„Wir sind das Volk!“ lautete vor dreißig Jahren der hunderttausendfach skandierte Ruf, mit dem die Menschen in der DDR ihre Regierenden entmachteten. Bezieht man dieses Verständnis von politischer Selbstbestimmung der Ostdeutschen auf das Grundgesetz, muss mit ZDFzeit gefragt werden: „70 Jahre Grundgesetz, ein Anlass zum Feiern oder doch eher zum Grübeln?“ [1] Folgende Betrachtung widmet sich dem Grübeln.
Ein Gastbeitrag von Henry Mattheß*
Nur noch 70 von 146 Artikel des Grundgesetzes (GG) haben den Wortlaut von 1949. Die Mehrheit der Artikel wurde in insgesamt 62 Änderungsgesetzen in den vergangenen 70 Jahren geändert. Der Textumfang hat sich verdoppelt. Ist in einem einzigen Fall das Volk befragt worden? Ist das GG 1949 durch Volksabstimmung erlassen worden? Ist die deutsche Wiedervereinigung mit einer neuen gesamtdeutschen Verfassung per Volksabstimmung besiegelt worden? Wenn…
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Und da gibt es doch tatsächlich noch immer welche, die sich über die verfassten Strukturen aufregen … Sich aber Preisträger von dem und dem schimpfen …
Es ist ganz einfach, "Schuster bleib´ bei deinen Leisten!"
In einer Parteiendiktatur geht es nicht um die Meinung des Volkes sondern um die Vorgaben
die die Parteiendiktatur festigt! Das Volk bleibt still und ruhig – man kann auch sagen halte
das Volk dumm und du kannst es beherrschen!
Sie werden alles verhindern, dass wir zu einer echten Verfassung kommen.
Denn dann müßten Sie uns ja wegen jeder Änderung befragen.
Auch Interessant was man in Russland dazu sagt.
http://www.freigeist-forum-tuebingen.de/2019/10/brddr.html