
Rundfunk als übergeordnete Anstalt ist demokratie- und verfassungswidrig
Im System der Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative, die für einen demokratischen Rechtsstaat grundlegend ist, sollen demokratietheoretisch Presse und Rundfunk eine „Vierte Gewalt“ darstellen, die eine Kontrollfunktion über die drei klassischen Staatsgewalten ausübt. Das […]