz der Privatsphäre, Schutz des Briefverkehrs, etc.) darf nur sehr eingeschränkt aufgehoben werden, wenn ein konkreter Tatverdacht besteht. Bei PRISM oder Tempora werden unsere Rechte ohne jeden konkreten Verdacht aufgehoben. Niemand vermutet bei diesen Spähaktionen, dass sie unschuldig sind. Ihre Daten werden gesammelt, egal ob ein konkreter Verdacht besteht oder nicht.

Nun äußert sich die Regierung Merkel dahin gehend, dass sie von alle dem ’nichts gewusst‘ habe. Was glauben sie geschieht, wenn sie ein Parkverbotsschild übersehen, einen Strafzettel bekommen und dann sagen: ‚Ich habe das Schild nicht gesehen.‘ Na sie bekommen die Strafe dennoch und dabei berufen sich ihre Ankläger auf einen alten römischen Rechtsgrundsatz, nämlich auf den Umstand, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Nun: Frau Merkel behauptet, sie habe davon nichts gewusst. Na und? Ihre Unwissenheit ist nicht relevant für die Beurteilung ihres Handelns! Auch wenn sie es ‚übersehen‘ hat, hat sie sich dennoch schuldig gemacht, zumindest nach den Maßstäben, die sie selbst vertritt.

Abgesehen davon hat sie einen Amtseid geschworen: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ (Art. 56 GG).

Sie wird damit auch ihrem Amtseid nicht gerecht, denn sie wendete diesen Schaden nicht vom deutschen Volk ab, sondern ließ ihn zu. Aus welchen Gründen sie es zugelassen hat, dass das Briefgeheimnis, der Schutz der Privatsphäre und die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten wurden spielt keine Rolle. Es ist ihre Aufgabe als Kanzlerin dafür zu sorgen, dass diese Rechte gewahrt werden und kein Schaden eintritt. Der Schaden ist eingetreten!

Dass es diese Regierung mit den Gesetzen ganz bewusst nicht genau nimmt sieht man auch anhand ihres Verhaltens in Bezug auf die Eurokrise. Die BRD hat die no bailout Klausel im Vertrag von Maastricht unterschrieben, wonach kein Staat der EU für die Schulden eines anderen Staates einstehen darf. Frau Merkel hat mit dem ESM, ESFS und der Bankenunion diese Klausel gebrochen. Die BRD steht unter ihrer Regierung sehr wohl für die Schulden anderer Staaten ein. Dies ist eine Regierung die offenen Rechtsbruch zur Grundlage ihres Regierungshandelns macht. Da wundert es auch nicht, dass Grundrechte ebenfalls nicht gewahrt werden und auch jetzt noch keinerlei Maßnahmen ergriffen werden, um diesem Missstand abzuhelfen. Des weiteren hat die BRD mit dem Vertrag von Maastricht auch die Einhaltung der Stabilitätskriterien unterzeichnet und zugesagt. Die Staatsschulden dürfen nach diesem Vertrag 60 Prozent des BIP nicht übersteigen. Als Frau Merkel antrat lag die Staatsverschuldung bei 68 Prozent vom BIP. Heute liegt die deutsche Staatsschuld bei über 80 Prozent vom BIP! DAS nenne ich aktives Handeln zur Nichteinhaltung von Verträgen….

In Deutschland haben wir eine Regierung die sich durch eine Politik des aktiven Rechtsbruchs auszeichnet. Und wie wir nun sehen, zeichnet sie sich auch dadurch aus, dass sie die Verletzung von Grundrechten nicht verhindert, obgleich dies eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist. Eine Regierung die die Einhaltung des Grundgesetzes nicht überwacht, hat in diesem Land nichts zu suchen. Der Umstand, dass auch andere Regierungen sich nicht um die Einhaltung der Grundrechte bemühen, macht die Sache aber auch nicht besser und entlastet auch nicht. Es steht zu befürchten, dass Frau Merkel als ‚Angela die Gesetzlose‘ in die Geschichtsbücher eingeht.

Nun möchte Frau Merkel wiedergewählt werden mit dem seltsamen Argument sie habe von alledem nichts gewusst. Wie gesagt, enthebt SIE beim parken Unwissenheit nicht vor dem Strafzettel. So einfach ist das. Aber für die Regierung Merkel soll das nicht gelten. Dass sich Frau Merkel überhaupt noch zur Wahl aufzustellen wagt, hat in meinen Augen damit zu tun, dass sie die Wähler, und damit auch SIE, liebe Leserinnen und Leser, schlicht und ergreifend für dumm hält. Sie glaubt, sie sind dumm genug nicht zu bemerken, dass mit zweierlei Maß gemessen wird und die Regierung Merkel wieder wählen. Sie glaubt auch, dass sie dumm genug sind, den angerichteten Schaden nicht zu bemerken. Und schon allein für diese unsägliche Haltung sollte man sie nicht wählen, sondern eine Alternative,

meint

fortunato

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