Alleine gegen 15 Länder – Sachsen-Anhalt wehrt sich gegen neue Rundfunkgebühren

Von Alexander Boos (sputniknews)

Der monatliche Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland soll im kommenden Jahr um 86 Cent erhöht werden. So wollen es 15 Bundesländer. Nur Sachsen-Anhalt schert aus. „Wir lehnen diese Erhöhung ab“, so die Magdeburger Regierungspartei CDU. Medien berichten bereits von möglichen Klagen durch ARD und ZDF.

„Wofür Rundfunkgebühren (früher GEZ genannt, Anm. d. Red.) zum Beispiel ausgegeben werden“, zeigte die in Halle (Saale) beheimatete Tageszeitung „Mitteldeutsche Zeitung“ (MZ) in einem Bericht am Montag auf:

„Bei den Produktionskosten liegen der ‚Tatort‘ oder ‚Polizeiruf 110′ bei einem durchschnittlichen Preis von 18.500 Euro brutto pro Sendeminute.“Daher sollen die Landesparlamente der einzelnen Bundesländer die Erhöhung der sogenannten Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Medien – genannt „Beitragsservice“– beschließen.

Nur der Magdeburger Landtag in Sachsen-Anhalt scheint dazu aktuell eher ungewillt zu sein.

Ab 2021 sollen ARD, ZDF und Co teurer werden

„Rheinland-Pfalz koordiniert die Rundfunkangelegenheiten“, so der MZ-Bericht weiter.

Der Rundfunkbeitrag, „den Haushalte in Deutschland zahlen, soll zum ersten Januar 2021 von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Damit würde dieser erstmals seit 2009 wieder nach oben gehen. Die Länderchefs hatten sich im Sommer auf die Erhöhung bereits geeinigt“, berichten Medien.

Die Landespolitiker argumentieren demnach auf Grundlage einer Empfehlung der angeblich „unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – kurz KEF“.

Gegenwind und Hoffnung

„Trotz des Gegenwinds aus Sachsen-Anhalt hofft die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab auf die Zustimmung aller Länderparlamente für einen höheren Rundfunkbeitrag.“

Die SPD-Politikerin ergänzte, sollte ein Bundesland nicht zustimmen – in dem Falle also Sachsen-Anhalt –, müssten die Länder mit Klagen der öffentlich-rechtlichen Anstalten rechnen. Der „MZ“-Bericht stellt die Frage in den Raum:

„Würden die öffentlich-rechtlichen Sender im Falle, dass ein Land nicht zustimmt, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen? Bei einer (…) Umfrage wollten sich weder das Deutschlandradio noch das ZDF konkret dazu äußern.“

Magdeburger Koalition schon länger kritisch

Lediglich die neun ARD-Rundfunkanstalten ließen vor wenigen Tagen „gemeinsam“ verlautbaren: „Die einzelnen Anstalten der ARD haben hohen Respekt vor der laufenden und verantwortungsbewussten Entscheidungsfindung in den Landtagen.“

Der Rundfunkbeitrag „ist die Haupteinnahmequelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. Derzeit wird in den Länderparlamenten nach und nach abgestimmt. Alle Parlamente müssen zustimmen, damit die Änderung im entsprechenden Staatsvertrag in Kraft treten kann.“

In Magdeburg „gibt es schon länger Kritik vonseiten der CDU-Fraktion, die Teil der schwarz-rot-grünen Koalition ist, an einer Beitragserhöhung. Ebenso gibt es dort Widerstand aus der Opposition. Deshalb ist unklar, wie das noch ausstehende Ergebnis im Landtag aussehen wird.“





„CDU und AfD dagegen, SPD und Grüne dafür“

Bereits seit Monaten ist der Widerstand Sachsen-Anhalts – dort wird übrigens im Juni der nächste Landtag gewählt – gegen die geplante Erhöhung der Rundfunkgebühren bundesweit spürbar.

Bei einer Parlamentsdebatte in Magdeburg Anfang September, so der MD“, waren die „CDU und AfD dagegen, Grüne und SPD dafür. Die Linke hielt sich ihr Votum offen. (…) Die CDU als größte Regierungsfraktion bleibe bei ihrem Nein, sagte ihr medienpolitischer Sprecher Markus Kurze (…) bei der Debatte. Er erklärte bei MDR Sachsen-Anhalt, die Programme von ARD und ZDF müssten bezahlbar bleiben. Die CDU mahne seit mehr als zehn Jahren Einsparungen bei den Sendeanstalten an. Dies sei noch immer unzureichend umgesetzt.

Werden Sender-Chefs in Karlsruhe klagen?

Die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten würden sich aktuellen Medienberichten zufolge Klagen am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorbehalten.

„Im September hatte die Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, im Radio Eins-Medienmagazin durchblicken lassen, dass man nach Karlsruhe ziehen würde.“

Im Oktober betonte der Intendant des Bayerischen Rundfunks (BR) sowie frühere Regierungssprecher unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU), Ulrich Wilhelm, in einem Interview mit der Nachrichtenagentur DPA: „Selbstverständlich ist das eine Option.“ Der Schutz der Rundfunkfreiheit sei ein Verfassungsgut, legte er dar.

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz betonte derweil, da es „seit elf Jahren“ keine Beitrags-Erhöhung gegeben habe, sei eine Anpassung mehr als zeitlich überfällig.

Auch in der Corona-Pandemie hätten die Menschen „ein unglaublich hohes Informationsbedürfnis und nutzten dabei gerade auch die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio“, so eine weitere Auskunft.

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Soll der Selbstbedienungsladen ÖRR doch nach Karlsruhe ziehen. Was gibt einer Firma das Recht, Zwangsgebühren eintreiben zu dürfen? 

Der Rundfunkstaatsvertrag? Was soll das sein? Diese Frage muss unbedingt juristisch aufgearbeitet werden. Keine Firma hat ein hoheitliches Recht, Zwangsgebühren zu erheben. Eine Behörde ist der ÖRR definitiv nicht. Ist Deutschland nun souverän oder nicht? 

Frage:
Ist das BVerfG in Karlsruhe dafür die richtige Adresse oder vielmehr der Gerichtshof der Menschen? Wer aber interessiert sich schon dafür?

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5 Kommentare

  1. Allesamt sind die GEZ und weitere als FIRMEN eingetragen.

    Seit kurzer Zeit hat UPIK das Format verbessert: FIRMENINFORMATION Beitragsservice…noch Fragen?

    Mein Fernseher lügt mich an

    Die BRD-Regierung lügt uns an: Es gibt keinen Staat BRD

    • Hallo Annette,

      Seit kurzer Zeit hat UPIK das Format verbessert:

      ————————

      Verbessert war jetzt ironisch gemeint, nehme ich an. Denn jetzt sind die Namen der "Obersten" nicht mehr verzeichnet.

      Früher stand beim Kanzleramt dann noch der Name des Kanzlers, bei anderen Firmen wie Aktiengesellschaften der Namen des Vorstandsvorsitzenden. Das empfinde ich als Verschlechterung. Die nehmen diese miesen Typen, die Verbrecher aus dem Schussfeld.

  2. Das Geld wird nicht für die die Sendungen gebraucht, das ist das geringste. Die Pensionskassen sind leer, wir sollen diese auffüllen damit die Verbrecher von ARD, ZDF sich ihre Taschen füllen können.

     

    • @ Claus,

      so ist es! Die Maden im Speck!!!

      Außerdem sind die ja nicht einmal bereit, Einsparungen vorzunehmen.

      Die vielen Sender braucht niemand. Das schlechte Programm auch nicht. Und die pausenlose widerliche Propaganda, die gegen den Staatsvertrag bezüglich der neutralen Berichterstattung verstößt, schon überhaupt nicht. Allein die Berichterstattung über Corona ist derartig einseitig heimtückisch, verlogen, Panik verbreitend und propagandistisch.

      •  Na ja, wenn ich so daran zurückdenke? Zwei !! Kanäle in Schwarzweiß, inklusive Programmschluß und Testbild … und bei gutem Wetter konnte man, bei uns im Schwobaländle, auch noch Schweiz anschauen, das war es dann aber auch!

         Heute haben wir ein reziprokes Verhältnis zwischen Quantität und Qualität … Werbung ohne Ende und fette Gehälter, nicht nur der Intendanten und entsprechender Altersverorgung.

         Ist aber mehr wie gerechtfertigt, schließlich haben sie, frei nach Frau Reschke, ein ganzes Volk zu erziehen! Und das kostet haalt! Das muß man doch einseeheen! 

        https://www.youtube.com/watch?v=lqlmo3oNoMg

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