„Abhauen nützt nichts“

Eine Textanalyse Trittin-Gabriel´scher Steueromina

Von Leonhard Knoll am 15. November 2012

In der Welt am Sonntag vom 14.10.2012 wurde auf S. 39 unter der Überschrift „Abhauen nützt nichts“ ein ganzseitiges Interview mit Jürgen Trittin, Fraktionschef von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag abgedruckt. Darin ist zur von seiner Partei geplanten Vermögensabgabe derart Bemerkenswertes zu erfahren, dass eine genauere Textanalyse sich geradezu aufdrängt. Die relevanten Passagen seien zur besseren Verständlichkeit an dieser Stelle nochmals abgedruckt (Fragen der WamS wie im Original fett gedruckt):

„… Erklären Sie mir doch mal warum jemand mit einer Million Euro an persönlichem Privatvermögen nicht über zehn Jahre pro Jahr 15.000 Euro erwirtschaften kann. Wer das nicht hinkriegt, muss ziemlich schlecht wirtschaften.

Wenn ich als Unternehmer meine gesamten Gewinne reinvestiert habe, muss ich die Maschinen abbauen und Jobs streichen, um ihre Steuer zu bezahlen.

Sie reden von einem Menschen, der sein Unternehmen als Personen- und nicht als Kapitalgesellschaft führt. Dafür haben wir Freibeträge von fünf Millionen Euro pro Person vorgesehen. Die durchschnittlichen Eigenkapitalausstattung deutscher Mittelständler liegt heute bei gut zwölf Prozent. Das heißt, ein typischer alleiniger Gesellschaftrer wäre steuerpflichtig ab einem Betriebsvermögen von 40 Millionen Euro. Warum sollte man mit diesen 40 Millionen nicht 1,5 Prozent von 5 Millionen erwirtschaften können? Und für diejenigen, die das tatsächlich nicht können, haben wir sogar noch eine Obergrenze bei der Besteuerung geplant. Das heißt also, der Mittelstand hat gar nichts zu befürchten. Wir wollen keine Substanzbesteuerung.

Wie viele Unternehmer werden unter Rot-Grün Deutschland verlassen?

Die werden alle hierbleiben. Wir werden den Stichtag für die Steuer nämlich rückwirkend festlegen. Es nützt dann nichts, abzuhauen.“

Nun ist es nichts Neues, dass Politikeraussagen bei sachkundigen Lesern oft den Eindruck von unfreiwilligem Kabarett erwecken. Neu ist indessen die Dichte der Details, mit der sich Herr Trittin in diesen wenigen Passagen als wahrer Meister der Kunst erweist, jenen Eindruck zu erwecken. Das Knäuel des finanzwirtschaftlich-fiskalischen Unsinns ist derart dicht verwoben, dass man sehr sorgfältig vorgehen muss, um keinen Aspekt zu übersehen. Um entsprechende Lücken nicht durch allzu subtile Gliederungsschemata herauszufordern, richtet sich der folgende Kommentar einfach an der Chronologie der Trittin´schen Äußerungen aus:

  1. Zum „ziemlich schlechten Wirtschaften“

Noch das Mildeste, was zu den initialen Renditezielen grüner Provenienz gesagt werden kann, ist der geringe Bezug zur Realität. Wenn Herr Trittin einmal die täglich erscheinende Renditeaufstellung der Deutschen Finanzagentur für Bundeswertpapiere etwas eingehender betrachten würde, wüsste er, dass die zehnjährige Bundesanleihe seit Monaten mit der so überlegen ins Spiel gebrachten Marke von 1,5% Rendite kämpft – wohlgemerkt vor Steuern. Zieht man die von Rot-Grün wohl noch erhöhte Abgeltungsteuer samt Solidaritätszuschlag ab, bleibt nur wenig oberhalb von 1% und damit nicht genug, um auch nur die geplante Vermögensabgabe begleichen zu können. Dass bei Inflationsraten von 2% und mehr bereits vor allen Steuern nicht einmal eine reale Kapitalerhaltung möglich ist, geschweige denn eine auch nur marginale Konsummöglichkeit besteht, wenn man sein Geld der Bundesrepublik Deutschland anvertraut, ist Herrn Trittin ebenso wie manch Anderes wohl entgangen. Dass damit eine Substanzbesteuerung stattfindet, wohl ebenso, aber dazu kommen wir später noch genauer.

  1. Zur Rechtsform

Dass die Höhe des Eigenkapitals, sei es gemäß der Steuerbilanz oder gemäß dem Bewertungsgesetz, von der Rechtsform abhängen soll, ist eine neue Erkenntnis. Ökonomisch hat es jedenfalls nichts mit der Tragfähigkeit einer fiskalischen Bealstung zu tun, ob man Unternehmen in einer Personen- oder einer Kapitalgesellschaft führt. Wenn für erstere nun ein Freibetrag von fünf Millionen Euro pro Person (!) „vorgesehen“ ist, bedeutet dies zunächst einmal lediglich eine neue steuerliche Diskriminierung, die um so absonderlicher erscheint, als der Bundesfinanzhof gerade die im Rahmen der Erbschaftsteuer vorgenommenen Diskriminierungen als verfassungswidrig erkannt und zu einer entsprechenden Klärung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Umso merkwürdiger wird das Ganze, weil es hierzulande weit mehr Kapitalgesellschaften, insbesondere in Form der GmbH, als Personengesellschaften (OHG und KG) gibt. Der Grund liegt nicht zuletzt darin, dass viele Unternehmer ihr Haftungsrisiko reduzieren wollen. Und schließlich: Was soll dann aus der beliebten GmbH & Co. KG werden, die formal eine Personengesellschaft ist, aber in ihrem Wesen durch die beschränkte Haftung der Komplementär-GmbH dominiert wird?

  1. Der typische deutsche Mittelständler

Wenn der interessierte Leser nun über typische Verhältnisse deutscher Mittelständler aufgeklärt wird, ist das nichts Anderes als das Absetzen von Blendgranaten. Erstens heißt eine durchschnitliche Eigenkapitalausstattung von 12% nichts Gutes, denn damit geht – wenn man sie denn ernst nimmt, doch dazu gleich mehr – ein erheblicher Fremdkapitalhebel einher, der in schlechten Zeiten sehr schnell zur Existenzbedrohung für das Unternehmen werden kann. Hinzu kommt, dass ein Durchschnittswert durch erhebliche Streuungen überlagert sein kann und damit viele noch stärker mit Fremdkapital finanzierte Unternehmen entsprechend noch mehr durch eine ertragsunabhängige Abgabe gefährdet werden – es sei denn, dass die angesprochene Kapitalstruktur an sich irreführend ist, weil sie auf der Basis von Bilanzwerten berechnet wurde, die bedeutende stille Reserven beim Eigenkapital ignorieren. Damit würden aber die Aussage als solche und die sich ihr anschließende Rechnung irrelevant und es bliebe nur eine noch größere Diskriminierung, denn mit den stillen Reserven geht eine enstprechende Erhöhung der Freigrenze einher. Die kann der laut Herrn Trittin „typische alleinige Gesellschafter“ aber leider nicht realisieren, denn einen „alleinigen Gesellschafter“ gibt es nur bei einer „Ein-Mann-GmbH“, nicht aber bei den angeblich begünstigten Personengesellschaften. Da müsste unser typischer deutscher Mittelständler schon Einzelunternehmer sein, und wieviele Exemplare dieser Spezies sich mit einem wirtschaftlichen Eigenkapital in der diskutierten Höhe finden lassen, dürfte kaum den Begriff „typisch“ rechtfertigen.

  1. Kapitalstruktur und Rendite

„Warum sollte man mit diesen 40 Millionen nicht 1,5% von fünf Millionen Euro erwirtschaften können?“ Mit dieser offenkundig rhetorischen Frage schaltet Herr Trittin endgültig das letzte ökonomische Licht aus. Wenn auf das gesamte Kapital lediglich die Vermögensteuerschuld des Eigenkapitals erwirtschaftet wird, geht das Unternehmen mittel- bis langfristig in die Insolvenz, denn selbst kompletten wirtschaftlichen Ignoranten müsste klar sein, dass Fremdkapital nur gegen Zinsen zu erhalten ist, die nicht bedient werden können, wenn der Rückfluss nur die Höhe der Vermögensabgabe auf das Eigenkapital ausmacht. Damit wird das „ziemlich schlechte Wirtschaften“ von Punkt 1) in seinem Aberwitz noch um eine Zehnerpotenz überboten – und zwar gleich doppelt: Die Fremdkapitalgeber werden zuweilen ihrerseits von der geplanten Vermögensabgabe (von anderen fiskalische Lasten ganz zu schweigen) getroffen, obwohl doch ihr Geld das jeweils betrachtete Unternehmen mit all seinen Arbeitsplätzen ebenfalls am Leben erhält.

  1. Deckelung und Substanzbesteuerung

Auch der angesichts der vorstehenden Fragestellung geradezu arrogant wirkende Verweis auf eine geplante Obergrenze zur Vermeidung von Substanzbesteuerung reiht sich nahtlos in die Kette des Absurden ein. Bereits unter Punkt 1) wurde klar, dass selbst ohne partielle Fremdfinanzierung einer Anlageform Substanzbesteuerung eintritt, was bei Unternehmen, die Verlust machen, noch entsprechend drastischer ausfällt. Eine Obergrenze wird damit nur für die Höhe der Substanzbesteuerung eingeführt, deren Charakter durch die Deckelung nicht verändert wird.

  1. Sinnloses „Abhauen“?

Die unverblümte Ankündigung einer rückwirkenden Besteuerung durch Festlegung eines geeigneten Stichtags bringt dann das große Finale. Zunächst wird damit nur der Teil der im Zeitverlauf erhofften Steuer zwischen dem Stichtag und dem Wegzug des frustrierten Unternehmers „gerettet“. Ganz unabhängig davon dürfte eine solche Regelung aber aus mindestens zwei Gründen gegen übergeordnetes Recht verstoßen:

  • Im Sinne von Trittins Drohung liegt hier eine echte Rückwirkung vor, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz verstößt. Es wäre  ja auch noch schöner für einen Rechtsstaat, wenn dem Bürger ohne zuvor bekannte Rechtsgrundlage im Nachhinein in die Taschen gegriffen werden könnte.
  • Nicht nur die nationale Verfassung, sondern auch das Europarecht würde hier eindeutig gebrochen. Eine ganz offen zur Verhinderung des Wegzugs erlassene Regelung widerspricht nicht nur der allgemeinen  Freizügigkeit (Art. 18 EGV) und Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EGV) in der EU, sondern wurde im Zusammenhang mit der klassischen Wegzugsbesteuerung auch vom EuGH sowie diesem folgend von der EU-Kommission unmissverständlich gebrandmarkt.

Rien ne va plus? Wenige Tage nach dem Trittin-Interview äußerte sich Sigmar Gabriel gegenüber der Rheinischen Post zum gleichen Thema: „Die Vermögensteuer darf nicht die Substanz von Unternehmen angreifen. … Eine traditionelle Schwäche unserer Wirtschaft ist ja gerade das Eigenkapital der Unternehmen. Das dürfen wir nicht weiter verringern. Deshalb darf eine Vermögensteuer auf keinen Fall in absoluten Beträgen höher sein als 20 oder 30 Prozent des jährlichen Gewinns des Unternehmens.“ Dass für Steuerzahlungen benötigte Eigenkapitalerträge nicht thesauriert werden und damit auch nicht die Substanz stärken können, sollte Herrn Gabriel eigentlich ebenso klar sein, wie die mit seiner „Großzügigkeit“ einhergehende Kumulation der gesamten Ertragsbesteuerung auf Sätze in der Größenordnung von drei Vierteln des erwirtschafteten Gewinns – da werden sich die Unternehmer sicher freuen und ihre Investitionen hierzulande munter in die Höhe schrauben.

Ob mit dieser grün-roten Albtraumkombination der finale Tiefpunkt in der einschlägigen „Argumentation“ erreicht ist, muss einstweilen offen bleiben. Man weiß jedenfalls aus heutiger Sicht nicht, wovor man sich mehr fürchten soll: Vor einer absurden Besteuerung oder der zu ihrer Rechtfertigung herangezogenen Begründung. Letztlich ist es aber auch egal, denn wenn die große Fiskalkeule à la Trittin/Gabriel kommt, kann man wirklich nur abhauen – koste es, was es wolle!

Quelle: wirtschaftlichefreiheit

 

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