Also doch: BRD weder ein Staat, noch souverän

Deutschland und die Alliierten: Wie frei und souverän ist die BRD?

Alexander Boos (sputniknews)

Im Mai 1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) in Kraft. 1990 erfolgte die Wiedervereinigung mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Hat Deutschland mit diesen Rechtsakten die volle Souveränität und Staatlichkeit erlangt? Sputnik befragte dazu mehrere Rechts-Experten.

„Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland war von Anfang an als provisorische (zeitlich begrenzte, Anm. d. Red.) Verfassung gedacht“, erklärte der ehemalige Generalstaatsanwalt der DDR, Hans Bauer, im Sputnik-Interview. Der heutige Rechtsanwalt und Vorsitzende der „Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung“ (GRH) in Berlin kommentierte den 70-jährigen Geburtstag des Grundgesetzes. Dieses trat am 24. Mai 1949 für die BRD in Kraft.

„Das Grundgesetz war so undemokratisch wie es nur sein konnte“, so der frühere DDR-Staatsanwalt. „Weil es – ich spitze das jetzt zu – auf Weisung und Befehl der westlichen Besatzungsmächte erfolgte. Es wurde zuvor keine Volksdiskussion vorgenommen. Es wurde ohne solche vorherige Beratungen am 23. Mai 1949 – in einem undemokratischen Prozess – angenommen und beschlossen. Deshalb gilt der 23. Mai als die Geburtsstunde der Bundesrepublik, worüber man auch streiten kann.“

„Die Wiedervereinigung lief falsch“

Bauer erlebte als DDR-Jurist ab 1989/90 den Mauerfall, das Ende der DDR und die Wiedervereinigung hautnah mit. Im Gespräch blickte er zurück. „Der 2+4-Vertrag hob alle vierseitigen (damit sind die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs gemeint, Anm. d. Red.) Vereinbarungen zu Deutschland und Berlin – Berlin hatte ja einen Sonder-Status – auf und besagt laut Artikel 7 sinngemäß, das vereinte Deutschland genieße volle Souveränität.“ Aber er gab zu bedenken:

„Im Zuge des 2+4-Vertrags gab es Noten zwischen der Bundesrepublik und Vertretern Frankreichs, Großbritanniens und der USA.“ Diese besagen laut dem Ex-DDR-Staatsanwalt, dass seitdem gewisse rechtliche Einschränkungen für Deutschland als Folge des Kriegsausgangs erhalten geblieben sind.

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Darunter „alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder verwaltungstechnische Maßnahmen der Besatzungsbehörden begründet und festgestellt wurden. Ein Teil der Souveränität Deutschlands blieb seitdem eingeschränkt.“ Er nannte als Beispiele Reparations-Zahlungen, Wiedergutmachungen und auch „Rechte der speziell westlichen Besatzungsmächte“.

Gilt noch immer alliiertes Besatzungsrecht in Deutschland?

„Damit sind die alliierten SHAEF-Gesetze und SMAD-Befehle gemeint“, sagte Frank Kahn, Vorsitzender der „Deutschen Souveränitäts Partei“ (DSP), im Sputnik-Interview bezugnehmend auf die Aussagen des DDR-Juristen. Diese seien im Grundgesetz Artikel 139 benannt. „Die zur ‚Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus‘ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt“, steht dort.

Er nannte als Beispiel die Verurteilung des früheren DDR-Devisenbeschaffers Alexander Schalck-Golodkowski, der 1996 wegen Verstoß gegen das alliierte Militärregierungsgesetz Nr. 53 in Deutschland verurteilt wurde. „Wie kann es sein, dass in einem angeblich souveränen Staat Besatzungsbefehle als Grundlage für eine Verurteilung genommen werden? Da haut doch etwas nicht hin.“

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Kahn bezog sich im Gespräch ebenso auf eine Bundespressekonferenz vom 13. Mai, bei der „RT Deutsch“ eine kritische Frage an Regierungssprecher Steffen Seibert richtete:

„Im Zuge des 2+4-Vertrages hatte die damalige Sowjetunion auf ihr gesamtes Besatzungsrecht in Deutschland verzichtet. Nicht aber die West-Alliierten. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die USA nach wie vor über Besatzungsrechte in Deutschland verfügen?“ Diese Frage stellte ein „RT“-Redakteur und nannte als Quelle ein wissenschaftliches Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Daraufhin lehnten Seibert und ein Sprecher des Auswärtigen Amts dieses Argument ohne nähere Begründung ab. Der Sprecher kenne das Bundestags-Gutachten angeblich nicht.

30 Jahre nach Mauerfall: Vereinigung, Beitritt oder Staats-Neugründung?

Die in Deutschland immer noch geltenden alliierten Bestimmungen, Verordnungen und Erlasse hatten den Rechts-Experten Bauer und Kahn zufolge auch Einfluss auf den Prozess der deutschen Einheit 1990. Doch der Begriff „Einigungsvertrag“ sei eigentlich falsch, so der Ex-DDR-Staatsanwalt. „Denn es war tatsächlich der Beitritt eines anderen Staates, nämlich der DDR.“ Weil der 2+4-Vertrag laut ihm eben nicht die Vereinigung, sondern den Beitritt der DDR zur BRD regelte. „Die Grundgesetz-Artikel 23 und 146 sind die zentralen Fragen nach Art der staatlichen Vereinigung.“ Sie seien die Kernpunkte der Auseinandersetzung um die verfassungsrechtliche Frage Deutschlands.

Er zitierte den 2007 verstorbenen Verfassungsrechtler Helmut Ridder, der lange an der Universität Gießen wirkte. „Der bekannte Rechtswissenschaftler Ridder sagte einmal, die Einheit wurde durch politische Macht ergriffen. Aber nicht de jure (juristisch oder rechtsstaatlich, Anm. d. Red.)“, so Bauer.

„DDR war 1989 wirtschaftlich nicht am Ende und nicht pleite“ – Wirtschaftshistoriker

„Ursprünglich war man davon ausgegangen, dass nach Artikel 146 mit einer neuen Verfassung die staatliche Einheit Deutschlands hergestellt wird. Doch diese Debatte fand nach meiner Erinnerung damals (um 1990 herum, Anm. d. Red.) nur kurzfristig statt.“ Aus politischen und taktischen Gründen habe Kanzler Helmut Kohl (CDU) diese verfassungsrechtliche Option damals nicht genutzt.





Kanzler Kohl und Grundgesetz Artikel 146

„Der Artikel war das, was die Grundlage hätte sein müssen für eine Einigung“, analysierte der Ost-Berliner Anwalt. „Aber relativ schnell wurde Kohls bundesdeutscher Regierung damals klar, dass eine neue Verfassung oder eine Einigung nach Artikel 146 langwierig gewesen wäre. Es hätte mehrere Jahre eine Diskussion über eine neue Verfassung stattfinden müssen.“

Wenn das geschehen wäre, „hätten die Menschen in der DDR alles das erfahren, was sie inzwischen nach 30 Jahren erfahren haben. Und das schon wenige Jahre nach der Wende, nachdem sie aus dem Mauerfall-Taumel erwachten. Die Arbeitslosigkeit, die Enteignungen des Volkseigentums, die politischen Verfolgungen, die Renten-Bestrafungen, berufliche Nicht-Übernahmen, Demütigungen.“ Aus Kohls Sicht habe damals „ein kurzer Prozess nicht stattfinden können. Deshalb erfolgte dann die Entscheidung, die Chance der Stunde zu nutzen und einen Beitritt nach Artikel 23 zu vollziehen.“

Bauers Auffassung zufolge, war der Artikel 23 nach verfassungsrechtlicher Beurteilung für eine Vereinigung zweier staatlicher Subjekte (der BRD und der DDR) bzw. für den Beitritt in keiner Weise geeignet. Der Artikel 146 definiere die Geltungsdauer des Provisoriums Grundgesetz. „In dem er sagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung angenommen und beschlossen worden ist.“

Wiedervereinigung und Wirtschaftsinteressen

Beim 2+4-Vertrag ging es laut Kahn um rein wirtschaftliche Interessen. „Dieser Vertrag war eine vermeintliche Vereinigung zweier toter Institutionen, zweier Besatzungskonstruktionen“, sagte er. Demnach können zwei Staats-Fragmente ihm zufolge keinen völkerrechtlich bindenden Vertrag eingehen. Zu einer ähnlichen Einschätzung kam auch Verfassungs-Experte Ridder einst, als er das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 31. Juli 1973 (BVerfGE 36, 1) zum BRD-DDR-Grundlagenvertrag analysierte. Dieser Vertrag diente als Grundlage für den 2+4-Vertrag.

„Danach ist fast alles verboten, was 1990 dann geschah“, schrieb Rechts-Professor Ridder. „Der Vertrag über die Wirtschafts- und Währungsunion und auch der Einigungsvertrag durften nach dem Urteil von 1973 gar nicht abgeschlossen werden. (…) Die Bundesrepublik Deutschland darf solche Verhandlungen überhaupt nicht aufnehmen.“

Heute stehe im Grundgesetz Artikel 23 „der Bezug auf die EU“, ergänzte der DSP-Politiker. „Der 2+4-Vertrag ist eine reine geschäftliche Vereinbarung gewesen. Hier geht es auch darum, das neu geschaffene Wirtschaftsgebiet Gesamt-Deutschland als Ausbeutungsobjekt der EU zuzuführen. Deswegen wurde Artikel 23 (vor dem DDR-Beitritt, Anm. d. Red.) geändert.“

Der Artikel 23 „war damit gegenstandslos und zu einem ‚Europa-Artikel‘ geworden“, kommentierte Bauer. „Damit hat man die Chance einer gleichberechtigten, fairen Vereinigung verpasst, aber einen ganz schnellen Anschluss geschafft.“

Ist das Grundgesetz keine Verfassung?

Den Artikel 146 hält DSP-Chef Kahn für entscheidend bei der deutschen Verfassungsfrage. Das gegenwärtige Grundgesetz sei jedoch keine echte Verfassung. „Das Grundgesetz ist lediglich ein Konstrukt der Besatzer“, erklärte er.

„Das, was derzeit in der BRD praktiziert wird, ist nichts anderes wie die Fortsetzung der Weimarer Republik“, sagte er. „Die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz sind beides Konstrukte der Besatzer. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, die frei vom deutschen Volk entschieden wurde. Die Grundzüge der Verfassung wurden schon von den Alliierten in einem Zusatzabkommen zum Versailler Vertrag geschrieben. Die Weimarer Verfassung war nämlich genauso vorgeschrieben wie das Grundgesetz.“ Zudem betonte er: „Die Weimarer Republik, die BRD und die DDR waren niemals Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“ Also könne die BRD auch niemals endgültige Regelungen für Deutschland als Staat erlassen. Es fehle letztlich ein völkerrechtlich bindender Friedensvertrag mit Deutschland.

Ist die BRD ein Staat?

„Die BRD erfüllt noch nicht einmal die Mindestanforderungen des völkerrechtlich gültigen Vertrages von Montevideo, 1933“, begründete er seine Ansicht. „Die BRD stellt keinen Staat dar. Und eine Institution, die kein Staat ist, kann keine Verfassung verabschieden. Deswegen konnte auch keine neue Verfassung geschrieben werden.“

Die BRD sei eher ein „Staats-Fragment“. Dennoch gelte auch hier die „Drei-Elemente-Lehre“ nach Jellinek. Auch ein staatliches Fragment benötige eine Exekutive, eine Legislative und eine Judikative. Das sind die drei Staatsgewalten für ausführende politische Macht, Gesetzgebung und Rechtsprechung. Vor diesem Hintergrund sei auch die zeitliche Begrenzung im Provisorium Grundgesetz erklärbar, die eben in Artikel 146 festgeschrieben ist.

Von Bismarck zu Trump

Die laut ihm vorhandene verfassungsrechtliche Schwäche des Grundgesetzes stärke wiederum alte Staatsverträge. Darunter die deutsche Reichsverfassung von 1871, die der bedeutende Staatsmann Otto von Bismarck entwickelt hatte. „Sie ist weiterhin gültig“, so der Politiker. Auf die Handlungsunfähigkeit, aber weiter bestehende völkerrechtliche Existenz des Deutschen Kaiserreichs haben seit 1949 schon mehrere Bundes-Institutionen und Völkerrechtler hingewiesen, darunter der Bundestag und das Bundesverfassungsgericht.

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Heute gebe es angesichts neuer internationaler politischer Umwälzungen eine Chance, die deutsche Verfassungsfrage endgültig zu klären. Auch mit Hilfe der US-Alliierten, die seit 2017 einen neuen Präsidenten im Weißen Haus haben. „Das stillschweigende Einvernehmen der Siegermächte ist schon lange nicht mehr stillschweigend. Die Siegermächte stehen sehr unter Druck.“ Der Partei-Vorsitzende Kahn zitierte US-Präsident Donald Trump, der gegenüber US-amerikanischen Medien sagte: „Es wird Zeit, dass wir uns mit der deutschen Frage endgültig beschäftigen. Wir geben uns die beste Mühe, das zu klären.“ Dies gebe Hoffnung auf eine endgültige Klärung der deutschen Verfassungsfrage.

„Trump sagte damals im Beisein von Frau Merkel, er finde es ziemlich gemein, dass ausgerechnet seine Administration diese Frage regeln solle“, ergänzte der Vize-Vorsitzende der DSP, Markus Konsorr, gegenüber Sputnik. Aber der amtierende US-Präsident könne das tatsächlich regeln. „Wir können nicht die Obama-Administration dafür verantwortlich machen“, zitierte er Trump sinngemäß. „Sondern da müssen wir noch über 25 Jahre weiter zurückgehen. Alle (US-Regierungen, Anm. d. Red.) vor mir haben es verpasst, alle haben es nicht gemacht. Aber jetzt werde ich es in die Hand nehmen‘. Das sagt Donald Trump ganz öffentlich.“

Abschließende Einschätzungen

Linken-Politiker und Jurist Gregor Gysi kommentierte bereits im Jahr 2013 öffentlich die deutsche Souveränitäts-Frage. „Ich muss Ihnen sagen, dass das Besatzungsstatut immer noch gilt“, sagte er damals im Zuge der NSA-Snowden-Affäre einem TV-Sender.

„Hier ist viel Spekulation im Spiel“, bilanzierte der frühere DDR-Staatsanwalt Bauer. „Die Bundesrepublik besteht natürlich auf der einen Seite darauf, die volle Souveränität zu besitzen. Auf der anderen Seite wird auch von kompetenter Stelle darauf hingewiesen, dass hier für Deutschland bestimmte frühere, souveränitätseinschränkende Vereinbarungen fortgelten.“

Christian Pestalozza, Professor für Rechtswissenschaften an der Freien Universität (FU) Berlin, betonte gegenüber Sputnik, die „Reichsverfassung von 1871 ist rechtshistorisch von großem  Interesse, ein Modell für heutige Verfassungen ist sie nicht.“ Eine Rückkehr zu vordemokratischen Zeiten sei keine Lösung. „Das maßgebliche juristische Beiwerk für Deutschland war der Einigungsvertrag, eine herausragende Leistung der beiden deutschen Staaten.“

Dieser Einschätzung widerspricht Kahn: „Es wird ignoriert. Es wird so getan, als sei Deutschland souverän.“ Dies sei jedoch nicht der Fall.

„Ich halte das der Sache nach für Quatsch“, urteilte hingegen der Staatsrechtler Heinrich Amadeus Wolff von der Universität Bayreuth bereits in einem früheren Sputnik-Interview. „Rechtlich ist Deutschland souverän. Deutschland hatte lange Zeit eine Besatzungsmacht, aus dieser löst man sich nicht ohne weiteres. Sie sehen auch an gegenwärtigen Positionen und Wertungen von US-Präsident Trump, dass er sich durchaus ein anderes Deutschland wünschen würde.“

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Egal wem Sie Ihre Stimme geben. Es profitiert in jedem Fall immer eine Marionette der Besatzungsmächte davon.

Es ist doch ganz einfach. Kein Staat, kein gültiges Wahlrecht = keine Regierungen, keine gültigen Gesetze, keine gültigen Richter … usw. 

Aber dennoch viel Spaß beim Wählen am Sonntag.

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