Altersarmut

von Gert Flegelskamp (flegel-g)

Derzeit geistern wieder Pressebeiträge über die Rente durch die Medien und wie schon seit vielen Jahren scheinen die Schreiberlinge der Medien nichts über die Rente zu wissen und wenn man von etwas keine Ahnung hat, verbreitet man einfach Aussagen, die angebliche Experten früher schon mal über die Rente verlauten ließen.

Ob diese Aussagen stimmen, wird nicht weiter recherchiert, schließlich sind es Aussagen von Experten und die verbinden ja mit ihren Aussagen nie Interessen, wie z. B. ihre Tätigkeiten für private Versicherungskonzerne und/oder politische Interessen (Biedenkopf, Meinhard Miegel, Raffelhüschen, Rürup, Schröder, Clemens, Müntefering, Schäuble, Merkel, Nahles, Gabriel, das Beamtenwesen oder das BVerfG). Liest man dann die Kommentare von Lesern zu diesen Zeitungs- und Medienberichten, wird erkennbar, dass dieses Thema vor allem mit erschreckender Unkenntnis angegangen wird.

Dabei ist Rente ein Pauschalbegriff, der das Thema „Alterssicherung“ abdecken soll. Aber diese Alterssicherung besteht nicht nur aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern beinhaltet auch die separaten Alterssicherungssysteme so genannter ständischer Berufe wie

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Architekten
  • Tierärzte
  • Zahnärzte
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
  • Wirtschaftsprüfer / Vereidigte Buchprüfer
  • Außerordentliche Mitglieder (Ingenieure/Psychotherapeuten)

Das unsere Staatsdiener (Beamte) keiner Zahlungspflicht für ihre Alterssicherung unterworfen sind, sondern der so genannten Alimentierungspflicht des Staates unterliegen, setze ich als bekannt voraus, auch, dass das Beamtentum sich aufteilt in Bundes- Landes- und kommunale Beamte, jeweils ausgestattet mit eigenen Regelwerken. Für Richter, die offiziell keine Beamte sind, sondern einen „beamtenähnlichen Status“ haben, gilt eine äquivalente Form der Alterssicherung wie bei Beamten. Hinzu kommt, dass sie in der Regel auf Lebenszeit zu Beamten oder Richtern ernannt werden und sie damit der Sorge enthebt, arbeitslos zu werden.

Und Politiker sind in der Zeit ihrer politischen Aktivität als Abgeordnete, Staatssekretäre, Minister und Kanzler ebenfalls von der Pflicht befreit, für ihre Altersvorsorge selbst Vorkehrungen zu treffen. Nach dem Grundsatz – an der Quelle saß der Knabe/die Maid – haben sie die „Selbstbedienung“ neu erfunden und praktizieren sie ungeniert.

Dass es weitere Personenkreise gibt, die der Versicherungspflicht nicht unterliegen (Selbständige, Vorstände von Unternehmen usw.) wissen wohl alle, also auch die, die ansonsten nicht viel über das Thema wissen.

Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gibt es weitere Alterssicherungssysteme mit einem abweichenden Status, wie z. B. die knappschaftliche Rentenversicherung (Knappschaft, Bahn, See), die landwirtschaftliche Alterssicherung oder die Künstlerversicherung. Mit der Künstlersozialversicherung (KSK) sind seit 1983 die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen worden. Es gilt hier die Besonderheit, dass Künstler und Publizisten nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen und damit ähnlich günstig gestellt sind wie Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Alle diese „Sondereinheiten“ in der gesetzlichen Sozialversicherung haben auch von der Standard-Sozialversicherung abweichende Regelwerke.

Ich weiß nicht, ob ich alle erfasst habe, die nicht oder nur indirekt der GRV angeschlossen sind, doch das spielt auch keine Rolle, denn diese Informationen sollen nur klarstellen, dass Rente nicht gleich GRV ist. Die Presse verwendet gerne den Begriff „Alte“ und suggeriert damit, dass Alte auch Empfänger von GRV-Renten sind. Der Witz an der Sache ist, dass alle, die nicht in die GRV einzahlen, auch alt werden können und nicht wenige davon sogar Leistungen aus der GRV beziehen, obwohl sie keine Beiträge eingezahlt haben. Doch selbst, wenn sie keine direkten Zahlungen aus der GRV beziehen, haben sie steuerliche Vorteile gegenüber den Beitragszahlern der GRV, weil der Staat die GRV mit Fremdlasten überfrachtet hat, die als gesamt-gesellschaftliche Aufgaben aus Steuergeldern finanziert werden müssten.

So viel als Hinweis auf eines der Grundprobleme der Rentenversicherung. Es gibt zu viele, die nicht in ihr versichert sind. Ein besonderes Problem sind die Fremdlasten(1), die vom Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler e.V. penibel auseinandergenommen werden. Ich betone es noch einmal, Fremdlasten bedeuten steuerliche Vorteile für alle nicht in der GRV-Versicherten.

Derzeit geistert das zu erwartende Thema „Altersarmut“ durch die Presse, mit Blick in die Zukunft, einer Zukunft von 30 Jahren. Ich denke auch, dass die bereits bestehende Altersarmut der gesetzlich Versicherten sich in dieser Zeit vertiefen wird, aber die als Ursachen propagierten Gründe sind wissentliche Falschmeldungen. Es liegt nicht an zu wenig neuen Geburten. Wenn man sich die Arbeitswelt ansieht, ist unsere Geburtenrate im Gegenteil noch zu hoch, denn die Zahl der verfügbaren Arbeitsplätze nimmt kontinuierlich ab, weil die technische und vor allem die digitale Entwicklung immer mehr Menschen in die Arbeitslosigkeit treibt. Das bedeutet, wenn man nicht endlich die Arbeitszeiten massiv kürzt und damit der Gewinnmaximierung der Konzerne einen Riegel vorschiebt, wird die Erwerbsvita der Menschen in Zukunft in immer stärkerem Maße lückenhaft sein, es sei denn, man löst dieses Problem wieder durch einen Krieg, was ganz sicher nicht nur die Zahl der Rentner, sondern auch die Zahl der Jungen deutlich minimieren würde. Doch leider greift der Wahnsinn, Krieg als Lösung von Problemen zu sehen, wieder um sich.

Gerne wird von den westlichen Werten schwadroniert, doch was sind diese Werte anderes, als unersättliche Gier und unersättlicher Machthunger und die Wasserträger dieser Werte sind unsere Politiker. Dabei sollten wir uns lösen von der linearen Betrachtung unseres politischen Spektrums. Dort werden Termini wie links, Mitte und rechts verwendet. Aber unsere Welt hat längst diese lineare Betrachtung ad absurdum geführt, weil es darüber hinaus ein unten und ein oben gibt und das Oben ist nur dünn besiedelt, das Unten hingegen überfüllt. Und unsere politischen Parteien gehören längst zu denen weit oberhalb der Mitte. Eine Mitte gibt es nicht mehr wirklich. Sie ist leer und links befindet sich von allen Parteien allenfalls noch die Linke, alle anderen sind rechts zu suchen, denn dort befindet sich eine Brücke zu den Gesäßen der Mächtigen ganz oben, in die man hineinkriechen will, egal ob SPD, CDU/CSU, FDP oder AfD. Ich glaube, die Brücke nennt sich „Atlantikbrücke“.

Wie uns CDU/CSU, FDP und SPD seit Beginn der BRD getäuscht und betrogen haben, hat ein Beitrag der ARD(2) mit dem Titel Akte D – Das Comeback der Rüstungsindustrie (2) gezeigt. Ja, ich wundere mich auch, dass unser Staatsfernsehen da mal einen kritischen Bericht sendet und ich hoffe, dass er bald bei YouTube erscheint, bevor er aus der Mediathek der ARD wieder verschwindet.

Das Beispiel mit den Rüstungsgütern zeigt, dass keine Mittel der jeweiligen Regierung gescheut werden, wenn es darum geht, die Wähler dumm zu halten, um sie betrügen zu können. Politiker arbeiten nur für das Kapital, nicht für ihre Wähler. Und so ist es auch bei der gesetzlichen Rente. Sie haben sicher schon oft gehört, wenn Politiker in die Welt hinausposaunen, dass sie (der Staat) einen Riesenzuschuss an das Rentensystem erbringen. Haben Sie je gehört, dass dieser Zuschuss nur erbracht wird, um die Fremdlasten auszugleichen oder gar mal von einem Politiker gehört, dass er auch nur andeutet, dass dieser Zuschuss nicht einmal ausreicht, die der GRV aufgebürdeten Fremdlasten zu begleichen? Ich zumindest habe noch keine Aussage dieser Art gehört.

Ob Politik, Presse oder Normalbürger, sie verwenden oft den Begriff Rentenkasse und beweisen damit ihre Unkenntnis der Realität. Eine Rentenkasse gibt es nicht, sondern lediglich eine so genannte Mindestreserve, nach neuer Sprachregelung als „Nachhaltigkeitsrücklage“ benannt, die mindestens 20%, oder max. 150% eines Monatszahlbetrages der GRV-Renten betragen soll, mit der innerhalb eines Jahres auftretende Schwankungen bei den Zahlbeträgen abgefedert werden sollen.

Weitere Begriffe werden gerne und in der Regel falsch verwendet. Da ist der Begriff Generationenvertrag und der wird besonders dann verwendet, wenn so genannte „Experten“ die arme Jugend bedauern, die von den „Alten“ so schmählich ausgebeutet werden. Ein Beispiel der krasseren Art lieferte uns der Focus(3), der einmal mehr dem so genannten Rentenexperten Bernd Raffelhüschen erneut eine Plattform bot, seine Schauergeschichten über die bösen Alten zu äußern. In meinen Augen ist Raffelhüschen ein Betrüger und Lügner, weil er ganz sicher das echte System der GRV kennt, es aber im Interesse der neben seiner Professur laufenden Geschäfte für die private Versicherungswirtschaft mit falschen Behauptungen publiziert. Bei Wikipedia oder Lobby-Control kann man nachlesen, was für Nebengeschäfte er alles betreibt und das er als Botschafter der INSM für geschickt platzierte Falschaussagen der Arbeitgeberverbände der richtige Mann ist. Wäre Deutschland wirklich ein Rechtsstaat, dürfte dieser Mann nicht an einer Universität lehren, denn eine Lehrtätigkeit an einer Uni setzt die Verbreitung von unverfälschtem Wissen voraus und nicht die Verbreitung von dem persönlichen Nutzen dienenden Inhalten.

Will man den Begriff Generationenvertrag richtig deuten, muss man zuvor das Mackenroth-Theorem gelesen haben, das vielen „Experten“ ein Dorn im Auge ist, aber bis heute nicht widerlegt werden konnte.

 

Das Mackenroth-Theorem

    „Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein ‚Sparen‘ im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand … Kapitalansammlungsverfahren und Umlageverfahren sind also der Sache nach gar nicht wesentlich verschieden. Volkswirtschaftlich gibt es immer nur ein Umlageverfahren.“

Was passiert, wenn Sie eine private Rentenversicherung abschließen? Sie verpflichten sich, Beiträge zu zahlen. Bis wann, ist jeweils Teil des Vertragstextes, so wie auch die garantierte Leistung durch die Versicherung zum Fälligkeitszeitpunkt und ein subjektives Versprechen auf evtl. anfallende zusätzliche Gewinnausschüttungen. Dabei spielt es keine oder nur untergeordnete Rolle, ob Sie eine Lebensversicherung mit einmaliger Auszahlung zum Fälligkeitstermin oder eine Rentenversicherung mit monatlichen Zahlungen ab Fälligkeitstermin abgeschlossen haben. Dass Ihre Beiträge für die vereinbarte Laufzeit verpflichtend sind, bedeutet, das Geld steht Ihnen nicht zur Verfügung. Es arbeitet, wird Ihnen die Versicherung erklären. Über das WIE macht man sich dabei meist keine Gedanken. Die Versicherung steckt es in Rentenfonds und, abhängig von dem mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag, mit einem unterschiedlichen Risikopotential. Hohes Risiko bedeutet, evtl. auch höhere Ausschüttungen, oder die Pleite, wenn das Risiko eintritt, weil die Investition durch die Versicherung in ein falsches Finanzprodukt erfolgt ist. Doch auch ein niedriges Risiko, das zumeist Anlagen in Staatsanleihen bedeutet, kann noch zu hoch sein, wie die derzeitige Zinspolitik der EZB beweist. Die Versicherung muss dann haften und die Mindestzusagen erfüllen und das kann im Extremfalls die Pleite der Versicherung bedeuten und das bedeutet im Regelfall, dass zuerst die Verbindlichkeiten der Versicherung bei den Finanzinstituten aus der Konkursmasse bedient werden und für die Ansprüche der Beitragszahler nichts bleibt.

Doch selbst, wenn alles gut läuft, sind Ihre Beiträge eine Investition in die Zukunft und für sie in der gesamten Laufzeit nicht verfügbar.

Wo also ist der Unterschied zur Beitragszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn wir mal davon absehen, dass es eine Pflichtversicherung ist? Ihre Beitragszahlungen in die Private sind auch eine Investition in die Zukunft, wie bei der GRV.

Schauen wir nun auf das Finanzgebaren des Staates und beginnen hier mit der „schwarzen Null“ des Herrn Schäuble. Was bedeutet die schwarze Null? Hat der Finanzminister keine Kredite aufgenommen? Quatsch! Er hat lediglich die so genannte Neuverschuldung unterlassen, die in der Vergangenheit ein Anwachsen der Staatsschulden bedeutete. Aber Schulden hat er dennoch gemacht. Es heißt immer, wir (der Staat) könnten unsere Schulden nie zurück zahlen. Auch das ist falsch. Die Staatsschulden werden regelmäßig getilgt, allerdings nicht aus den Staatseinnahmen, sondern aus neuen Krediten. Das ist das System von Staatsanleihen. Sie haben eine definierte Laufzeit und eine in der Regel verbindliche Rendite in Form von Zinszahlungen. Ist die Laufzeit beendet, werden vom Staat neue Staatsanleihen aufgelegt und aus diesen Einnahmen zahlt der Staat dann die fälligen Beträge der beendeten Anleihen.

Auch das ist nichts anderes als ein Umlagesystem. Das bedeutet, alle Investitionen, gleich welcher Art, sind ein Umlageverfahren. Wenn Sie ein Auto oder auch ein Haus auf Kredit kaufen, ist das Finanzinstitut der Investor, der Kapital anlegt und darauf „spekuliert“, dass Sie die Raten incl. der Zinsen regelmäßig zahlen, während Ihre Ratenzahlungen nichts anderes als Beiträge sind, die sie leisten müssen, bis der Kredit incl. der Zinsen getilgt ist.

Bei der GRV ist es so, dass die verpflichtenden Rentenbeiträge die Investition des Beitragszahlers für seine eigene Rente bei Erreichen der Altersgrenze sind. Er zahlt allerdings keine Festbeiträge, sondern Beiträge, die von seinem jeweiligen Einkommen berechnet werden. Da sein Einkommen unterschiedlich sein kann, gibt es ein Rechenmodell, mit dem sein im jeweiligen Jahr gezahlter Rentenbeitrag in Form von Entgeltpunkten ermittelt wird. Wie das passiert, habe ich in einer Tabelle(4) einmal näher beschrieben. Es ist ein einfaches mathematisches Prinzip.

Doch das zeigt auch, dass Kommentare von Familien unsinnig sind, die behaupten, ihre Kinder würden die Renten der Alten zahlen. Jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung zahlt Rentenbeiträge ausschließlich für seinen eigenen Rentenanspruch. Wenn die Kinder von Familien ins Berufsleben einsteigen, stellt sich zuerst die Frage, ob sie überhaupt einen Beruf ergreifen, der mit der Einbindung in die GRV verbunden ist, Hat eine Familie (als Beispiel) 3 Kinder und alle 3 werden bei Berufseinstieg als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der GRV, dann sind sie 3 zukünftige Rentner, die die aus ihren Beiträgen ermittelten Ansprüche bei Eintritt in die Rente geltend machen und genau die Rente bekommen, die sich aus den durch ihre Beitragszahlungen ermittelten und addierten Entgeltpunkte ergibt. Wie die Beiträge bei einer privaten Rentenversicherung steht das Geld der Beitragszahlungen ihnen erst dann zur Verfügung, wenn sie (im Normalfall) die Altersgrenze erreicht haben und zwar in Form der monatlichen Rente.

Obwohl ich es schon oft geschrieben habe, hier noch einmal das hinter dem Umlageverfahren der GRV bestehende System (in der Hoffnung, dass sich neue Leser auf meine Seite verirren).

Wenn ich es richtig erklärt habe, ist jedes auf eine zukünftige Zahlung ausgerichtetes System ein Umlageverfahren. Damit sind die private Rentenversicherung, ebenso wie die ständischen und andere private Rentenversicherungssysteme die gleichen Verfahren, wie das der GRV. Sie kassieren heute Beiträge und zahlen dafür in der Zukunft Renten. Für den Beitragszahler sind diese gezahlten Beiträge dem eigenen Zugriff entzogen, egal, ob Riester-, Rürup- ständische- oder gesetzliche Rente. Die ständischen Rentensysteme sind dem staatlichen Zugriff entzogen, weil sie Selbstverwaltungen haben, die diesen Namen auch verdienen. Das heißt, die Selbstverwaltung wird aus der Gruppe der Mitglieder gewählt und entscheidet, wie die Beiträge angelegt werden sollen, wie hoch die laufenden Renten sein sollen, kurz, sie sind völlig autarke auf Länderebene eingerichtete Systeme.

Die Riester- oder Rürup-Rente sowie sonstige private Rentensysteme sind versicherungstechnische Einrichtungen und haben in erster Linie nur im Sinn, aus diesen Beitragseinnahmen ihre laufenden Kosten zu bestreiten, die um ein Vielfaches höher sind als die der GRV, weil diese laufenden Kosten exorbitante Vorstands- und Aufsichtsrats-Bezüge, Provision für die Vertreter, Gehälter für die Angestellten und die Kosten für Sub-Unternehmen (z. B. Callcenter) enthalten. Hinzu kommen die fälligen Renten.

Dann müssen sie kalkulieren, wie lange sie wohl die Rente zahlen müssen, bzw. wie alt der Beitragszahler wohlmöglich wird. Dass die Kalkulationen von einem Alter von ungefähr 100 Jahren ausgehen, hat selbst die Presse schon berichtet. Schöner für sie (die Versicherungsunternehmen) ist es natürlich, wenn der Kunde den Löffel vorher abgibt und lt. Vertrag auch keine oder nur beschränkte Erbansprüche der Familie des Verblichenen bestehen. Fest steht und das haben unabhängige Mathematiker auch bereits ausgerechnet, dass sich 9 von 10 dieser privaten Renten nicht wirklich lohnen.

Wie aber macht der Staat das beim Umlageverfahren? Nun, er nimmt die aktuellen Beitragseinnahmen und zahlt daraus die aktuell fälligen Renten und das ist das, worüber sich alle aufregen und was Leute wie Raffelhüschen nutzen, um Stimmung gegen die gesetzliche Rente zu machen. Dabei ist diese Aufregung absoluter Unsinn, denn das, was der Staat da macht, ist in Wirklichkeit genial. Die Beiträge dienen doch dazu, dem Beitragszahler erst dann eine Rente auszuzahlen, wenn er das entsprechende Alter erreicht hat. Wie sagte Mackenroth? Kein System kann Geld ansparen. Geld gehört in den Wirtschaftskreislauf und genau das wird bewirkt, wenn der Staat die Beitragseinnahmen der GRV-Versicherten nimmt und sie als Renten an die auszahlt, die das vorher ebenfalls gemacht haben. Dieses Vorgehen birgt die Rendite bereits in sich, denn die Rentner stopfen dieses Geld ja nicht unter ihre Matratze, sondern geben es aus, für Lebensmittel, Getränke, Kleider, den Besuch in einem Cafe, evtl. sogar für eine kleine Urlaubsreise, sie zahlen davon ihre Miete, gehen tanken, wenn sie ein Motorfahrzeug habe oder fahren mit der Tram, dem Bus oder gar mit dem Taxi. Von all dem profitieren nicht nur der Einzelhandel, die Tankstellen, die Kneipen oder Cafés, die öffentlichen Verkehrsmittel, nein, vor allem der Staat profitiert direkt davon, denn egal, wofür der Rentner sein Geld ausgibt, der Staat erhebt darauf Steuern und zwar indirekte Steuern und obendrauf noch die Mehrwertsteuer. Es ist nun mal so, egal, wie viele Geldscheine sie aufeinander legen, die Dinger kopulieren nicht miteinander. Sie werden nicht mehr, wenn man sie in den Tresor legt.

Und wie funktioniert das mit den Rentenanpassungen (die es meines Wissens nach nicht bei den Privaten gibt)? Nun, das, was Draghi derzeit so schmerzlich vermisst, die Inflation, bewirkt im Normalfall, dass Arbeitnehmer einmal im Jahr ein höheres Gehalt bekommen, weil die Gewerkschaften (oder besser das, was sich noch immer Gewerkschaft nennt, aber längst aufgehört hat, es zu sein) auf eine Gehaltserhöhung drängen oder zumindest auf einen Inflationsausgleich. Bekommt der Arbeitnehmer brutto mehr Geld, steigen damit auch seine Sozialabgaben, weil die prozentual aus seinem Brutto errechnet werden. das bedeutet, die Beitragseinnahmen steigen und entsprechend kann man die Renten anpassen, denn die Koppelung der Renten an die Einkommen ist einer der Kerngedanken des Umlageverfahrens. Das Umlageverfahren ist das perfekte Wirtschaftssystem, denn es entzieht die Beitragseinnahmen nicht dem Wirtschaftskreislauf, sondern führt es direkt dorthin zurück, zum Wohle der Binnenwirtschaft und zum Wohle des Fiskus. Die Jungen zahlen nicht die Renten der Alten! Sie zahlen Beiträge für ihren eigenen Rentenanspruch, wenn sie mal erst in diesem Alter sind. Leute wie Raffelhüschen nutzen die weit verbreitete Unkenntnis über die Prinzipien und die Mechanismen des gesetzlichen Rentensystems aus, um Verwirrung zu stiften.

Als die WTO entstand, war eines der ersten Machwerke dieser supranationalen Einrichtung das GATS und in GATS gibt es die Wunschliste der Wirtschaft, alles, was Profit verspricht, zu privatisieren. Vieles von dieser Wunschliste wurde schon ganz (Post, Telekom) oder teilweise (Pflegedienste, Altenheime, Krankenhäuser, Verkehrswesen usw.) durch die Politik, vor allem durch Rot/Grün abgearbeitet. Die Maut von Dobrindt ist die Vorbereitung auf die endgültige Privatisierung der Autobahnen, die Rürup- und Riester-Rente sind die ersten Schritte zur Privatisierung der gesetzlichen Rente und es sind ja nicht nur die gekauften Experten a la Raffelhüschen und Rürup, sondern auch die gesamten Mainstream-Medien, die diesen Vorhaben Vorschub leisten, indem sie Märchen in die Welt setzen. Es sind nicht zu wenige Geburten, die das gesetzliche Rentensystem gefährden, sondern der Abbau von Arbeitsplätzen. Wenn es genug Arbeit gibt, dass gibt es auch genug Arbeiter und Angestellte, die diese Arbeiten verrichten und gleichzeitig mit ihren Beiträgen in die Sozialsysteme diese stützen und mit Leben füllen. Die einzige Forderung, die wirklich besteht, ist nicht ein Herunterfahren der Sozialsysteme, sondern eine massive Kürzung der Arbeitszeiten, was die Arbeitgeberseite aber mit aller Macht verhindern will.

Dass Privatisierung das Gegenteil eines Heilmittels ist, zeigen die bereits ganz oder teilweise privatisierten Staatsunternehmen. Keine dieser Privatisierungen hat den Bürgern Vorteile verschafft, aber eine Menge Nachteile, die aber oftmals nicht so deutlich sichtbar sind. Schröder hat regelrecht damit geprahlt, dass er Deutschland zum perfekten Niedriglohnland in der EU gemacht hat.

Raffelhüschen wurde noch vor einigen Tagen widerlegt, was das Thema betrifft, dass wir immer älter werden. Arme sterben früher, titelte die Süddeutsche(5) einen Bericht über die Untersuchung des Robert-Koch-Instituts zur Lebenserwartung ärmerer Bevölkerungsschichten. Früher wussten alle: „Weil Du arm bist, musst Du früher sterben“, heute muss man uns erst daran erinnern, dass das statistische Bundesamt nur mathematische Modelle liefert, die dazu noch die gesamte Bevölkerung betreffen und die Lebensumstände ganzer Teile der Bevölkerung unbeachtet lassen.

Fußnoten

(1) Versicherungsfremde Leistungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung und ihre sachgerechte Finanzierung Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler e.V.
(2) Akte D – Das Comeback der Rüstungsindustrie (2) ARD
(3) „Unser Renten-System ist gerecht: Wer viel zahlt, kriegt viel“ Focus
(4) Höchste erreichbare Entgeltpunkte Tabelle
(5) Arme sterben früher Süddeutsche

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