Alle Strafbefehle sind rechtswidrig und ungültig

Alle Strafbefehle sind rechtswidrig und ungültigDie eine oder der andere hat sowas sicher schon einmal bekommen: einen sogenannten “Strafbefehl”. Mit einem solchen wurde man dann zum Beispiel dazu aufgefordert, eine Strafe zu bezahlen.

Wie sieht ´s mit der Rechtswidrigkeit aus? Die ist wie immer voll gegeben und vorhanden, denn die Sache ist nämlich die:

Sogenannte “Strafbefehle” sind schon von Haus aus rechtswidrig, da diese in sogenannten “Gerichten” scheinerlassen werden.

Scheinerlassen darum, da ausnahmslos jedes sogenannte “Gericht” im hiesigen Land eine eingetragene Firma ist und Firmen, bzw. deren Angestellte, nun mal nichts erlassen dürfen, schon gar nicht Strafbefehle. Das ist aber noch nicht alles.

Da sogenannte “Strafbefehle” niemals von einem gesetzlichen Richter unterschrieben sind, sondern bestenfalls von irgendwelchen kompetenzlosen Justizangestellten, besitzen Strafbefehle weder Rechtsgültigkeit, noch Rechtskraft und sie setzen auch keine Fristen in Gang, da rechtsungültiges Geschmiere nun mal nichts in Gang zu setzen vermag.

Hinzu kommt: Sogenannte “Strafbefehle” können gar nicht von einem gesetzlichen Richter unterschrieben sein, da es hierzulande keinen einzigen gesetzlichen Richter gibt, der von der Militärregierung eine Genehmigung zur Ausübung seiner Tätigkeit erhalten hat.

Das gilt auch für sogenannte “Rechtsanwälte” und “Notare”: Kein einziger von denen darf seinen Beruf ausüben, da kein einziger von denen eine Genehmigung der Militärregierung erhalten hat.

Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9:

Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden.

Alle Strafbefehle sind rechtswidrig und ungültig.Verlangen Sie von einem sogenannten Richter, Scheinstaatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt doch mal die Vorlage einer Genehmigung von der Militärregierung, welche sie berechtigt, in ihren Berufen tätig sein zu dürfen. Keiner von denen wird Ihnen eine solche Genehmigung vorlegen können!

Hierzulande ist also alles, was die Justiz betrifft, so richtig schön kriminell.

Kein Richter darf irgendwas, kein Anwalt darf irgendwas. Erst recht darf keiner von denen den Beruf des Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts oder Notars ausüben. Das ist aber noch immer nicht alles.

Sogenannte “Strafbefehle” verstoßen außerdem auch noch gegen UN-Resolution 217 A, Artikel 11, vom 10. Dezember 1948:

Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Das heißt: Hat man einen sogenannten “Strafbefehl” erhalten, obwohl man nie vor einem Richter stand und einem Schuld nachgewiesen wurde, dann verstößt dieser sogenannte “Strafbefehl” gegen UN-Resolution 271 A, Artikel 11.

Das ist aber noch immer nicht alles, denn es fehlt ja noch das hier: Sogenannte “Strafbefehle” verstoßen gegen das europäische Menschenrecht.

EMRK, Artikel 6:

Alle Strafbefehle sind rechtswidrig und ungültig..Sogenannte “Strafbefehle” sind also aus vielerlei Gründen rechtswidrig und somit ungültig. Wer sogenannte “Strafbefehle” ausstellt, handelt widerrechtlich und kriminell.

Ziehen Sie diese Justizkriminellen unbedingt zur Rechenschaft!

Sogenannte “Strafbefehle” sollten grundsätzlich einen Strafantrag beim Militärstaatsanwalt in Moskau zur Folge haben.

Lassen Sie sich von den Scheinrichtern und Scheinstaatsanwälten des hiesigen Landes nicht länger verschaukeln und beklauen.

Dieses justizkriminelle Gesindel gehört ganz klar und unbedingt weggesperrt. Das kann aber nur dann passieren, wenn es entsprechend an gerade genannter Stelle verklagt worden ist.

Also immer schön Klage einreichen.

Quelle: newstopaktuell

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1 Kommentar

  1. @dieter

    der Beitrag ist nun fast 5 Jahre alt und es wurde kein einziger Kommentar dazu verfasst. Warum?

    "eingetragene Firma":

    …Scheinerlassen darum, da ausnahmslos jedes sogenannte “Gericht” im hiesigen Land eine eingetragene Firma ist und Firmen, bzw. deren Angestellte, nun mal nichts erlassen dürfen, schon gar nicht Strafbefehle. ..

    darüber ist das Netz voll davon, weiß selber nicht was ich noch glauben soll. Jedenfalls endet es für mich immer nur mit einer einzigen Frage: Ist Deutschland ein souveräner Staat?

    Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9:

    Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden.

    Wieso Militärregierung? Haben wir nun eine oder nicht? Hat nicht die Reichsbürgerbewegung die gleichen Ansätze?

    Es ist ein toller Beitrag, regt zum Denken an liefert aber im Endeffekt keine Informationen.

     

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