Ohne Unterschrift ist gar nichts gültig!
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Ohne Unterschrift ist gar nichts gültig!

Ein Dokument muss, um Gültigkeit zu erlangen, nach BGB §126 unterschrieben sein. Eine Unterschrift in Verbindung mit „i. A.“ (im Auftrag) oder „gez.“ (gezeichnet) sind keine gültigen Unterschriften. Quelle: newstopaktuell Nach Aussage der Firma „Bundesgerichtshof“ […]