15.472 Tote und 1,5 Millionen Geschädigte (50% schwer) von Covid-19-Impfungen in der Datenbank der Europäischen Union für unerwünschte Arzneimittelwirkungen gemeldet – Centre for Research on Globalization

Quelle: 15,472 Dead 1.5 Million Injured (50% Serious) Reported in European Union’s Database of Adverse Drug Reactions for COVID-19 Shots – Global ResearchGlobal Research – Centre for Research on Globalization

Die europäische Datenbank für Berichte über vermutete Arzneimittelreaktionen ist „EudraVigilance“, die auch Berichte über Schädigungen und Todesfälle nach den experimentellen COVID-19-„Impfstoffen“ verfolgt.

Ein Abonnent aus Europa hat uns kürzlich gemailt und uns daran erinnert, dass diese Datenbank, die bei „EudraVigilance“ geführt wird, nur Länder in Europa umfaßt, die Teil der Europäischen Union (EU) sind, der 27 Länder angehören.

Die Gesamtzahl der Länder…

>>> weiterlesen bei axelkra

(Visited 423 times, 1 visits today)
15.472 Tote und 1,5 Millionen Geschädigte (50% schwer) von Covid-19-Impfungen in der Datenbank der Europäischen Union für unerwünschte Arzneimittelwirkungen gemeldet – Centre for Research on Globalization
4 Stimmen, 5.00 durchschnittliche Bewertung (99% Ergebnis)

6 Kommentare

  1. Bei TG gefunden: "Alle Massnahmen bez. auf das Infektionsschutzgesetz – IfSG, von Abstand bis Zierlappen, sind gemäss § 5 des IfSG (Epidemische Lage von nationaler Tragweite) seit dem 12.06.2021 nichtig, da die Regierung es versäumt hat, das Verlängerungsbegehren fristgerecht einzureichen. Für weiterführende Massnahmen muss die Situation neu beurteilt werden, PUNKT und Ausrufezeichen. Jede Diskussion überflüssig…….."

    Kann das jemand verifizieren?

    • Ich habe mal gerade ins IfSG geschaut. Und da steht ganz am Anfang in Paragraph 1 wie die epidemische Lage festgestellt wird:

      Dazu muss Satz 6 gegeben sein:

      Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil

      1.

      die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder

      2.

      eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet.

      Kommentar: Kein Problem. Die WHO wird da weiter mitmachen.

      Dann braucht es eine Beschluss des Bundestags. Der muss aber ins Gesetzesblatt und alle 3 Monate wiederholt werden.

      Falls die das verpennt haben sollten, dann wäre tatsächlich die Maßnahmen nach IfSG momentan nicht mehr in Kraft.

      Jetzt müsste jemand ins Bundesgesetzblatt schauen und sehen, wann das letzte Mal die epidemische Lage Nationaler Tragweite festgestellt wurde.

      Am 29.3. wurde eine Änderung des IfSG gemacht und die ist auch im Bundesgesetzblatt. Aber nicht die Feststellung der Lage.

      Wenn die Nachricht auf Telegram richtig wäre, hätte dann genau 3 Monate davor die Feststellung sein müssen, die dann ausgelaufen ist. An den Tagen gab es aber keine Bundesttagssitzungen (bzw. keine Einträge im Bundesgesetzblatt).

      Also Fake…

        • Nochmal dazu:

          Die Pandemie ist offiziell vorbei
          Punkt 1)
          Laut Infektionsschutzgesetz §5 wird die epidemische Notlage von nationaler Tragweite automatisch aufgehoben, wenn die Bundesregierung einer Verlängerung nicht innerhalb von 3 Monaten nach der letzten Verlängerung zustimmt. Dies erfolgte zuletzt am 04.03.2021. Eine Verlängerung wurde erst am 11.06.2021 festgestellt (also nach Ablauf der 3 Monate die gesetzlich vorgeschrieben sind) Somit war diese Feststellung Rechtswidrig. Es hätte ein Antrag auf eine erneute Feststellung einer epidemische Notlage erfolgen müssen. (Was jedoch nicht passierte) Eine Verlängerung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
          SOMIT BESTEHT KEINE EPIDEMISCHE NOTLAGE VON NATIONALER TRAGWEITE MEHR.
          Alle Coronaschutzverordnungen beruhen auf §5 des Infektionsschutzgesetzes (epidemische Notlage von nationaler Tragweite) Da diese nicht weiter besteht sind sämtliche Coronaschutzverordnungen und damit auch die darin enthaltenen Abschnitte zum Tragen eines Mundschutzes sowie Abstandsregeln und Versammlungsverbote AUFGEHOBEN.
          Punkt 2)
          Davon abgesehen, liegt die Bundesweite Inzidenz derzeit bei 8,8 (Fallend). Dies bedeutet, dass 8,8 von 100.000 Menschen positiv getestet wurden (NICHT ZWANGSLÄUFIG KRANK, NICHT ZWANGSLÄUFIG INFIZIERT, NUR POSITIV GETESTET mit einem PCR Test der laut dessen Erfinder und mehreren Studien keine Krankheit nachweisen kann) Demnach sind also derzeit gerade mal 7040 Menschen Bundesweit positiv auf Corona getestet. 7040 von 80Millionen. Das widerspricht der Feststellung einer epidemischen Notlage laut $5 IfSG.
          MASKEN AB Lasst euch nicht länger verarschen.
          Jeder der nun von euch verlangt, dass ihr eine Maske tragt macht sich Strafbar der Nötigung nach §240 StGB.
          ⚠️Bitte von juristischem Fachpersonal bestätigen lassen!⚠️

Schreibe einen Kommentar zu Klara Fall Antworten abbrechen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*