Amthor, von der Leyen & Co. – Warum Korruption bei Politikern in Deutschland nicht strafbar ist

von Thomas Röper (anti-spiegel)

Korruption ist in der Politik in Deutschland weit verbreitet. Sie ist sogar ausdrücklich gewollt. Und sie ist völlig legal, wie ein Blick ins deutsche Strafgesetzbuch zeigt.

Die Berateraffäre von Uschi von der Leyen hat Schlagzeilen gemacht, aber keine Konsequenzen nach sich gezogen. Aktuell macht der CDU-„Shootingstar“ Philipp Amthor Schlagzeilen wegen Korruption. Und es gab in den letzten Jahren viele derartige Fälle in Deutschland. Aber keiner der Fälle hatte Konsequenzen. Und das hat einen einfachen Grund: Korruption ist im deutschen politischen System legal. Das werden wir uns nun anhand der entsprechenden Paragraphen anschauen.

Die Definition ist entscheidend

Zu Korruption gibt es viele Definitionen, aber im Kern sagen sie eines aus: Wer seine Position widerrechtlich ausnutzt, um anderen einen Vorteil zu verschaffen und dafür materielle oder sonstige Vorteile bekommt, der macht sich der Korruption schuldig.

Das Zauberwort ist widerrechtlich. Wenn man diese Vorgänge legalisiert, ist es keine Korruption mehr.

Uns wird ja immer erzählt, dass Transparency International über die weltweite Korruption wacht. Auf deren Seite ist sogar noch eine einfachere Definition von Korruption zu lesen:

„Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.“

Wenn Transparency International diesen selbst gesteckten Maßstab ernst meinen würde, müsste Deutschland (und die meisten westlichen Länder) in deren Korruptionsindex auf einem Niveau mit afrikanischen Ländern stehen, wie wir gleich sehen werden. Aber da Transparency International von westlichen Staaten und NGOs finanziert wird, ist nach deren Meinung im Westen alles super, in den „Schurkenstaaten“ aber alles ganz schlimm. Details dazu, wer Transparency International finanziert, wer dort die Fäden zieht und wie sie ihren Index der weltweiten Korruption erstellen, finden Sie hier.

Die Legalisierung der Korruption

Im deutschen Strafgesetzbuch wird Korruption in den Paragraphen 331 (Vorteilsnahme), 332 (Bestechlichkeit), 333 (Vorteilsgewährung), 334 (Bestechung) und 335 (besonders schwere Fälle) behandelt. In den Paragraphen 331 bis 334 wird jeweils die juristische Definition der Straftat genannt und für wen sie gilt. All diese Paragraphen beginnen identisch:

„Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter…“

Merken Sie was? Es geht nur um Beamte. Politiker, also Abgeordnete oder Minister, sind nicht betroffen. Die Paragraphen gelten für sie nicht. Für sie gibt es einen eigenen Paragraphen, sie sind gleicher, als alle anderen. Für sie gilt der Paragraph 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), in dem man lesen kann:

„(1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einem Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für dieses Mitglied oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass es bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse.“

Entscheidend ist „ungerechtfertigter Vorteil“ für eine Gegenleistung. Da es aber völlig legal ist, dass Abgeordnete Geld von Lobbyisten bekommen, wenn sie es nur beim Parlament anmelden, ist die Gegenleistung legal.

Die Politiker haben sich damit die Korruption legalisiert. Übrigens finden sich in den Paragraphen für Beamte (also §§331-334 StGB) diese Einschränkungen nicht. Dort ist die Regelung viel strenger. Dort ist Bestechlichkeit (§332 StGB) so definiert:

„Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Wie wir sehen, gibt es keine solchen Schlupflöcher, wie bei Politikern. Bundestagsabgeordnete müssen dem Bundestag nur melden, dass sie von jemandem Geld für eine Gegenleistung, eine sogenannte „Nebentätigkeit“, bekommen und schon ist alles ganz legal. Und dabei müssen sie noch nicht einmal Details angeben.

Was Abgeordnete dem Bundestag melden müssen

Der Spiegel hat letztes Jahr in einem Artikel darüber berichtet, über den ich wiederum ausführlich geschrieben habe. Im Spiegel konnte man lesen:

„Das Abgeordnetengesetz erlaubt es Parlamentariern explizit, neben dem Mandat weitere Tätigkeiten und Funktionen auszuüben und dafür auch bezahlt zu werden. (…) Die Höhe von Nebeneinkünften wird in groben Einkommensstufen veröffentlicht. Dadurch ergeben sich Ungenauigkeiten. Nach oben sind keine Limits gesetzt, denn die Stufe 10 hat keine Obergrenze – sieben Abgeordnete geben diese Stufe an. Und Einkünfte unter der Bagatellgrenze müssen überhaupt nicht gemeldet werden.“

Wichtig bei legaler Korruption in Deutschland ist es also, dass man nicht einfach einen Koffer mit Geld übergeben bekommt, sondern dass man diesen Koffer für eine „Nebentätigkeit“ bekommt. Das kann ein 20 minütiger Vortrag (also eine Rede) sein, für die man 6.000 Euro einstreicht. Beispiel: Man quatscht bei der Bankenlobby 20 Minuten lang, bekommt dafür ein paar tausend Euro und darf dann ganz legal ein Gesetz fördern, dass den Banken Vorteile bringt. Am Beispiel von Christian Lindner, dem FDP-Chef, hat der Spiegel es so beschrieben:

„FDP-Partei- und -Fraktionschef Christian Lindner gibt Einkünfte von mehr als 300.000 Euro an, die aus Honoraren für 50 Vorträge stammen.“

Herr Lindner bekommt also pro Rede im Schnitt 6.000 Euro, aber er ist nicht verpflichtet, mitzuteilen, von wem er diese Gelder bekommt. Mit anderen Worten: Wir wissen zwar, dass Herr Lindner in dieser Legislaturperiode laut Spiegel insgesamt 300.000 Honorare für Reden bekommen hat, aber wir wissen nicht, von wem er das Geld bekommen hat. Das wurde im Spiegel so formuliert:

„Ebenfalls nicht benannt werden zahlreiche Vertragspartner von Abgeordneten: Anwälte, Berater und Landwirte anonymisieren sie häufig.“





Das Beispiel Philipp Amthor

Amthor macht gerade wegen eines Nebenjobs Schlagzeilen. Dabei geht es darum, dass er von einer Firma aus New York einen Posten und Aktienoptionen erhalten hat und im Gegenzug Kontakte zum Wirtschaftsministerium hergestellt hat. Laut Abgeordnetenwatch ist Amthor bei der US-Firma „Augustus Intelligence Inc.“ ein „Board Member“, also Vorstandsmitglied.

Dafür hat Amthor sich öffentlich entschuldigt und mitgeteilt, er wäre nicht käuflich. Das sei ihm „eine Lehre“, schreibt er, daher habe er seine Nebentätigkeit für die Firma beendet.

 

War ihm das eine Lehre?

Bei Abgeordnetenwatch sehen wir noch andere Nebentätigkeiten von Philipp Amthor. So ist er beispielsweise Mitglied des Regionalbeirates eines Krankenhauses der Ameos Gruppe, die private Krankenhäuser betreibt und wegen der Arbeitsbedingungen und wegen Umgehung der betrieblichen Mitbestimmungsrechte in der Kritik steht.

Amthor hat ein Jura-Studium mit der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen. Damit darf er noch nicht einmal als Anwalt tätig sein, dazu müsste er noch ein zweijähriges Referendariat machen und das zweite Staatsexamen ablegen. Trotzdem ist er Freier Mitarbeiter bei der US-Kanzlei White & Case LLP, die auch in Deutschland vertreten ist. Was hat ihn dafür qualifiziert, wenn er nicht einmal ein Anwalt ist? Was macht er für diese Kanzlei? Dazu gibt es keinerlei Informationen.

Außerdem ist er noch Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Uecker-Randow. Das Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sagt über die geforderte Qualifikation von Verwaltungsräten:

„Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates müssen zuverlässig sein und die erforderliche Sachkunde besitzen zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die die Sparkasse betreibt.“

Welche „Sachkunde“ bringt Amthor für die Position mit? Hat er Erfahrung in einer Bank? Hat er überhaupt Berufserfahrung? Zweimal „Nein“, er ist nicht einmal Volljurist, von Berufserfahrung gar nicht zu reden.

Fälle von Korruption in der deutschen Politik

Die Liste ist lang, ich will nur ein paar Beispiele nennen.

Erinnern Sie sich daran, wie die FDP, kaum war sie wieder in der Regierung, sofort die Mehrwertsteuer für Hotels gesenkt hat? Das war 2011. Schon 2009 hat die FDP eine der größten Parteispenden ihrer Geschichte bekommen, wie man zum Beispiel in der FAZ lesen konnte:

„Die Düsseldorfer Substantia AG überwies der Partei zwischen Oktober 2008 und Oktober 2009 1,1 Millionen Euro – eine der höchsten Spenden der Parteigeschichte“

Und der Substantia gehören die Mövenpick-Hotels. So eine Überraschung. Da hat sich eine Hotelkette ihr Gesetz zur Steuersenkung gekauft. Wurde jemand bestraft? Nein.

Oder erinnern Sie sich an die Finanzkrise 2008 und die Bankenrettung? Dazu wurde extra ein Gesetz verabschiedet. Der Focus zum Beispiel schrieb dazu 2009:

„Steinbrücks Ministerium ließ die Gesetzentwürfe sowie die Verordnung zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz – die Grundlage für die staatliche Stützung deutscher Banken mit bis zu 480 Milliarden Euro – komplett von Anwälten der Frankfurter Top-Kanzlei Freshfields ausarbeiten. Zu deren Mandanten gehören fast alle führenden Banken der Republik“

Die Kanzlei Freshfields ist die weltweit führende Lobby-Kanzlei für Banken. Das bedeutet, dass eine Kanzlei, die von den Banken dafür bezahlt wird, Gesetze zu erreichen, die für die Banken gut sind, das Gesetz schreiben durfte, das die Banken retten sollte. Am Ende hat das Gesetz den deutschen Staat 60 Milliarden gekostet und den Banken, die die Krise verursacht hatten, das Geld geschenkt. Die Details finden Sie hier.

Vielleicht ist es überflüssig, daran zu erinnern, aber der damals zuständige Minister Steinbrück wurde danach ein hochbezahlter Redner bei Veranstaltungen der Bankenwirtschaft. Für Vorträge hat er danach hunderttausende Euro kassiert und außerdem wurde er nach seiner Zeit als Minister auch noch hochbezahlter Berater bei einer Bank.

Oder erinnern Sie sich noch an den SPD-Skandal „Rent a Minister“? Die SPD hatte 2016 eine Preisliste für Lobbyisten. Wer ein Treffen mit einem SPD-Minister wollte, brauchte der SPD nur gemäß Preisliste einen bestimmten Betrag zu spenden und schon hatte man Zugang zum SPD-Minister der Wahl und konnte dort seine Wunschliste abgegeben. Die Details finden Sie hier.

Oder von der Leyens Berateraffäre. Hunderte Millionen sind an Beratungsfirmen gegangen, ohne Ausschreibung und ohne dass sie auch nur die gestellten Aufgaben gelöst hätten. Wurde jemand bestraft? Nein, Uschi wurde zur EU-Kommissionspräsidentin befördert und die Schlüsselfigur, Staatssekretärin Suder, wurde ebenfalls innerhalb der Regierung befördert. Darüber habe ich erst vor wenigen Tagen geschrieben.





Und wenn sich Politiker doch mal strafbar machen?

Das hat die Berateraffäre wieder gezeigt: Dann passiert auch nichts und der Grund ist wieder deutsches Gesetz. In Deutschland gibt es das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dort den Paragrafen 146. Er lautet:

„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“

Und wer der Vorgesetzte des Staatsanwaltes ist, regelt Paragraf 147 GVG: Es sind die jeweiligen Justizminister. Und die machen von ihrem Weisungsrecht reichlich Gebrauch und verbieten den Staatsanwaltschaften kurzerhand, gegen Politiker zu ermitteln, selbst wenn berechtigte Strafanzeigen vorliegen. Das habe ich hier mit vielen Beispielen aufgezeigt.

Das geht so weit, dass sogar der Europäische Gerichtshof letztes Jahr entschieden hat, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen dürfen, weil in Deutschland nicht sicher ist, ob der Haftbefehl tatsächlich auf einer Straftat beruht, oder er politisch bedingt ist. Wer das nicht glaubt, kann es hier inklusive Link zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes nachlesen.

Und daran wird sich nie etwas ändern. Der Grund sind die Auslandseinsätze der Bundeswehr, für die die Abgeordneten des Bundestages regelmäßig mehrheitlich ihre Stimmen abgeben. Einige dieser Einsätze sind per Definition völkerrechtswidrige Angriffskriege und wer die plant oder unterstützt, geht nach deutschem Recht lebenslang ins Gefängnis. Das sage nicht ich, das sagt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.

Wenn also die Abgeordneten das Gerichtsverfassungsgesetz ändern und den Staatsanwaltschaften freie Hand geben würden, müssten sie lebenslange Freiheitsstrafen befürchten. Daher werden sie das nicht tun. All das habe ich hier im Detail aufgezeigt.

Fazit

Ich könnte darüber noch viel mehr schreiben. Und es gibt noch viel mehr Beispiele. Sie finden viele andere Beispiele, über die ich bereits früher geschrieben habe, wenn Sie in die Suchfunktion des Anti-Spiegel „Korruption“, „Lobbyismus“ oder „Rechtsstaat“ eingeben.

Fakt ist, dass das deutsche Recht Korruption für Politiker legalisiert hat und wenn dabei mal einer über das Ziel hinausschießt und im Eifer des Gefechts andere Straftaten begeht, die für Politiker nicht legalisiert worden sind, dann rettet ihn das Gerichtsverfassungsgesetz vor Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft und damit vor Strafe.

So funktioniert der deutsche Rechtsstaat: Politiker sind vor dem Gesetz nicht gleich, sie sind gleicher…

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„Meine Priorität ist der leidenschaftliche politische Einsatz für unser Land!“

Klar, selbstverständlich. Wenn ich solche Worte einer korrupten Polit-Marionette, oder „Verantwortung übernehmen“ höre, könnte ich eimerweise .

Durch die Massenverblödung des Rundfunks aber wählen die Leute ihre Ausbeuter und Peiniger immer wieder. GEZ noch dämlicher? Das Problem dabei ist leider, dass das gehirngewaschene Wahlvolk ihre Mitmenschen, die das politische Betrugssystem durchschauen, mit in den Abgrund reißen. Tja, so ist das nun mal in einer Demokratur. Man hat nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Von daher erscheint es mir sinnvoller weder noch zu wählen.

 

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Amthor, von der Leyen & Co. – Warum Korruption bei Politikern in Deutschland nicht strafbar ist
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2 Kommentare

  1. Wenn die Justiz der BRD nicht selber so korrupt wäre, gäbe es weniger Korruption in Politik und Wirtschaft.  Das wiederum liegt daran, dass Richter nicht gewählt sondern von korrupten Parteien ausgesucht warden. Daraus resultieren wieder Abhängigkeiten und Amigogeschäfte. Der Fisch fängt immer vom Kopf an zu stinken und das ganze System ist bereits faul. Sehr euch doch nur diesen Herrn Olaf Scholz an, Olaf Scholz (SPD), jetziger BRD Finanzminister, war zuvor Bürgermeister in Hamburg. Hamburg versuchte unter seiner Führung die Steuernachforderungen, gegen die Warburg Bank  welche wegen  krimineller CumEx Geschäfte fällig waren in die Verjährung zu bringen. Es geht um 330 Millionen Euro. Die Warburg Bank ist wie die Berenberg Bank, die in den Panama Papers über Geldwäsche eine Rolle spielte, eine feine Adresse in Hamburg. Die Vorstände dieser Banken spenden regelmäßig für Prestigeprojekte oder an die großen Parteien. Man kennt und schätzt sich. Aber Herr Scholz will seine Hände in Unschuld waschen, er hat angeblich von nichts gewusst und zieht sich an sensten auf das Steuergeheimnis zurück. Hauptsache die BRD Justiz glaubt diesen Blödsinn. Oder Ursula van der Leyen, welche tief in Korruptionsskandale verstrickt ist, deren Aufklärung auch verschleppt werden. Wieso sind solche Personen noch in öffentlichen Ämtern? Stattdessen wird Jagt auf freiheitliche Bürger gemacht, die von den Machthabern grundgesetzwidrig als Rechtsradikale und Rassisten nach Belieben diffamiert, ausgegrenzt  und verfolgt werden. Der angebliche Rechtsradikalismus, der nicht einmal die Positionen der CDU von 1970 vertritt, wird hochgespielt um von dem politischen und wirtschaftlichen Desaster der Machthaber abzulenken. Volksverhetzung der Machthaber zum Machterhalt über die zwangsfinanzierten Sender. Alte Leute wegen ihrer Meinung ins Gefängnis einsperren um sich bei Bankern wie Warburg und Genossen und dem internationalen Finanzjudentum einzuschleimen und so auch persönliche Vorteile zu ergattern. Die Korruption geht derweil quer durch alle Bürokratien weiter, „machen doch alle“. „Ein Saustall“, würde Franz Josef sagen

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