2017 die „Gentleman“ bitten zur Kasse

von Gert Flegelskamp (flegel-g)

Beiträge für gesetzlich Versicherte steigen weiter, titelt die Zeit(1) ihren Beitrag über die für 2017 geplante Steigerung der Krankenkassenbeiträge, die natürlich, dank der Deckelung der paritätischen Beitragszahlungen der Arbeitgeber voll zu Lasten der Versicherten geht.

Den Startschuss zum Abbau der Sozialsysteme hat Rot/Grün mit dem GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) gegeben. 0,9 % zahlt der Arbeitnehmer seit 2005 ohne paritätische Beteiligung der Arbeitgebers zusätzlich, doch inzwischen wurde der Zusatzbeitrag durch die Kassen bereits mehrfach angehoben.

Das ist vielleicht der Augenblick, mal Gesetzgebung und Vertragsgestaltung näher zu beleuchten. Pasta sunt servanda ist das seit der Römerzeit eisern verteidigte Prinzip von Verträgen. Ein Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder auch mehreren Vertragsparteien und definiert die für jeden Vertragspartner die für seine Beteiligung geltenden Bedingungen. Hat man einen Vertrag unterzeichnet, kann dieser nur dann geändert werden, wenn er etwa gesetzwidrige Klauseln enthält (mitunter wird auch behauptet, „sittenwidrige Klauseln“ könnten einen Ausstieg aus einem Vertrag bewirken, aber der Terminus „sittenwidrig“ ist ungeheuer dehnbar und daher ist das lediglich eine Floskel), oder wenn alle Vertragsparteien einer Änderung zustimmen. Um die Rechtsgültigkeit eines Vertrages absolut zu sichern, ist die Einschaltung eines vereidigten Notars vonnöten, der die im Vertrag angeführte Rechtsauffassung überprüft, den Parteien den Vertrag nochmals unterbreitet und dabei auf etwaige daraus resultierende Probleme für einen der Vertragspartner hinweist und zum Schluss mit seiner Unterschrift den Vertrag endgültig besiegelt. Selbst eine später vorhandene völlig andere Rechtsauffassung zum Vertragsgegenstand wird in mehr als 99% solcher Verträge nicht bewirken, dass Richter dem Wunsch einer Vertragspartei nach einer Anpassung des Vertrages an die geänderte Rechtsauffassung zustimmen.

Vergleichen wir nun Verträge mit Gesetzen. Im Prinzip sind Gesetze nichts weiter als Verträge, die der Gesetzgeber mit dem Volk abschließt. Da aber das Volk seine Rechte stellvertretend an Abgeordnete übertragen hat, diese Abgeordneten aber fast alle nach der Wahl vergessen, zu welchem Zweck sie gewählt wurden, kann der Staat jeden mit dem Volk eingegangenen Vertrag jederzeit brechen, als ungültig deklarieren oder ihn ins absolute Gegenteil verkehren. Diese wird an den Sozialsystemen besonders deutlich. Lt. Vertrag (Gesetz) sind die Mitglieder der einzelnen Sozialsysteme eine Solidargemeinschaft. Das hindert aber den Gesetzgeber nicht, dieser Solidargemeinschaft Auflagen aufzubürden, die diese Solidargemeinschaft stärker belasten und denen, die nicht Teil dieser Solidargemeinschaft sind, damit Vorteile verschaffen. Der Versuch Einzelner, dieses jedem Vertragsaspekt Hohn sprechende Verhalten auf dem Klagewege zu begegnen, wird von den Gerichten abgeschmettert. Das gerne als höchste Gerichtsinstanz dargestellte Bundesverfassungsgericht (eine fehlerhafte Interpretation, denn das BVerfG ist ein Sondergericht, dass nur Vertragsaspekte beurteilt, die nach Ansicht derer, die es anrufen, gegen die „Verfassung“ (bei uns das Grundgesetz) verstoßen und dabei nicht einmal den ganzen Vertrag (das Gesetz oder Gesetzespaket) überprüft, sondern lediglich einen Teilaspekt) hat bei fast allen Urteilen zu Themen des Sozialrechts dem Gesetzgeber einen großen Handlungsspielraum zugebilligt, indem es speziell auf die Eigenart des Sozialsystems (Solidargemeinschaft) verwies, aber den Sinn eines Solidarsystems dabei ignorierte, indem es die „Solidarität“ auf die Allgemeinheit ausweitete, auch wenn ein großer Teil der Allgemeinheit sich der Solidarität mit der Solidargemeinschaft (Rentenversicherung und Krankenversicherung), soweit es die damit einhergehenden Pflichten betraf, strikt verweigerte. Dieses BVerfG hat sich nicht einmal gescheut, beim Urteil über die nachgelagerte Besteuerung der Renten mit völlig aus der Luft gegriffenen Vergleichszahlen zu operieren und damit eindeutig selbst einen Rechtsbruch begangen.

Damit wird klar, dass ein Gesetz oder ein Gesetzespaket zwar funktional auch nur ein Vertragswerk ist, aber nur einer Vertragspartei (dem Gesetzgeber) das Recht zugebilligt wird, ohne Rücksicht auf bisher geltende Einzelheiten des Vertrages diesen zum Nachteil der anderen Vertragspartei (dem Volk oder näher bezeichnete Teile des Volkes) zu ändern.

Aber kommen wir zurück auf den eigentlichen Gegenstand des Beitrags, die Beitragsanhebung der Krankenkassenbeiträge und die Deckelung des paritätischen Anteils der Arbeitgeber. Um gleich dem Geschrei der hohen Lohnnebenkosten zu entgehen, das von Arbeitgebern und Politikern immer als Begründung angeführt wurde, ist eine nicht tot zu kriegende Mär. Produktive Unternehmen arbeiten in der Kalkulationen nicht mit Lohnnebenkosten, sondern mit Lohnstückkosten. Das bedeutet, alle Kosten, die für die Fertigung eines Produkts anfallen, werden im Detail ermittelt, Lohnkosten (jeglicher Art), Mieten, Kosten der Anschaffung und Wartung von Maschinen, Materialkosten, Steuern usw. werden pro Einzelstück ermittelt, dann eine Gewinnspanne draufgeschlagen und das ist dann der Preis, zu dem das gefertigte Produkt in den Handel kommt. Das heißt, es ist der Konsument, nicht der Produzent, der die so genannten Lohnnebenkosten zahlt.

Wer sich an die Regierungszeit von Rot/Grün noch erinnern kann, es war die Zeit, in der die Arbeitgeberverbände, die Presse und die Politik nahezu täglich über die „hohen Lohnnebenkosten“ gejammert haben und damit die paritätische Beteiligung der Arbeitgeber an den Sozialversicherungskosten aufgeweicht und als Grund für das GMG angeführt. Die Deckelung des Arbeitgeberanteils hat für die Kassen einen angenehmen Nebeneffekt. Die mächtigen Arbeitgeberverbände spucken ihnen bei Beitragsanhebungen nicht mehr in die Suppe und der Kassenpatient hat kaum Möglichkeiten, diesem Kostenterror zu entgehen.

Die Politik hat, wiederum mit Hilfe der Presse, zusätzlich die elektronische Gesundheitskarte (EGK) eingeführt, obwohl das System noch gar nicht funktioniert. Oder funktioniert die generelle Überwachung der Inanspruchnahme des Gesundheitssystems des Einzelnen vielleicht doch bereits? Das wissen wir nicht, denn in dieser Hinsicht ist die Presse bei der Berichterstattung „sehr zurückhaltend“. Weiß man, ob der Personalchef bei einer Bewerbung nicht bereits eine Krankheitsakte des Bewerbers vor sich liegen hat? Natürlich weisen das die Politiker und die Arbeitgeber weit von sich, aber hat diese Zurückweisung des Verdachts auch wirklich Substanz?

Ich glaube nicht an die mit der EGK einhergehenden Heilsversprechungen und es gibt auch Ärzte, vor allem Unfallärzte(2), die den Nutzen dieser Maßnahmen schlicht als Unsinn bezeichnen. Und der Hausarzt? Der hat doch ohnehin eine (inzwischen elektronische) Akte mit allen Eintragungen pro Besuch des Stammpatienten. Nein, die „Segnungen“ dieser Maßnahmen sind Verkaufsargumente von Politik, Arbeitgeberverbänden, Pharmaindustrie und Versicherungen incl. der Telematik (meiner Kenntnis nach ist da die Bertelsmannstiftung stark involviert) und sorgfältig geplant, denn der dumme Patient soll ja nicht erkennen, worum es wirklich geht. Dank Handy, GPS und weiterer elektronischer „Spielzeuge“ gibt es bereits heute weit über die Phantasie des Einzelnen hinausgehende Überwachungsmöglichkeiten, die die Möglichkeiten aus dem Buch „1984“ weit übertreffen und längst auch angewendet werden. Nur der Gesundheitszustand des Einzelnen ist bei vielen noch nicht wirklich überwachbar, ausgenommen bei jenen, die sich inzwischen dazu verleiten ließen, entsprechende elektronische „Spielzeuge“ zu verwenden, die ihnen Puls, Atmung und weitere Details anzeigen, doch diese Daten vermutlich auch an die weiterleiten, die das auch interessiert und zwar aus Gründen, über die der Einzelne nicht nur nicht nachdenkt, sondern im Gegenteil entsprechende Hinweise als Verschwörungstheorie abtut.

Kommen wir nun zur aktuellen Lage, was die Erhöhung der Beiträge betrifft, Ich hatte bereits im April damit gerechnet. Die Kassen bieten inzwischen auch jede Menge Zusatzleistungen an, teilweise kostenfrei, was natürlich den Service der Kasse bereichert. Wirklich?? Ich bin in der Kasse, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein, nicht für kostenfreie „Vorsorge-Untersuchungen“, die nur für wenige Fälle wirklich nützen (Krebs-Vorsorge, Zahnvorsorge). Das, was wirklich Auftrag der Kassen ist, die Übernahme der Kosten im Krankheitsfall und der Behandlungserfordernis, wird immer stärker mit Selbstbeteiligung belastet. Es sind die Kassenpatienten, die den Wasserkopf der EGK zahlen (inzwischen Milliarden). Doch wirklich notwendige Untersuchungen (z.B. eine OCT-Untersuchung der Augen bei Verdacht auf den grünen oder grauen Star) zahlt der Patient aus seiner Tasche.

Schauen wir mal auf die Rentner. Die zahlen den vollen Beitrag der Pflegeversicherung. Das, was die Nahles forcieren will, die so genannte Betriebsrente, ist eine Rente, für die kein Zuschuss zur Krankenversicherung gezahlt wird, nicht vom Staat und nicht vom Arbeitgeber. Für Betriebsrenten zahlt der Empfänger (also der Rentner) den vollen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag, auch dann, wenn er diese Renten mit eigenen Beiträgen (aus seinem bereits versteuerten und versicherungspflichtigem Einkommen) zur Hälfte mitfinanziert hat (z. B. Zusatzversorgungskasse). Für Rentner kommt jede Anhebung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einer Rentenkürzung gleich. Da hat die Presse in diesem Jahr über die „größte Anhebung der Renten seit 23 Jahren“ berichtet, aber nicht erwähnt, dass die Anhebung des Beitrags der Pflegeversicherung im Januar d. J. eine Kürzung der Renten schon vor der Rentensteigerung bedeutete. Und die nun angekündigte Erhöhung der Beiträge zur Krankenversicherung ist erneut eine reale Kürzung der Renten. Auch der dedizierte Hinweis darauf, dass solche Anhebungen immer nur die gesetzliche Rente betreffen, jede Beitragsanhebung der Sozialsysteme aber auch die Zusatzrenten (in voller Höhe) betrifft, für die der Beitragszahler bereits Steuern und Versicherungsbeiträge gezahlt hat, darüber weiß die Presse nichts zu berichten. Der Rentner zahlt damit Steuern und Versicherungsbeiträge doppelt.

Den Jungen, die nun meinen, das geschieht den Rentnern recht, sei gesagt, dass diese inoffiziellen Kürzungen sie später, und zwar potenziert, ebenfalls betreffen. Den Jungen sei geraten, sich mal intensiver mit den Sozialsystemen auseinanderzusetzen, denn nur das hilft, die Intrigen von Politik und Interessenverbänden zu durchschauen.

Ein Beispiel, mit welchen Tricks die Propaganda arbeitet. Da schreibt ein Leser der ZEIT, dass er gelesen hat, dass Deutschland jährlich eine Zuwanderung von 500.000 benötigt, um die „Sozialsysteme am Laufen zu halten“. Ob er diesen Schwachsinn wirklich glaubt? Vermutlich ja, denn dieser Unsinn kommt ja aus „gut informierten Kreisen“. Aber „gut informierte Kreise“ sind in der Regel professionelle Lügner, Leute, die mit Kampagnen und angeblich wissenschaftlichen Beweisen der Masse eintrichtern, was sie glauben soll. Das sind Einzelpersonen, wie z.B. Raffelhüschen (INSM), Rürup, Hüther (INSM) und viele weitere und Verbände, wie die Arbeitgeberverbände, so genannte „Wirtschaftsweise“ und Wirtschaftsinstitute (IZA, IFO-Institut u. a.). Auch die großen Unternehmensberatungen zähle ich dazu.

Nehmen wir als Beispiel diese Aussage des Lesers in der ZEIT. Zuwanderung, um unsere Sozialsysteme am Laufen zu halten oder Facharbeitermangel etc. sind nichts als Schlagworte. Es gibt da den treffenden Satz in einem Lied von Reinhard May: „Und der Minister nimmt den Bischof am Arm: Halt Du sie dumm, ich halt sie arm“

Eine kleine Gegenrechnung. Wir haben über 7.000.000 ALG-II-Empfänger und knapp eine Million Empfänger von ALGI. Nochmals hinzu kommen die, die von den Arbeitsbehörden als „graue Reserve“ bezeichnet werden, weil sie zwar arbeitslos sind, aber keinen Anspruch auf die Vermittlung durch die Behörden haben und auch keinen Anspruch auf ALG II. Deren Größenordnung liegt aber im Dunkel, denn sie würde die schöne heile Welt, die uns die Politik vor Augen führt, wie eine Seifenblase platzen lassen. Das gilt auch für die veröffentlichte Statistik der Arbeitslosenbehörde, die erst dann ihre Geheimnisse preisgibt, wenn man alle angeführten EXCEL-Mappen analysiert und ins rechte Verhältnis zu den Daten in vorher angeführten Mappen bringt und dazu auch die Mappen aus den Vormonaten heranzieht.

Dem gegenüber stehen in der Datenbank der A.-Behörden ca. 400.000 freie Stellen, wobei es sich zum großen Teil um Karteileichen handelt, weil Arbeitgeber den Behörden nicht melden, wenn sie eine angebotene Stelle anderweitig besetzt haben und auch den Bewerbern (bei schriftlichen Bewerbungen) oftmals nicht oder nur per Standardaussage antworten. Auch das Interesse der Behörde, diese Datenbank zu pflegen, hält sich in Grenzen, denn eine Pflege dieser Daten bedeutet nicht nur Arbeit, sondern auch das Eingeständnis, dass man zwar fordern kann, aber nicht wirklich fördern.

Ähnlich ist es mit dem Geschrei der Arbeitgeber über fehlende Facharbeiter. Aus den Unterlagen der Behörde geht an keiner Stelle hervor, welchen beruflichen Hintergrund die Arbeitslosen haben. Es ist eine Lüge, wenn man Bewerber als unqualifiziert abstempelt, denn die Behördenmitarbeiter haben fast nie ein ausreichendes Wissen, um die Anforderungen eines Unternehmens an einen Bewerber beurteilen zu können. Das nutzen die Arbeitgeber aus, denn sie müssen lediglich das Anforderungsprofil ein wenig frisieren, um auch durchaus qualifizierte Fachkräfte als unqualifiziert zu bezeichnen. Wenn sie wirklich Facharbeiter suchen, dann Facharbeiter, die bereit sind, für Hungerlöhne zu arbeiten und die sind bei den Zuwanderern leichter zu finden, weil diese auch unter dem Mindestlohn arbeiten.

Um die „Sozialsysteme am Laufen zu halten“ brauchen wir eine entsprechende Zahl an freien Stellen und die sind nicht vorhanden und werden dank der erweiterten technischen Möglichkeiten immer weiter reduziert.

Statistik ist dabei eine hervorragende Möglichkeit, Unsinn zu verbreiten, weil man diesen Unsinn mit Zahlen belegen kann, Zahlen, in denen man einfach einige Fakten unterschlägt. Wenn ich die Kosten der Sozialsysteme statistisch erhebe und gegenrechne, wie viele Beitragszahler ich dafür brauche und das in die Zukunft extrapoliere, ohne Arbeitslose einzubeziehen und ohne die durch Maschinen und Roboter gar nicht benötigten Arbeitskräfte einzubeziehen, kann ich solche Märchen verbreiten.

Ja, Statistik ist ein wirksames Instrument, die Wahrheit zu verschleiern und Zahlenbeispiele anzuwenden, die absichtlich so gestaltet werden, dass die Masse mit Daten gefüttert werden kann, die mit der Realität nichts zu tun haben. Das statistische Bundesamt macht das z. B. mit dem Thema Demographie. Die Demographie ist das Hauptargument der Politik für die Rentenkürzungen. Aber die gesetzliche Rente (GRV) ist nur eine Teilmenge der demographischen Daten und längst ist bekannt, dass bestimmte Kreise der Bevölkerung eine oft wesentlich höhere durchschnittliche Lebenserwartung haben, als Arbeitnehmer und Menschen in prekären Verhältnissen. Aber eine nach diversen Kriterien unterschiedliche Berechnung durch die Statistiker findet nicht statt. Das macht in der Realität alle Behauptungen zur Demographie zur gezielt eingesetzten Lüge. Gleiches gilt für die Rentenstatistiken, in welchen die Fremdlasten, mit denen für alle nicht in der GRV versicherten Menschen Steuervorteile entstehen, weder in den statistischen Unternehmen noch in der Politik einen Widerhall finden. Argumentiert wird mit den „hohen Zuzahlungen“ aus Steuermitteln, ohne den Hinweis, dass damit lediglich ein Teil der Fremdlasten abgedeckt wird.

Ja, das mit der Demokratie ist eine merkwürdige Sache. Den „Vätern des Grundgesetzes“ sollte man verzeihen. Sie waren gerade weitgehend von ihrer Rolle in der Nazizeit durch das Entnazifizierungsprogramm der USA reingewaschen worden, als sie das Grundgesetz schufen. Natürlich hatten die Amis ein strenges Auge darauf, dass nur ja nichts Falsches hinein platziert wurde, aber dennoch gelangte mit Artikel 20 Absatz 2 ein Satz ins Grundgesetz (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.), der sich als äußerst lästig erwies. Aber schließlich waren die damaligen Politiker gerade erst in einer Demokratie gelandet und hatten damit keine bis wenig Erfahrung. Aber das Volk zu belügen, das beherrschten sie aus dem FF, dank langjähriger Praxis in der Nazidiktatur.

Das mit den Abstimmungen war schnell vom Tisch. man nutzte einfach die 70er Artikel dazu, die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern aufzuteilen und für Abstimmungen durch das Volk war da einfach kein Platz. Dennoch stand da immer noch, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und wie konnte man das umgehen? Nun, auch die Politiker der damaligen Zeit waren findig. Immer, wenn Wahlen anstanden und der offizielle Souverän seine „Staatsgewalt“ in Form von zwei Kreuzen auf einem Stimmzettel ausüben durfte, wurde die Tür zur Demokratie einen Spalt geöffnet, aber nur Parteien hatten Zutritt und nach der Wahl wurde diese Tür wieder fest verschlossen und das virtuelle Schild „für Bürger Zutritt verboten“ prangte wieder 4 oder 5 Jahre lang an der Tür. Damit war auch der verfängliche Satz in Artikel 20 kaltgestellt. Doch das ist auch gut so, denn in Wirklichkeit will Otto Normalverbraucher und Lieschen Müller nicht wirklich etwas über Politik wissen. Man ist zwar Teil der Politik, aber doch bitte nicht aktiv oder, weil das ohnehin nicht geht, zumindest kritisch. Nein, „die da oben“ machen das schon.

Richtig, die da oben machen das schon, sie kürzen Renten, erhöhen Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge, sie bereiten die Bundeswehr wieder auf Kriegseinsätze vor, aber bitte weltweit, denn die „Welt“ braucht ja unsere Form der Demokratie und natürlich müssen die Politiker für sich selbst auch ein wenig tun (sie nennen das Diäten, aus der Erfahrung heraus, dass Diäten eher dick machen) und da sie für die eigentliche Arbeit keine Zeit haben, holen sie sich dafür „gut informierte Kreise“ aus der Wirtschaft, die die lästige Aufgabe des Schreibens von Gesetzen für sie übernehmen, vor allem dann, wenn sie gerade einen ihrer Nebenpöstchen wahrnehmen.

Was „die da oben aber scheuen, wie der Teufel das Weihwasser, ist auch mal darüber nachzudenken, ob es nicht ein paar Leute im Land gibt, die es leicht verschmerzen könnten, wenn man sie wenigstens ein wenig zur Ader lässt. Diese Leute, auch Reiche genannt, werden eher gehegt und gepflegt, denn es könnte ja sein, dass man mal in einen gut dotierten Posten bei einem von Ihnen einsteigt. Diese Leute sollte man eigentlich nicht beim Namen nennen, es sei denn, man betont, wie toll und fürsorglich sie doch sind.

Zusammengefasst haben Reiche einen Gemeinschaftsnamen: -Das Kapital – ein scheues Reh, das leicht das Weite sucht, wenn man es aufschreckt, z. B. mit vernünftigen Steuerforderungen, mit aufmerksamer Kontrolle, ob sie auch wirklich Steuern zahlen und das vor allen bei uns, wo sie ja zwar kassieren, aber sich doch lieber nicht an den Kosten beteiligen. Doch so was kommt denen „da oben“ nicht in den Sinn. Ich hingegen hätte da schon ein paar Ideen:

Kapital, was ist das? Das oberste 1% (in der Statistik der Vermögensverteilung) hat nicht etwa wie Dagobert Duck einen Geldspeicher, sondern legt das Geld in Sachwerten an und/oder investiert es in gewinnversprechende Systeme, u. a. in Aktien, Fonds etc.

Was kann der Staat also tun? Eigentlich ist das einfach und lange bekannt. Da wäre zunächst die Einführung einer Tobinsteuer, darüber wurde schon viel geredet, aber nie gehandelt. Dann die Kapitalertragssteuer behandeln wie die Arbeitnehmerbesteuerung. Damit wäre der Kleinsparer dank Arbeitnehmerfreibetrag steuerfrei, aber die darüber hinausgehenden Kapitalerträge würden ebenfalls einer progressiven Besteuerung unterliegen und die Höchstbesteuerung sollte wieder auf die frühere (zu Kohls Zeiten) Höchstbegrenzung zurückgeführt werden.

Dann wäre längst eine Arbeitszeitverkürzung mit ausgleichender Erhöhung der Einkommen fällig, als Ausgleich für die Maschinen und Roboter, die heute die menschliche Arbeitskraft in immer stärkerem Maße ersetzen.

Das Gegenargument? Das Kapital flüchtet, Firmen gehen ins Ausland? Gut, dann aber keinerlei staatliche Freibeträge für Rückstellungen bei Abbau von Arbeitsplätzen und zu zahlende Abfindungen, sondern stattdessen das Gegenteil, für jeden entlassenen Arbeitnehmer ein Besteuerung, die zumindest den durchschnittlichen Jahresbetrag eines ALG I-Empfänger beträgt. Auch die Einnahmen der in Folge zu verkaufenden Sachwerte (Firmengebäude, Grundstücke, Maschinen usw.) müssten überproportional besteuert werden, denn so ein wenig Abschiedsschmerz sollte der Flüchtling schon verspüren. Und außerdem sollten auch die inländischen Steueroasen (Körperschaftssteuer) geschlossen werden.

Mit ein wenig Phantasie könnten weitere Maßnahmen den Abfluss von Kapital versauern. Doch dazu wäre politischer Wille erforderlich und der fehlt bei allen Parteien, denn man will das „scheue Reh – Kapital“ ja nicht aufschrecken“. Aber es ist Sinn der Jagd, das „scheue Reh“ aufzuschrecken. Schließlich sollte es sich seiner Mitverantwortung bewusst werden (Art. 14 GG).

Aber das ist natürlich reines Wunschdenken, bei dem „die da oben“ keinesfalls mitmachen, denn sie gehören eher zu den Leuten, die dieses scheue Reh streicheln und füttern und die „hier unten“ glauben ja den Predigten der „da oben“ vorbehaltlos, weil sie sich dem verweigern, was wirklich Sache ist. Jeder „hier unten“ ist Teil des politischen Systems und hat die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, denen „da oben“ gewaltig auf die Finger zu klopfen, wenn sie mal wieder nur in unsere Taschen greifen. Sich verweigern, das ist Politik für die „da oben“, zum Schaden aller „hier unten“, auch derjenigen, die nicht ihrer Lethargie verfallen sind.

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, besagt Artikel 20 Abs. 2 und es ist längst überfällig, diesem Satz Bedeutung zu verleihen und Artikel 20 Abs. 4 gibt auch die Anleitung dazu:

“ Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Die Wahl 207 wäre schon mal ein bescheidener Anfang.

Fußnoten

(1) Beiträge für gesetzlich Versicherte steigen weiter ZEIT
(2) Der Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) – sinnig oder unsinnig? die Datenschützer Rhein Main

(Visited 38 times, 1 visits today)
2017 die „Gentleman“ bitten zur Kasse
6 Stimmen, 4.33 durchschnittliche Bewertung (88% Ergebnis)

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*