AbGEZockt: BVerfG sch….. auf Datenschutz und Menschenrechte

ARD Beitragsservice – Fallbeispiele

Wie wir alle nun gelernt haben, ist der Beitragsservice vom I.Zivilsenat des BVerfG dazu ermächtigt worden, unmittelbar vollstreckbare Titel zu generieren, ohne jemals einen Brief oder Bescheid oder sonstige Schreiben abgeschickt haben zu müssen. Auch die Abwehrklage nach ZPO – wenn der Vollzieher vor der Tür steht – gilt als inzwischen verbraucht, da die Verwaltungsgerichte regelmäßig auf das BVerfG abstellen. Im gängigen Rechtsstaatsverständnis besitzt die GEZ damit auf Knopfdruck für jeden Datensatz, den sie von den Einwohnermeldeämtern erhält, einen Anspruch auf alle Jahresgebühren seit 2013.

Auch hier werden den Anstalten keine Form- oder Nachweiserfordernisse auferlegt.  Die GEZ muss nicht nachweisen, ob oder wie sie jemandem etwas zugestellt hat. Sie muss auch nicht nachweisen, dass sie auf Widersprüche reagiert hat. I.d.R. wird hier behauptet, dass der Versender vielleicht einen Brief verschickt habe, aber dessen Inhalt strittig wäre. Selbst ein Widerspruch per Einschreiben wird inhaltlich vor Gericht angegriffen.

Die Gier nach Meldungen des Einwohnermeldeamtes, zwei Beispiele:

Die Türkin Kadriye Birner-Cevizici lebt in Nürnberg in einer Wohnung in der Reindelstraße, zusammen mit ihrem Mann und einem ihrer Söhne. Am 1. November landete nicht eine Zahlungsaufforderung des Beitragsservice in ihrem Briefkasten, sondern drei. Ein Brief ist an sie adressiert, einer an den bei ihr lebenden Sohn. Auf das dritte Schreiben konnte sie sich gar keinen Reim machen. Das ist an eine Hamide Cevizici gerichtet. Doch eine solche Person gibt es hier gar nicht. Hamide hieß lediglich eine ihrer Freundinnen, die im Jahre 2002 zwei Monate lang in der Wohnung lebte, aber im vergangenen Jahr in der Türkei verstarb. Sie trug allerdings einen anderen Nachnamen. Die Familie geht davon aus, dass der Beitragsservice mit Sitz in Köln die Freundin meint. „Sie kam aus der Türkei, um uns zu besuchen“, berichtet Birner-Cevizicis Sohn Cemal Yasin. Die Frau habe sich nach der Ankunft beim Einwohneramt angemeldet und kurz vor der Rückreise in die Türkei dort auch abgemeldet. „Das hatten uns die Behörden empfohlen“, sagt der Sohn. Und jetzt, mehr als zwölf Jahre später, kommt die Zahlungsaufforderung. Der Beitragsservice will von der verstorbenen Frau 413,54 Euro. Cemal Yasin hat im Auftrag seiner Mutter mehrfach versucht, dort anzurufen. Fehlanzeige. Er ärgert sich: „Egal, wann man anruft, die Leitungen sind belegt.“

Auch Petra Q. (Name geändert) hat mit dem neuen Beitragsservice keine guten Erfahrungen gemacht. Sie zog zu ihrem Lebenspartner nach Igensdorf im Landkreis Forchheim. Mehrfach habe sie geschrieben, dass sie mit ihm in einer Wohnung lebe und er die Gebühr bezahle. „Das hat die aber gar nicht interessiert.“ P. erhielt immer wieder Zahlungsaufforderungen. Erst nach einem halben Jahr habe der Beitragsservice auf die Schreiben reagiert und die Forderung zurückgenommen. Doch eine Frage treibt P. noch um: „Woher haben die meine neue Adresse? Ich habe sie dort nicht angegeben. Was ist denn mit dem Datenschutz?“ Der spielt in diesen Fällen keine Rolle, erklärt Olaf Kuch, Leiter des Nürnberger Einwohneramtes. „Es gibt einen automatisierten Datenabgleich“, sagt er. Auf der Grundlage des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags müssen Städte und Gemeinden in regelmäßigen Abständen Anschriften, Namen und Alter der Einwohner liefern. Dass in einem Briefkasten mehr als eine Zahlungsaufforderung landet, das komme immer wieder vor, so Beitragsservice-Sprecher Christian Greuel. „Besonders, wenn ein Paar verschiedene Nachnamen trägt. Ein Herr Meier und eine Frau Müller können ja in einem Haus, aber auch in zwei verschiedenen Wohnungen leben“, sagt er.

Im Zweifel geht die Behörde davon aus. Selbst Ehepaare, die unterschiedliche Nachnamen haben, müssen mit Doppelforderungen rechnen. Schleichen sich Fehler ein wie im Fall der verstorbenen Freundin von Kadriye Birner-Cevizici, wird empfohlen, den Beitragsservice zu informieren, um weitere Scherereien zu vermeiden.

Doch wie soll das funktionieren, wenn die Hotline unbrauchbar ist und auf schriftlichem Weg nicht geantwortet wird? Inzwischen steht längst die Vollstreckung ins Haus, das Geld ist weg. Die Anstalten nehmen das billigend in Kauf, da sie eben zu keinem ordnungsgemäßen Rechtsverkehr verpflichtet sind.

Die von uns „gewählte“ Minderheit der Parteien hat dies angezettelt (schaut in die Berichte der Länderausschüsse zur Sache Rundfunkstaatsvertrag). Angezettelt, weil sie es als Stütze braucht. Nirgendwo sonst werden diese Gesichter den Massen so deutlich als Leitfiguren verkauft.

Die Richter haben diese Anzettelei ohne Gegenleistung und Chance auf Gegenwehr totalitär legitimiert. Sie haben die Anstalten ermächtigt, in eigenem Gutdünken Menschen auszurauben.

Und Du, Leser dieser Seite, Du hast nun die Pflicht zu zahlen. Nicht fürs Programm, sondern für Lebenssofortenten, für Klüngelei und Filz, deutlich überhöhte Gehälter und dafür, dass dies immer so bleiben wird, für die Chance, dass es noch schlimmer wird. Im Neusprech heißt dies: Demokratieabgabe.

Quelle: homment

(Visited 14 times, 1 visits today)
AbGEZockt: BVerfG sch….. auf Datenschutz und Menschenrechte
8 Stimmen, 4.88 durchschnittliche Bewertung (97% Ergebnis)

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*